resist: Polizeigebühren waren rechtswidrig

von Martin Singe

Im letzten Friedensforum konnten wir von den Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Frankfurt berichten, das den Nötigungsvorwurf gegen die Sitzblockierer während des lrak-Krieges nicht bestätigte. Nun kam noch ein kleiner rechtlicher Erfolg hinzu. Damals waren neben den eingeleiteten Strafverfahren auch Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht eingeleitet worden. In diesem Zusammenhang wurden Gebühren für das polizeiliche Einschreiten verlangt: Wegtragegebühren, Wegtransportgebühren, Ingewahrsamsunterbringungsgebühren. Zusammen machten solche Rechnungen für Betroffene locker 100 Euro.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun aber in letzter Instanz entschieden, dass dem Widerspruch des Landes Hessen gegen das Verwaltungsgerichtsurteil in dieser Sache nicht entsprochen werde, Das Verwaltungsgericht hatte - dem Kläger gegen die Gebühren Recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte das Urteil und betonte ausführlich, inwiefern die polizeilichen Ingewahrsamnahmen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprochen haben. Die Durchsetzung des Platzverweises wäre mit einfacheren polizeilichen Mitteln - wie in anderen Fällen bei derselben Blockade auch - umsetzbar gewesen. Wenn aber die Maßnahme überzogen bzw. rechtswidrig war, könne dafür keine Gebühr verlangt werden;
In diesem Sinne ist das Urteil ein wichtiger Schritt zur Erhaltung des D.emonstrationsrechts und eine Warnung an die Polizei, sich konsequent bei jeder gegen Demonstrationen gerichteten Maßnahme an die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu halten.
(Aktenzeichen des Urteils des 11. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 1.11.05: 11ZU 790/05/VGWies-baden 5 E 985/04(V)

Ausgabe

Rubrik

Initiativen
Martin Singe ist Redakteur des FriedensForums und aktiv im Sprecher*innenteam der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt".