Nichtverbreitungskonferenz im Mai 2005

Nukleare Rüstungskontrolle in Gefahr?

von Regina Hagen

"Einige, bemerkte kürzlich jemand, haben eine Zigarette im Mundwinkeln hängen und lassen doch alle anderen wissen, dass sie nicht rauchen dürfen. Auf lange Sicht ist so eine Aufteilung kaum aufrechtzuerhalten." Mit diesem Bild kritisierte Mohamed ElBaradei, Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde, im Mai vorigen Jahres die herrschende Aufteilung in akzeptierte Atomwaffenstaaten, die ihre Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung leichthin abtun und in die ferne Zukunft verschieben, und den Rest der Welt, die Nicht-Atomwaffenstaaten, von denen strikte und überprüfbare Befolgung ihrer Pflichten eingefordert wird.

Zahlreiche Staaten, die dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) beigetreten sind, pochen zu Recht auf die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben: Abrüstung durch die einen, keine Weiterverbreitung (Proliferation) durch die anderen. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.

35 Jahre nach Abschluss des Vertrags kommt die Geschäftsgrundlage aber zunehmend abhanden: Von nuklearer Abrüstung kann kaum die Rede sein. Die nukleare Doppelmoral wird immer augenscheinlicher. Während die USA ihre qualitative Aufrüstung mit neuen Trägersystemen und Atomsprengköpfen unter dem Stichwort "Abrüstung" verbuchen (weil ein Teil der überflüssigen Arsenale abgebaut wird), drohen sie gleichzeitig Ländern wie dem Iran mit dem Einsatz von militärischer Gewalt, sollten sie nicht auf ihre (vorgeblich zivilen) Atompläne verzichten.

Im Mai 2005 treffen sich diplomatische Delegationen aus 188 Ländern in New York, in den ersten Tagen angeführt von Regierungschefs, Außenministern oder Staatssekretären, um über die Umsetzung des Nichtverbreitungsvertrags zu verhandeln. Allerdings wird es dieses Mal kein "business as usual" geben: Es geht um die Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle schlechthin.

Das Expertenlager ist gespalten: Viele hoffen, dass sich die Diplomaten in kritischen Situationen noch immer zusammengerauft haben. Andere befürchten, dass die Konferenz scheitern und das Vertragsregime auf Grund von Austritten zerbrechen könnte. Diese Gefahr ist durchaus vorhanden. Ein US-Vertreter kündigte überdies kürzlich an, sein Land strebe die Annullierung der im Jahr 2000 ausgehandelten "praktischen Schritte" für die weitere Umsetzung des NVV an. Kompromissbereitschaft von dieser Seite ist unwahrscheinlich.

In dieser Situation haben Nichtregierungsorganisationen und die kritische Öffentlichkeit eine hohe Verantwortung. Mit massenhaftem nationalen und weltweiten Druck auf unsere Regierungen müssen wir dafür sorgen, dass Völkerrecht für alle gilt: für die nuklearen Habenichtse und für die nuklearen Habenden auch. Die Gefahr von Proliferation ist erst gebannt, wenn alle Länder gleichermaßen auf die nukleare Machtkeule verzichten. Unser Ziel ist daher die atomwaffenfreie Welt.

Nichtverbreitungsvertrag (NVV) = Atomwaffensperrvertrag
englisch: Non-Proliferation Treaty (NPT)

Abgeschlossen 1968, trat der NVV 1970 zunächst für 25 Jahre in Kraft. Bei der Überprüfungskonferenz 1995 wurde der Vertrag unbefristet verlängert.

Vertragsparteien sind laut offizieller Zählung momentan 188 Länder, darunter die fünf so genannten "offiziellen" Atomwaffenstaaten China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA; das sind zugleich die Länder, die Vetorecht im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben. Nicht-Vertragsstaaten sind Israel, Indien und Pakistan, die so genannten "inoffiziellen" Atomwaffenstaaten. Ein Vertragsbeitritt wäre diesen drei Ländern nur bei einem vollständigen und überprüfbaren Verzicht auf ihre Nukleararsenale möglich. Ein Sonderfall ist Nordkorea. Das Land hat 2003 unter Berufung auf Artikel X (dreimonatiges Kündigungsrecht) seinen Austritt aus dem NVV-Regime erklärt und die Produktion von atomwaffenfähigen Materialien bzw. Atomwaffen angekündigt. Der Austritt Nordkoreas wurde auf den Treffen der NVV-Länder bislang nicht offiziell diskutiert, das Land wird daher in der offiziellen Zählung immer noch als Mitgliedstaat aufgeführt. In den Vertragsbestimmungen sind für einen solchen Fall keinerlei Vorkehrungen getroffen. Festzuhalten bleibt, völkerrechtlich ist es nicht strafbar, dem NVV nicht anzugehören oder auszutreten.

Nordkorea ist eines der Themen, die auf der nächsten NVV-Überprüfungskonferenz im Mai 2005 in New York auf der Tagesordnung stehen. Artikel VIII des NVV sieht alle fünf Jahre eine solche (vierwöchige) Überprüfungskonferenz (Review Conference) vor, um "die Wirkungsweise dieses Vertrags zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die Bestimmungen des Vertrags verwirklicht werden". In den drei Jahren vor der Überprüfungskonferenz treffen sich die Diplomaten der Mitgliedstaaten zum (zweiwöchigen) Vorbereitungskomitee (Prepatory Committee). Die Treffen und Konferenzen finden in der Regel im UNO-Hochhaus in New York statt, in jedem Fünfjahresturnus aber auch ein Mal im Palais des Nations in Genf.

Vertragsinhalt
Der NVV ist mit 11 Artikeln recht kurz. Die Präambel bezieht sich auf die "Verwüstung, die ein Atomkrieg über die ganze Menschheit bringen würde" und konstatiert die "Absicht, zum frühest möglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete wirksame Maßnahmen zu ergreifen". Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages sind:

Artikel I und II: Nichtproliferation, d.h. kein Atomwaffenstaat gibt Atomwaffen weiter oder hilft einem Nicht-Atomwaffenstaat bei der Herstellung oder dem Erwerb von Atomwaffen. Alle Nicht-Atomwaffenstaaten, die Vertragspartei sind (momentan also 183) verpflichten sich, Atomwaffen nicht anzunehmen oder herzustellen.

Artikel III: Die Nicht-Atomwaffenstaaten unterwerfen sich den Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO mit Sitz in Wien). Diese sollen sicherstellen, dass Anlagen und Materialien aus der zivilen Kernenergienutzung nicht für Waffenzwecke missbraucht werden.

Artikel IV: Allen Mitgliedstaaten wird das "unveräußerliche Recht" zugestanden zur "Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke. Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen." Konkret bedeutet dies, dass einem Nicht-Atomwaffenstaat der Bau von Atomkraftwerken, Anreicherungs- oder Wiederaufbereitungsanlagen usw. nicht generell verboten werden kann, ebenso wenig die Herstellung waffenfähiger Nuklearmaterialien - allerdings muss ein Staat plausibel machen, für welche zivilen Zwecke die Materialien gedacht sind. Die Entwicklung und der Bau von Trägersystemen (ballistischen Raketen) wird durch den Vertrag nicht geregelt.

Artikel V: Jede Vertragspartei wird verpflichtet, "die möglichen Vorteile aus jeglicher friedlichen Anwendung von Kernsprengungen Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, auf der Grundlage der Gleichbehandlung zugänglich" zu machen.

Artikel VI: "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle." Damit haben sich die fünf Atomwaffenstaaten 1970 völkerrechtlich zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichtet. Das Ziel des Vertrages ist somit die atomwaffenfreie Welt. Allerdings sieht der NVV dafür weder Spielregeln noch einen Zeitplan vor. Ergänzt wird die Pflicht zur nuklearen Abrüstung überdies um die Zusage zur "allgemeinen und vollständigen Abrüstung". Mit dieser Vereinbarung nahmen die Vertragsparteien zur Kenntnis, dass nukleare Abrüstung letztlich im Kontext eines weiterreichenden und globalen Sicherheits- und Abrüstungsregimes stattfinden muss.

Weitere Informationen:

Vertragstext auf Deutsch: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/friedensp...

Ausführliche und gut verständliche Hintergrundinformationen auf Englisch:

http://www.reachingcriticalwill.org/legal/npt/nptindex1.html

Informationen der Abrüstungsabteilung der Vereinten Nationen:

http://disarmament.un.org:8080/wmd/npt/index.html

Zu Möglichkeiten der nuklearen Abrüstung ein Buch der Middle Powers Initiative: Per Express zur atomwaffenfreien Welt, herausgegeben von IPPNW, 1999

Internetseiten der Kampagne "atomwaffenfrei bis 2020" unter www.atomwaffenfrei.de und www.atomwaffena-z.info (letztere im Aufbau)

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Sprecherin der Kampagne "Büchel ist überall – atomwaffenfrei.jetzt“ und ehemals verantwortliche Redakteurin der Quartalszeitschrift "Wissenschaft & Frieden".