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Erstellt:
09.06.1999


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 siehe auch:

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 Resolution
 für den
 Kosovo

 Kommt zum
 19.6. in
 Köln und
 Stuttgart


zu: Kosov@ - Was tun gegen Krieg

Einigung Ahtisaari, Tschernomyrdin, Milosevic vom 3.6.99

Der G8-Plan für den Kosovo

Dokumentation:

entnommen der Frankfurter Rundschau vom 4.6.1999

"Bombenstopp bei Rückzug"

Friedensplan für Kosovo

Das serbische Parlament und die Belgrader Regierung haben am Donnerstag den von der Europäischen Union und Russland vorgelegten Friedensplan für Kosvo angenommen. EU-Vermittler Martti Athisaari und der russische Gesandte Wiktor Tschernomyrdin hatten den Plan in Belgrad überbracht. Die Frankfurter Rundschau dokumentiert das Dokument in einer inoffiziellen Übersetzung, das die Nachrichtenagentur ap nach eigenen Angaben aus serbischen Parlamentskreisen erhalten und übermittelt hat:

"Um bei einer Lösung der Kosovo-Krise voranzukommen, sollte ein Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden:

1. Ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt
   und Unterdrückung des Kosovos.

2. Ein überprüfbarer Rückzug der Militär-, Polizei-
   und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach
   einem zügigen Zeitplan.

3. Die Stationierung einer wirksamen,
   internationalen zivilen Präsenz und einer
   Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht,
   die so tätig werden, wie es gemäß Kapitel 7 der
   UN-Charta entschieden werden kann, und die in der
   Lage sind, die Erreichung gemeinsamer Ziele zu
   garantieren.

4. Eine internationale Sicherheitspräsenz mit
   wesentlicher Nato-Beteiligung muss unter
   einheitlicher Kontrolle und einheitlichem Kommando
   stationiert und ermächtigt werden, eine sichere
   Umgebung für alle Bewohner im Kosovo zu erreichen
   und die sichere Rückkehr der vertriebenen Personen
   und der Flüchtlinge in ihre Häuser zu ermöglichen.

5. Die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für das
   Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat beschließen wird
   und unter der die Bevölkerung des Kosovos eine
   substantielle Autonomie innerhalb der
   Bundesrepublik Jugoslawien genießen wird. Die
   Übergangsverwaltung wird während der Zeit der
   demokratischen Übergangs- und
   Selbstverwaltungsinstitutionen eine befristete
   Autorität sicherstellen sowie die Bedingungen für
   ein friedliches und normales Leben aller Bürger im
   Kosovo schaffen.

6. Nach dem Rückzug wird einer vereinbarten Zahl von
   serbischen Offiziellen die Rückkehr erlaubt, um
   folgende Aufgaben zu erfüllen: die Verbindung zu
   der internationalen zivilen Mission und der
   internationalen Sicherheitspräsenz, die Markierung
   von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer
   Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes, die
   Aufrechterhaltung einer Präsenz an wichtigen
   Grenzübergängen.

7. Sichere und ungehinderte Rückkehr aller
   Flüchtlinge und der Vertriebenen unter Aufsicht
   des UNHCR und ungestörter Zugang für humanitäre
   Organisationen in das Kosovo.

8. Ein politischer Prozess mit dem Ziel, ein
   politisches Übergangsabkommen zu erreichen, das
   eine wesentliche Autonomie für das Kosovo
   sicherstellt - in voller Berücksichtigung des
   Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der
   Souveränität und territorialen Integrität der
   Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in
   der Region ebenso wie der Entmilitarisierung der
   Kosovo-Befreiungsarmee. Die Gespräche zwischen den
   Parteien darüber sollten die Einrichtung
   demokratischer Selbstverwaltungsinstitutionen
   nicht verzögern oder stören.

9. Ein allgemeiner Ansatz für die wirtschaftliche
   Entwicklung der Krisenregion. Dies würde die
   Ausführung eines Stabilitätspakts für
   Südosteuropa, breite internationale Beteiligung
   zur Förderung von Demokratie und
   wirtscbaftlichem Wohlstand sowie Stabilität und
   regionale Zusammenarbeit einschließen.

10. Das Ende militärischer Aktivitäten wird von der
    Annahme der aufgelisteten Prinzipien und von der
    gleichzeitigen Befolgung anderer zuvor ermittelter
    Elemente abhängen, die in der Fußnote unten
    aufgeführt sind. Dann wird ein
    militärisch-technisches Abkommen vereinbart, das
    unter anderem zusätzliche Modalitäten bestimmt,
    darunter die Rolle und Funktion jugoslawischer,
    das heißt serbischer, Offizieller im Kosovo.

11. Der Prozess des Rückzugs schließt einen in
    Abschnitte unterteilten, genauen Zeitplan und die
    Abgrenzung einer Pufferzone in Serbien ein, hinter
    die sich die Truppen zurückziehen.

12. Die zurückkehrenden Kräfte: Die Ausrüstung der
    zurückkehrenden Kräfte, die Reichweite ihrer
    funktionalen Verantwortlichkeiten, der Zeitplan
    für ihre Rückkehr, die Bestimmung der
    geographischen Gebiete für ihre Tätigkeiten, die
    Regeln für ihre Beziehungen zu der internationalen
    Sicherheitspräsenz und der internationalen
    zivilen Mission.

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Kosov@ - Was tun gegen Krieg
Fußnote:

Andere erforderliche Elemente: ein schneller und genauer Zeitplan für den Rückzug, was zum Beispiel bedeutet: sieben Tagen bis zum Ende des Rückzugs; Abzug von Waffen der Luftverteidigung aus der Zone gegenseitiger Sicherheit von 25 Kilometern innerhalb von 48 Stunden; die Rückkehr von Offiziellen zur Erfüllung der vier Aufgaben wird unter Aufsicht der internationalen Sicherheitspräsenz ausgeführt und wird auf eine kleine vereinbarte Zahl begrenzt, Hunderte, nicht Tausende. Die Einstellung der Militäraktionen wird erfolgen, wenn der Beginn des Rückzugs verifiziert werden kann. Die Diskussion über das militärisch-technische Abkommen wird die vereinbarte Zeit für den Rückzug nicht verlängern."







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