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Erstellt:
02.04.1999


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zu: Kosov@: Erklärungen gegen den Krieg

Stellungnahme des Bundesausschusses Friedensratschlag zum NATO-Krieg in Jugoslawien

Stoppt den Krieg - Beendet das Morden!

Bundesausschuß Friedensratschlag, Kassel

Der "Bundesausschuss Friedensratschlag", der die jährlich stattfindenden Strategiediskussionen der deutschen Friedensbewegung veranstaltet (jeweils am ersten Dezemberwochenende in Kassel), erklärt in seiner jüngsten Stellungnahme zu den NATO-Luftangriffen auf Jugoslawien:

1. Auch wenn die Hauptverantwortung für das Geschehen
   in der serbischen Provinz Kosovo der repressiven
   und nationalistischen jugoslawischen Zentralgewalt
   anzulasten ist, gibt es für die seit einer Woche
   andauernden NATO-Luftangriffe auf Jugoslawien
   keinerlei Rechtfertigung. Weder konnte das
   offizielle politische Ziel, eine "humanitäre
   Katastrophe zu verhindern", erreicht werden, noch
   sind greifbare militärische Erfolge nachzuweisen,
   noch - und das ist das Entscheidende - sind
   irgendwelche Konturen einer nachhaltigen Lösung
   der Konfliktursachen zu erkennen.

2. Im Gegenteil: Die NATO-Angriffe haben geradezu wie
   ein Signal gewirkt, die militärischen Kräfte der
   jugoslawischen Armee im Kosovo zu konzentrieren
   und gegen die albanische Bevölkerungsmehrheit mit
   rücksichtsloser Härte einzusetzen. Gleichzeitig
   verstärken die militärischen Verbände der
   Separatistenorganisation UCK sozusagen unter dem
   "Feuerschutz" der NATO-Bomber ihre Angriffe auf
   ihre serbisch-jugoslawischen Widersacher. Die
   Spirale der Gewalt dreht sich seither mit
   zunehmender Geschwindigkeit und stellt alles in
   den Schatten, was in den vergangenen 12 Monaten
   geschehen war.

3. Es ist weithin unbestritten, dass es sich bei den
   NATO-Angriffen um einen völkerrechtswidrigen Akt
   handelt, der weder von der Charta der Vereinten
   Nationen, noch vom Washingtoner Vertrag der NATO,
   noch vom Grundgesetzt der Bundesrepublik
   Deutschland gedeckt ist. Deshalb wollen wir die
   völkerrechtlichen Argumente hier nicht weiter
   ausführen, sondern nur eine grundsätzliche
   Überlegung zu bedenken geben: Können fundamentale
   Menschenrechte (so etwa das Recht des Menschen auf
   Leben) mit völkerrechtswidrigen Mitteln überhaupt
   herbeigebombt werden? Kann das Morden durch
   neuerliches Morden beendet werden?

4. Die Antwort der Friedensbewegung lautet seit
   geraumer Zeit: Es gibt zu inneren und
   internationalen Konflikten jeglicher Art keine
   andere Alternative als die der zivilen,
   nicht-militärischen Prävention bzw. - falls es
   hierfür bereits zu spät ist - der zivilen
   Konfliktbearbeitung. Dies gilt selbstverständlich
   nicht nur im Kosovo, sondern in vielen anderen
   Teilen der Welt (von der Türkei bis Indonesien,
   von Nordirland bis Angola). Die Instrumente und
   Institutionen hierfür sind vorhanden und bekannt
   (z.B. UNO, OSZE), sie müssen nur eingesetzt
   werden. Wenn die NATO-Staaten ähnliche
   Anstrengungen auf die Stärkung ziviler
   Institutionen und Instrumente verwenden würden,
   wie sie sie hinsichtlich der Aufrechterhaltung
   ihrer militärischen Strukturen verwenden, wäre
   schon viel gewonnen.

5. Die eindeutige Absage der deutschen und
   US-amerikanischen Regierung an die jüngsten
   Vermittlungsergebnisse des russischen
   Premierministers Primakow lässt die Befürchtung
   zu, dass es der NATO in Jugoslawien keineswegs nur
   um die dort drangsalierten Kosovo-Albaner geht.
   Zumindest der US-Administration scheint es auch
   um die Statuierung eines Exempels zu gehen, eines
   Exempels mit zwei Komponenten: Einmal muss sich
   auch die europäische Politik in letzter Konsequenz
   an die politischen und militärischen Vorgaben der
   USA halten, und zum anderen wird faktisch
   vorweggenommen, was der NATO-Gipfel Ende April bei
   der Verabschiedung der neuen NATO-Strategie
   verkünden wird: Künftig wird sich die NATO bei
   ihren Militäreinsätzen weder vom UN-Sicherheitsrat
   leiten noch vom geltenden Völkerrecht behindern
   lassen. Die NATO wird selbst entscheiden, wo, wann
   und unter welchen Umständen sie die Waffen
   "sprechen" lassen will. Wenn dieses Beispiel
   Schule macht, haben die Vereinten Nationen
   ausgedient und wird das internationale
   Völkerrecht durch das - mit High-Tech-Waffen
   ausgestattete - "Faustrecht" ersetzt. Wenn das die
   Perspektiven für die Zukunft sein sollen, dann
   graut uns vor den nächsten 50 Jahren NATO!

6. Möglich ist aber auch, dass die Allianz, die 1949
   als reines Verteidigungsbündnis gegründet wurde,
   Risse bekommt. Auch in der Bundesrepublik
   Deutschland ist der Kampfeinsatz der Bundeswehr
   gegen Jugoslawien längst nicht so mehrheitsfähig,
   wie es nach den einschlägigen
   Bundestagsentscheidungen schien. In der
   Bevölkerung, in den Regierungsparteien und im
   Parlament nehmen die Stimmen zu, die ein
   sofortiges Ende der Luftangriffe und eine Rückkehr
   zur Politik befürworten. Es ist eine Illusion zu
   glauben, politische Lösungen könnten im Angesicht
   des Krieges gefunden werden. Daher appellieren wir
   an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, in
   einer baldigen Sondersitzung die Beendigung der
   völkerrechtswidrigen Kampfeinsätze zu beschließen.

7. Die Friedensaktivitäten in der Bundesrepublik und
   in anderen europäischen Ländern werden in den
   nächsten Tagen zunehmen, sie stoßen allerorts auf
   wachsendes öffentliches Interesse und auf eine
   wachsende Zustimmung in Teilen der Bevölkerung.
   Die bevorstehenden Ostermärsche, die in vielen
   Städten und Regionen (teilweise auch
   länderübergreifend) stattfinden, werden den
   zunehmenden Willen zum Ausdruck bringen, den Krieg
   in Jugoslawien und das Morden im Kosovo zu
   stoppen. Es gibt keine Alternative zum Frieden.

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Kosov@: Erklärungen gegen den Krieg


Für den Bundesausschuss Friedensratschlag

(Dr. Peter Strutynski, Kassel)

Bei Rücksprachen: Tel. (dienstl.): 0561/8042314, FAX 0561/8043738; Tel. (privat): 0561/311693



E-Mail:   strutype@hrz.uni-kassel.de





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