Erstellt: 09.06.1999 nächster Artikel siehe auch: UN- Resolution für den Kosovo Kommt zum 19.6. in Köln und Stuttgart | zu: Kosov@ - Was tun gegen Krieg Einigung Ahtisaari, Tschernomyrdin, Milosevic vom 3.6.99 Der G8-Plan für den Kosovo Dokumentation: entnommen der Frankfurter Rundschau vom 4.6.1999 "Bombenstopp bei Rückzug" Friedensplan für Kosovo Das serbische Parlament und die Belgrader Regierung haben am Donnerstag den von der Europäischen Union und Russland vorgelegten Friedensplan für Kosvo angenommen. EU-Vermittler Martti Athisaari und der russische Gesandte Wiktor Tschernomyrdin hatten den Plan in Belgrad überbracht. Die Frankfurter Rundschau dokumentiert das Dokument in einer inoffiziellen Übersetzung, das die Nachrichtenagentur ap nach eigenen Angaben aus serbischen Parlamentskreisen erhalten und übermittelt hat: "Um bei einer Lösung der Kosovo-Krise voranzukommen, sollte ein Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden: 1. Ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung des Kosovos. 2. Ein überprüfbarer Rückzug der Militär-, Polizei- und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan. 3. Die Stationierung einer wirksamen, internationalen zivilen Präsenz und einer Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht, die so tätig werden, wie es gemäß Kapitel 7 der UN-Charta entschieden werden kann, und die in der Lage sind, die Erreichung gemeinsamer Ziele zu garantieren. 4. Eine internationale Sicherheitspräsenz mit wesentlicher Nato-Beteiligung muss unter einheitlicher Kontrolle und einheitlichem Kommando stationiert und ermächtigt werden, eine sichere Umgebung für alle Bewohner im Kosovo zu erreichen und die sichere Rückkehr der vertriebenen Personen und der Flüchtlinge in ihre Häuser zu ermöglichen. 5. Die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für das Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat beschließen wird und unter der die Bevölkerung des Kosovos eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen wird. Die Übergangsverwaltung wird während der Zeit der demokratischen Übergangs- und Selbstverwaltungsinstitutionen eine befristete Autorität sicherstellen sowie die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben aller Bürger im Kosovo schaffen. 6. Nach dem Rückzug wird einer vereinbarten Zahl von serbischen Offiziellen die Rückkehr erlaubt, um folgende Aufgaben zu erfüllen: die Verbindung zu der internationalen zivilen Mission und der internationalen Sicherheitspräsenz, die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an wichtigen Grenzübergängen. 7. Sichere und ungehinderte Rückkehr aller Flüchtlinge und der Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und ungestörter Zugang für humanitäre Organisationen in das Kosovo. 8. Ein politischer Prozess mit dem Ziel, ein politisches Übergangsabkommen zu erreichen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellt - in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region ebenso wie der Entmilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee. Die Gespräche zwischen den Parteien darüber sollten die Einrichtung demokratischer Selbstverwaltungsinstitutionen nicht verzögern oder stören. 9. Ein allgemeiner Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung der Krisenregion. Dies würde die Ausführung eines Stabilitätspakts für Südosteuropa, breite internationale Beteiligung zur Förderung von Demokratie und wirtscbaftlichem Wohlstand sowie Stabilität und regionale Zusammenarbeit einschließen. 10. Das Ende militärischer Aktivitäten wird von der Annahme der aufgelisteten Prinzipien und von der gleichzeitigen Befolgung anderer zuvor ermittelter Elemente abhängen, die in der Fußnote unten aufgeführt sind. Dann wird ein militärisch-technisches Abkommen vereinbart, das unter anderem zusätzliche Modalitäten bestimmt, darunter die Rolle und Funktion jugoslawischer, das heißt serbischer, Offizieller im Kosovo. 11. Der Prozess des Rückzugs schließt einen in Abschnitte unterteilten, genauen Zeitplan und die Abgrenzung einer Pufferzone in Serbien ein, hinter die sich die Truppen zurückziehen. 12. Die zurückkehrenden Kräfte: Die Ausrüstung der zurückkehrenden Kräfte, die Reichweite ihrer funktionalen Verantwortlichkeiten, der Zeitplan für ihre Rückkehr, die Bestimmung der geographischen Gebiete für ihre Tätigkeiten, die Regeln für ihre Beziehungen zu der internationalen Sicherheitspräsenz und der internationalen zivilen Mission. | |
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Kosov@ - Was tun gegen Krieg | Fußnote:
Andere erforderliche Elemente: ein schneller und genauer Zeitplan für den Rückzug, was zum Beispiel bedeutet: sieben Tagen bis zum Ende des Rückzugs; Abzug von Waffen der Luftverteidigung aus der Zone gegenseitiger Sicherheit von 25 Kilometern innerhalb von 48 Stunden; die Rückkehr von Offiziellen zur Erfüllung der vier Aufgaben wird unter Aufsicht der internationalen Sicherheitspräsenz ausgeführt und wird auf eine kleine vereinbarte Zahl begrenzt, Hunderte, nicht Tausende. Die Einstellung der Militäraktionen wird erfolgen, wenn der Beginn des Rückzugs verifiziert werden kann. Die Diskussion über das militärisch-technische Abkommen wird die vereinbarte Zeit für den Rückzug nicht verlängern." | |
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