Schwestern helfen nicht

Art. 12a Absatz 4 des Grundgesetzes bestimmt: "Kann im Verteidigungsfall der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen ... durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten."

Die Geschichte der beiden Weltkriege zeigt deutlich, daß die Politiker die Gleichberechtigung der Frau gerade dann für sich "entdeckt" haben, wenn die Frauen für die Unterstützung und Durchführung der Kriege nötig waren. Aus der heroischen Gefährtin des Mannes und der "Produzentin" von zukünftigen Soldaten für das Vaterland wurde nach Kriegsende immer wieder sehr schnell das unmündige, entscheidungsunfähige Heimchen am Herd.
Kurz nach der Machtergreifung 1933 begannen die Nazis systematisch, ihr Frauenleitbild (Frau als "fruchtbringender Schoß der Nation") innerhalb der Bevölkerung zu verbreiten: Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend,  nationalsozialistische Frauenschaft u. ä. waren im Vorfeld der Kriege Mittel zu einer umfassenden Militarisierung der Bevölkerung.
Im Kriegs- oder Katastrophenfall sind auch nach heute gültiger Gesetzgebung die Frauen fest eingeplant für den Einsatz in der Rüstungsindustrie, für die Aufrechterhaltung der zivilen Produktion und für die medizinische Versorgung der Verletzten.

Eine typisch weibliche Aufgabe: humanitäre Hilfeleistungen!?
Karitative Verbände wie Rotes Kreuz, Malteser usw. bieten Frauen an, in vierwöchigen Kursen eine Ausbildung als Schwesternhelferinnen zu machen. Seit 1969 gibt es diese Schwesterhelferinnenkurse, die zu 30% vom Verteidigungshaushalt und zu 70 % vom Zivilverteidigungshaushalt bezahlt werden. Die Frauen müssen sich zu Beginn der Ausbildung dazu verpflichten, in Katastrophenfällen und bei öffentlichen Notständen (Verteidigungsfall) eingesetzt zu werden. Über 230.000 Frauen wurden schon in Kursen ausgebildet; Planziel sind 250.000 Frauen, die dann für den Einsatz im "Spannungs- und Verteidigungsfall" zur Verfügung stehen sollen. Dies kommt einer Wehrerfassung gleich!
Es ist eine weitverbreitete Meinung, daß gerade Frauen - aufgrund ihrer weiblichen Eigenschaften und Veranlagungen - besonders gut für helfende Berufe geeignet seien. Mit diesem "Helfer-Anspruch" agieren seit einiger Zeit verstärkt zivile und Militärärzte sowie der Gesetzgeber. Wie diese "Hilfe" im Katastrophen- oder Verteidungsfall aussehen wird, zeigt die "Triage", eines der wichtigsten Gesetze der Kriegs- oder Katastrophenmedizin. Die Triage beinhaltet z. B. eine Sichtung der Verletzten und deren Einteilung in Schweregrade. In welcher Reihenfolge die Patienten behandelt werden, richtet sich nach ihrer Wiederherstellbarkeit, d. h. danach, ob sie zum Dienst an der Waffe wieder fähig gemacht werden können. Dieser Umgang mit Menschen hat mit humanitärer Hilfe nichts mehr zu tun! Die Bereitschaft zu helfen wird auf diese Weise als Kriegsdienst mißbraucht.
Um Mißverständnissen vorzubeugen:

  • Kenntnisse in Erster Hilfe und Kran¬kenpflege sind gewiß nützlich.
  • Der Erwerb dieser Kenntnisse darf aber nicht mit einer Verpflichtung zum Kriegsdienst verknüpft werden!
  • Besuchen Sie lieber Erste-Hilfe¬-Kurse oder Kurse in häuslicher Krankenpflege!

Nein zur militärischen Verplanung
Schon seit Jahren wehren Frauen sich durch Verweigerung gegen die Einplanung in Kriegsdienste. Im Gegensatz zu früher ist es heute nicht mehr möglich, den Kurs zu besuchen und die Unterschrift am Schluß zu verweigern: Letzteres geschah anscheinend so häufig, daß seit einigen Jahren die Verpflichtung schon zu Beginn der Ausbildung unterzeichnet werden muß. Deshalb hilft jetzt nur eines:

  • Nicht unterschreiben oder
  • die Unterschrift hinterher zurücknehmen.

Juristisch gesehen hat unsere Verweigerung keine Konsequenz. Sie drückt jedoch aus, daß wir Frauen

  • uns gegen Gesetze wehren, durch die wir gezwungen werden, uns an einem Krieg zu beteiligen oder ihn zu unterstützen,
  • uns gegen eine Politik zu wehren, die nicht unseren Interessen und Überzeugungen entspricht, sondern uns zu "Werkzeugen" der Politiker macht,
  • durch diese symbolische Verweigerung auf die Entscheidungen der Politiker Einfluß nehmen wollen.

Dieser Text wurde in wesentlichen Teilen aus einem Flugblatt der DFG-VK München entnommen.

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