Rechtshilfekonto fast leer!

von Jochen Stay

Tausende haben sich Anfang 2003 an den Blockadeaktionen der Kampagne "resist the war" gegen den Irak-Krieg beteiligt. Mehrmals wurden die Zufahrten zur US-Airbase in Frankfurt/M dichtgemacht. Unterstützt wurde die Kampagne durch einen Kredit von StifterInnen der Bewegungsstiftung, der übrigens vollständig zurückgezahlt werden konnte.

Inzwischen geht die Auseinandersetzung vor Gericht weiter. 1.300 BlockiererInnen bekamen Bußgeldbescheide und legten dagegen Einspruch ein. Das war der Frankfurter Justiz dann doch zu viel Arbeit, und die Verfahren wurden eingestellt. Ein großer Erfolg, den die Behörden jetzt damit beantworten, dass sie Kostenbescheide über die Fahrt im Polizeifahrzeug und den Aufenthalt im Gewahrsam ausstellen. Auch dagegen wehren sich die Betroffenen - Ausgang noch offen.

Juristisch am spannendsten sind sicherlich die Strafverfahren wegen Nötigung, die gegen etwa 50 AktivistInnen laufen. Da versucht die Frankfurter Justiz nämlich gegen das bekannte Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995, das ja Sitzblockaden als Demonstrationsform anerkannt hat, die Leute zu verurteilen. Die Auseinandersetzung, die auf hohem juristischen Niveau mit guten AnwältInnen geführt wird und wohl durch einige Instanzen gehen wird, ist nicht nur für die resist-Aktionen wichtig, sondern kann zum Maßstab dafür werden, wie künftig mit ähnlichen Blockaden umgegangen werden wird.

Hinter der konkreten juristischen Aufarbeitung der Tatbestände spielt in den Prozessen noch eine andere Frage eine große Rolle: Wenn der Irak-Krieg ein Angriffskrieg war und dieser u.a. von der US-Airbase in Frankfurt vorbereitet wurde, ist dann nicht die Blockade dieser Airbase völlig legal? Schon während des Krieges haben JurstInnen darauf hingewiesen, dass diese "Angriffskriegs"-Frage nicht über Strafanzeigen gegen die Bundesregierung zu klären sein wird (die wurden dann ja auch alle eingestellt), sondern viel besser in den Verfahren gegen SitzblockiererInnen.

Es geht also um viel in Frankfurt und die mit der Koordination befasste kleine Jura-Gruppe der resist-Kampagne um Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie leistet hier vorbildliche Arbeit. Sie haben allerdings ein Problem: Das vor den ersten Verfahren eingerichtete Rechtshilfekonto, zum Zahlen von Prozess- und Anwaltskosten, ist fast leer. Wenn es gelingen soll, die notwendigen rechtlichen Klärungen durch die Instanzen zu erreichen, dann müssen auf diesem Konto neue Spenden eingehen.

Rechtshilfefonds: Sonder-Konto: Martin Singe; Kto. 559430469; BLZ: 44010046; Postbank Dortmund; Stichwort "Rechtshilfe".

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