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Rüstungsexportverbot ins Grundgesetz!
vonDie Kampagne "Produzieren für das Leben - Rüstungsexporte stoppen!" (Bahnhofstr. 18, 6270 Idstein) sammelt seit Anfang März '91 Unterschriften für ihre Forderung, den Rüstungsexport verfassungsrechtlich zu verbieten. So soll der Export von Waren, Dienstleistungen und Know-How verboten werden, wenn deren ausschließlich zivile Verwendung nicht nachweisbar ist.
- Das Rüstungsexportverbot bezieht sich auf alle Staaten, inclusive NATO. Für diese Forderung spricht die Erfahrung, daß es keinen plausiblen, rationalen Grund für die Auffassung gibt, die NATO-Staaten könnten verantwortlicher mit Rüstungsgütern umgehen als andere... Die militärische Aktionen und Interventionen von NATO-Staaten in Angola, Nordirland, Türkei (Kurdistan), Zypern, Nicaragua, Tschad, Vietnam, Irak und Kuwait... dokumentieren unmißverständlich die Bereitschaft und Fähigkeit, bei ihrer Politik über Leichen zu gehen.
Die Kampagne "Produzieren für das Leben - Rüstungsexporte stoppen" sammelt mit dem folgenden Text Unterschriften für folgende Forderungen:
"Wir fordern von der Bundesregierung:
- Verbot sämtlicher Rüstungsexporte d.h. Verbot des Exportes von Waren, Dienstleistungen und Know How, wenn deren ausschließlich zivile Verwendung nicht nachweisbar ist
- Aufnahme des Rüstungsexportverbotes ins Grundgsetz
- Offenlegung aller bis heute genehmigten Exporte nach dem Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgestz
- Umstellung der Rüstungsproduktion auf umweltverträgliche und sozial nützliche Produktion sowie Schaffung von Fonds zur regionalen Konversion aus den Mitteln für militärische Forschung und Entwicklung
- Das Rüstungsvorbot bezieht sich auf "Waren, Dienstleistungen und Know-how". Nur ein Verbot von "Waffenexporten" zu fordern, reichte nicht aus. So verkaufte Daimler-Benz ca. 7000 Militär-LKW an den Irak, ohne daß jemand Militär-LKWs als Waffen bezeichnen würde. So erhielt das Regime von Saddam Hussein zwar keine Munition, wohl aber "Maschinen" von der Coburger Firma Lasco, mit deren Hilfe Munition hergestellt werden kann. So exportierte MBB direkt keine Hot- oder Milanrakete, wohl aber verdiente MBB am Verkauf über Frankreich, nach dem sie dort endmontiert worden sind... Das heißt, es geht um den Exportstopp von Einzelteile oder Vorprodukten, um das Verbot von Dienstleistungen (z.B. Wartung von Waffensystemen oder die Ausbildung an Waffensystemen) und um die Verhinderung der Weitergabe von Knwo-how (z.B. Konstruktionspläne).
"Schlacht-erprobt"
Waffenhersteller aus aller Welt werben derzeit auf einer Rüstungsgüter-Messe in Singapur mit dem Erfolg ihrer im Golf-Krieg erprobten Geräte. Auf der Ausstellung, die am Mittwoch eröffnet wurde, stellen 150 Rüstungsfirmen aus 26 Ländern aus.
Das britische Rüstungsunternehmen GEC Ferranti preist beispielsweise seine Zielerfassungsinstrumente mit dem Slogan "schlacht-erprobt" an. Auch ein Videoband, das das Gerät beim Einsatz im Golf-Krieg zeigt, ist erhältlich. Der britische Konkurrent Marconi wirbt damit, seine Raketen hätten während des Krieges "mindestens 13 Marine-Schiffe versenkt". Auch bei der von ihm entwickelten Technologie für Radar-ausweichende Raketen verweist das Unternehmen auf den Einsatz im Golf-Krieg: "kampferprobt - 100 abgeschossen" heißt es in der Werbung.
Das französische Rüstungsunternehmen Thomson-CSF preist ihr am Golf erprobtes Radarsystem an, das auch die als nicht vom Radar erfaßbar geltenden US-Tarnkappenflugzeuge erkennen könne. - Das Rüstungsexportverbot zielt nicht auf den Stopp sämtlicher (ziviler) Exporte ab. Deshalb heißt es in der Forderung auch einschränkend: "wenn deren ausschließlich zivile Verwendung nicht nachweisbar ist". Der Exporteur hat glaubhaft zu machen, daß die "Ware, Dienstleistung und das Know-how" keinem militärischen oder rüstungsrelevanten Zweck dient. Das Militär schiede als Empfänger aus, bei Aufträgen über die Botschaft oder staatlichen Firmen wäre größte Vorsicht geboten. Bei Unklarheit über den Käufer und bei Produkten, von denen der Verkäufern wissen müßten, daß diese Waren von militärischer Bedeutung sind, wäre das Geschäft zu unterlassen. Kontrollmöglichkeiten vor Ort müßten erlaubt sein. Strafen von über zwei Jahren hätten ein Minimum an abschreckende Wirkung, da sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, wenn gleichzeiitig die Gewinne einbezogen und die weitere gewerbliche Tätigkeit untersagt würde... Daß eine solche Rüstungsexportpolitik praktikabel ist, haben die vergangenen Jahrzehnte gezeigt. Denn gegenüber den sogenannten Ostblockländern hat der Stopp von Rüstungsgütern weitgehend funktioniert.
- Das Rüstungsexportverbot bezieht sich auch auf die wenig beachtete Ausstattungshilfe, d.h. die staatlich finanzierte Lieferung von Material an Armee und Polizei in Ländern wie Äthiopien, Somalia, Sudan, Zaire oder Guatemala usw. und die vom Bund bezahlte Ausbildung von fremden Armeeangehörigen und Polizisten. In einem Papier der Bundeswehr von 1988 wird dieses Instrument deutscher Außenpolitik als "flankierende Maßnahmen für die Entwicklungshilfe" bezeichnet.
- Das Rüstungsexportverbot wird nicht automatisch durch den Europäischen Binnenmarkt ab 1993 unterlaufen werden. Artikel 223 des EWG-Vertrages erlaubt es jedem Mitgliedstaats Maßnahmen zu ergreifen, "die seines Erachtens für die Wahrung seiner wesentlichen Sicherheitsinteressen erforderlich sind, soweit sie die Erzeugung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial oder den Handel damit betreffen" Der Rat muß einstimmig (!) eine Liste dieser Waren erstellen. Was ""Waffen, Munition und Kriegsmaterial" ist, ist eine Frage der Definition, bei der sich die Bundesregierung nicht hinter Frankreich u.a. verstecken kann. (Das EG-Recht bleibt zwar hinter der Kampagnen-Forderung zurück, bäte bei entsprechenden politischen Willen einen beachtlichen Spielraum für eine erhebliche Minderung von Rüstungsexporten.)
- Das Rüstungsexortverbot ist ohne entsprechenden öffentlichen Druck auf Politik und Wirtschaft nicht realisierbar. Die Geschäftsführung von Daimler-Benz, um ein Beispiel zu nennen, wird begreifen lernen müssen, daß sie aus eigenen, ökonomisch langfristigen Motiven heraus kein Interesse daran haben kann, weiterhin mit dem Negativimage als Rüstungskonzern und -exporteur im zivilen Sektor die entscheidenen Gewinne einholen zu müssen. Die Mehrheit der Abgeordneten in Bundestag könnte aufgrund von Gesprächen, Briefen und Veranstaltungen realisieren, daß sie mit ihrem möglichen Eintreten für Rüstungsexporte, -forschung und -produktion keine Zustimmung erzielen können. Die Kampagne setzt deshalb ihre Aktion "Entrüstet Daimler" fort und lädt zur Lobby-Arbeit vor Ort ein, weil sie um die "Druckempflindlichkeit" vieler in Politik und Wirtschaft weiß.
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