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Über Gewaltfreie Verteidigung Offener Städte die Zivilisierung von Verteidigung vorantreiben
Wehrrecht auf Wehrdienst ohne Waffen
von
Streiken? „Wir wollen eine Zukunft ohne Zwang und ohne Militarisierung!“ erklärt Annegret Krüger für das Netzwerk Friedenskooperative zur Unterstützung des Schulstreiks gegen Wehrpflicht. Der Aufruf erreicht mich kurz vorm Abgabetermin einer Kurzfassung meines Vortrages „Autonome Städteverteidigung: Potenziale und Grenzen gewaltfreien Widerstands“ auf dem Studientag des Instituts für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung (IFGK): „Gewaltfreie Verteidigung - Historisch und heute“ am 7.3.2026. Die Schulstreik-Initiative drängt mich, den Text auf die Wehrpflichtfrage zu fokussieren.
Skizzenhaft gesagt: Jeder Wehrpflichtige in der Bundeswehr leistet ein Stück Zivilisierung des Militärs. Warum nicht lieber ein Recht auf Mitträgerschaft von Verteidigung durchsetzen, als die Gelegenheit verpassen, das Militär zu zivilisieren? Warum nicht lieber auf Neuformierung von Verteidigungskräften drängen? Wenigstens dort, wo militärische Verteidigung weniger Schutz zu bieten vermag? In Städten! Soziale Verteidigung kann hierüber einen Prozess weiterer Zivilisierung einleiten.
Kriegsverhinderung vor Verteidigung
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges setzt Deutschland auf Kriegsverhinderung. Erst, wenn Kriegsverhinderung misslingt, sollen Wehrpflichtige verteidigen helfen: unser Land, unsere Leute, unsere Lebensweise, unsere Leben. Dafür setzt Deutschland - wie sieben Achtel aller übrigen Staaten dieser Welt - auf Militär: um einem Militär-Aggressor begegnen und ihn aus unserem Land rausdrängen zu können.
Die in der Bundeswehr heute verfügbaren Soldat*innen sollen über Wehrpflicht vermehrt werden: Das bewertet das Friedensnetzwerk als „Militarisierung“. Gewiss: Jedes „mehr“ ist eine Steigerung. Doch: Die heute angestrebte Marge bleibt unter dem Umfang der Bundeswehr von 500.000 für die Verhinderung von „heißem“ Krieg im „Kalten Krieg“. Dabei sollten die deutschen Landstreitkräfte entlang der Ostgrenze nur vier der neun Verteidigungsräume gegenüber einem denkbaren Angreifer sichern. Die weiteren fünf wollten Amerikaner, Belgier, Briten, Dänen und Niederländer verteidigen. Soldaten anderer Länder für unserer Leute Leben.
Inzwischen ist unser Land größer, Friedensdividende nach dem Ost-West-Konflikt ist verbraucht, Konfliktlagen haben sich neu verschärft, Bedrohungen sind neu in Rede, Verteidigungsvorbereitung ist dringlicher - primär für Kriegsverhinderung. Dafür die Bemühungen um Wiedereinführung von Wehrpflicht. Diese freilich kann noch ziviler gedacht werden.
Soziale Verteidigung
Wenig Anderes als militärische Verteidigung will Soziale Verteidigung - unsere Leben, Lebensweise, Leute und Land schützen und einen Aggressor aus unserem Land abdrängen. Kriegsverhinderung allerdings hat geringere Priorität.
Soziale Verteidigung setzt auf Gewaltfreien Widerstand und auf Freiwilligkeit. Zwang lehnt sie ab. Sie erwartet, dass im Falle von Invasion in unser Land genügend mutige Menschen dem Aggressor entgegentreten wollen. Sie setzt auf Kooperation ohne Kollaboration. Sie sieht sich gegenüber Invasionsmilitär „ohne Waffen wehrhaft“. Neuerdings drängt sie auf Selbstverpflichtung. Sie beginnt, sich regional und lokal zu formieren.
Dem ganzen Land aber steht sie nicht zur Verfügung. Wie viele Freiwillige werden „genügend“ sein? In welchen Regionen werden sie sich bis zum Verteidigungsfall formieren können? Gibt es ein Konzept für das ganze Land? Wie will Soziale Verteidigung bei solcher Ungewissheit die Bevölkerung unseres Landes dafür gewinnen, sich für Kriegsverhinderung und im Verteidigungsfall auf sie einzulassen - statt auf Militär?
Wehrrecht ohne Waffen
Seit Monaten wird um die Wehrpflicht politisch gerungen. Wenig liegt näher, als jetzt das „Wehrhaft ohne Waffen“ in ein „Wehrrecht ohne Waffen“ weiterzuführen, die Verteidigungsfähigkeit um die Wehrhaftigkeit von Waffenlosigkeit zu erweitern. Die Verteidigung von Städten, völkerrechtlich als „Offene Stadt“ (militärisch nicht verteidigte Stadt) besonders geschützt, kann sie für sich beanspruchen. Denn: Gewaltfreier Widerstand kann hier eine höhere Schutzleistung für die Stadtbevölkerung erzielen als jede noch so kampfstarke Kampftruppe. Hierfür müssten sich die „Ohne Waffen Wehrhaften“ allerdings der Gesellschaft verpflichten. In einer Weise, die der Aggressor sieht (und fürchtet) und der sich die Bevölkerung anvertraut.
Der Weg hierhin führt über die Wehrpflicht. Hierin soll der Gemusterte (der Autor schlägt keine Erweiterung der Wehrpflicht auf Frauen vor, Anm. d. Red.) zukünftig zwischen drei Wehrdienstarten wählen: Militärdienst oder Soziale Verteidigung oder Zivilschutzdienst. Je mehr Gemusterte sich für Gewaltfreie Verteidigung entscheiden, desto mehr Städte/Stadtregionen können der Gewaltfreien Verteidigung anvertraut werden. Je weniger, desto größer werden die Räume zu ziehen sein, die durch militärische Verteidigung von Aggression freigehalten oder wieder freigekämpft werden müssen. Eine dort nach den Prinzipien von raumgebundener Netzverteidigung (vgl. Unterseher) ausgerüstete und geführte Truppe kann den Aggressor ausbremsen oder rauskämpfen. Jede der zukünftig drei Formationen handelt in voneinander abgrenzbaren Räumen nach den je eigenen Handlungsmaximen: autonom (Siehe „Autonome Abwehr“ in: Nolte & Nolte 1984).
Gewiss: Die Eingliederung in eine gesamtheitliche Verteidigungskonzeption beschränkt die Freiwilligkeit waffenlos Wehrhafter auf die freiheitliche Entscheidung für gewaltfreies Dienen. Nicht nur dies rechtfertigt den Anspruch auf Gleichstellung mit den Soldat*innen in sozialer wie rechtlicher Hinsicht. Dem Tod durch Erschießen, Hängen und Verhungern oder auch „nur“ Gefangennahme und Folter sind Gewaltfreiverteidiger*innen in der vom Aggressor besetzten Stadt wie Soldat*innen im Raumnetz gleichermaßen ausgesetzt. Für ihre Hinterbliebenen muss daher gleiche Versorgung gelten, wie auch für die Gesundheitsfürsorge und Besoldung waffenloser Verteidiger*innen. Auch eine Art Gewaltfreiverteidiger-Gesetz - analog zum Soldatengesetz - wird es geben müssen. Dies kann u.a. Kriegsdienstverweigerern die Gewissenserklärung ersparen. Mag ein Kombattantenstatus - und der darüber gebotene Rechtsschutz der Soldaten - kriegsvölkerrechtlich dem Gewaltfreiverteidiger noch nicht zugesprochen werden können, so kann der Staat hier innerstaatlichen Ausgleich anstreben.
Mit der Einführung einer Wehrpflicht in Wahlfreiheit wird die Kostenträgerschaft der Ausbildung sowie von Ausstattung und Unterbringung der Gewaltfreiverteidiger fortan dem Gesamthaushalt zugerechnet. So wird schon in der staatlichen Finanzplanung der Verteidigungsetat zivileren Bedürfnissen genügen müssen. Hier mag es zu einem Wettstreit zwischen Stadt- und Raumverteidigung kommen, wie vorausgehend im Blick auf die Kräfteverteilung zwischen beiden ein strategischer und operativer Abgleich/Ausgleich ausgehandelt werden muss.
Kriegsverhinderung
Mit der Verfügung über - mit der sog. Zivilverteidigung (Zivilschutz) - drei autonome Formationen von Verteidigungskräften können Gesellschaft und Staat nach außen hin propagieren und glaubhaft vertreten, jeder Aggression eine stabile Gesamtverteidigung entgegenzustellen. Hierüber findet sich sodann eine Annäherung an die Primärverpflichtung von Staat/Gesellschaft zur Kriegsverhinderung.
Unter besonderer Herauskehrung des integrierten Gewaltfreien Widerstandes in das eigene Verteidigungskonzept können Staat/Gesellschaft nun darauf setzen, auf atomare Bewaffnung zu verzichten. Sie folgen hierin der militärisch gesicherten Erkenntnis, dass Verteidigung - im Sinne von Schutzleistung für Bevölkerung - gegenüber Nukleargewalt nicht möglich ist. Die Einsätze der Atomwaffen der USA über Hiroshima und Nagasaki haben die jemals höchste Rate von Tötungen von Menschen sowohl pro Einsatzmittel wie zugleich pro Zeiteinheit erzielt und bewirkt. Gegen eine Wiederholung - oder nur Androhung - einer derartigen Tötungseffizienz durch Nuklearmächte ermöglicht das Setzen auf gesamtgesellschaftlichen Gewaltfreien Widerstand gegenüber Nukleargewalt die Rahmung einer Kriegsverhinderungsstrategie. Sie wird artikuliert in einer im Vorhinein erhobenen Schuldzuweisung (Blaming) von Mordhandeln der Nuklearmacht in höchster Potenz. Eine Gesellschaft, die ihre Staatsführung hierzu ermächtigt, handelt autonom. Als Stichwortgeber für Gewaltfreiheit gegenüber Nukleargewalt und als Träger einer der drei Formationen in Verteidigung erbringt Soziale Verteidigung auf diesem Wege schon in der Kriegsverhinderung eine effektive Schutzleistung für die Bevölkerung.
Zivilisierung
Die Einführung eines Wehrrechtes auf Wehrdienst ohne Waffen auf dem Wege einer Wehrpflicht in Wahlfreiheit stärkt die Soziale Verteidigung, sie leitet über den Anspruch auf gewaltfreie Verteidigung der Städte eine Zivilisierung von Verteidigung ein. Überzeugt sie, kann der Prozess der Zivilisierung weiter vorangetrieben werden.
Quellenhinweise
Annegret Krüger in: Sondernewsletter zum Schulstreik am 8. Mai, newsletter [at] friedenskooperative [dot] de vom 24.04.2026.
BSV mit IWIF (Hrsg.): Soziale Verteidigung aufbauen - Drei Jahre Kampagne „Wehrhaft ohne Waffen“, Beilage zu Wissenschaft&Frieden 3/2025.
Hans-Heinrich Nolte, Wilhelm Nolte: Ziviler Widerstand und Autonome Abwehr, Baden-Baden,1984.
Lutz Unterseher: Vertrauensbildende Verteidigung für die Ukraine - Grundlagen und Programm, Berlin 2023.