Ausbau der Geheimdienste in Namen der Terrorismus-Bekämpfung

von Norbert Pütter
Schwerpunkt
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Die alte Einsicht, dass der Terror vor allem den staatlichen Sicherheitsbehörden nützt, ist durch die Anschläge vom 11.9.2001 wieder einmal bestätigt worden. Statt nach den Anschlägen die naheliegende Schlussfolgerung zu ziehen, die ganz offenkundig nichts ahnenden Geheimdienste einer Tätigkeits- und Effektivitätskontrolle zu unterziehen, wurden sie nahezu reflexartig mit neuem Personal, mehr Geld und erweiterten Befugnissen ausgestattet. Als ob man schneller ans Ziel kommt, wenn man an einem Auto ohne Räder neue Scheinwerfer anbaut.

Noch bevor neue Kompetenzen beschlossen werden konnten, waren Länder und Bund mit finanziellen Sofortprogrammen zur Stelle, die Staatsanwaltschaften, Polizeien und den Verfassungsschutzämtern zugute kamen. Kurzfristig schaffte Hessen 20 neue Stellen im Landesamt für Verfassungsschutz, Niedersachsen 28, Nordrhein-Westfalen 71, Brandenburg 30, Sachsen-Anhalt 15 usw. Der Etat des Bundesamtes wurde um knapp 19 Mio. DM erhöht; der Bundesnachrichtendienst bekam 50 Mio.; Berlin stellte schon am 18. September 1,3 Mio. DM für das Landesamt zur Verfügung, u.a. um "freie Mitarbeiter" anwerben zu können - damals war der V-Mann-Skandal bei der NPD-Unterwanderung noch nicht publik, und man konnte noch unbeschwert die Infiltration durch Spitzel als Gebot der Stunde präsentieren.

Etwas länger, nämlich sechs Wochen, benötigte der Bundesgesetzgeber, um die Sicherheitsbehörden mit erweiterten Befugnissen auszustatten. Nach einem hektischen Gesetzgebungsverfahren trat das "Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" am 1.1.2002 in Kraft. In 22 Artikeln verschärft das Gesetz eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, die von A wie "Ausländerrecht" bis Z wie "Zentralregister" reichen. Der Schwerpunkt der Regelungen liegt eindeutig im Bereich der AusländerInnen-Kontrolle. Aber auch für die Polizeien und Geheimdienste bringt das Gesetz neue Möglichkeiten der Überwachung.
 

Die wichtigsten Neuerungen betreffen zum einen die engere Verzahnung von Ausländerbehörden und Nachrichtendiensten, zum anderen die Ausweitung nachrichtendienstlicher Informationsquellen und Beobachtungsobjekte.

Zwei Bestimmungen werden die Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und Diensten intensivieren. Durch neue Bestimmungen im Ausländerrecht werden die Versagensgründe für die Visaerteilung erweitert. Ein Visum ist nun auch zu versagen, wenn der Antragsteller u.a. "bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt war". In herrschender Lesart gehört hierzu bereits die Teilnahme an einer Demonstration, in der es zu Gewalthandlungen kam. Die Auslandsvertretungen haben die Pflicht, bei der Visaerteilung entsprechende Versagungsgründe zu überprüfen. Zu diesem Zweck, so die neuen Bestimmungen im Ausländerrecht, können sie sich an die deutschen Geheimdienste mit der Bitte um Überprüfung wenden. Gleichzeitig wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, sofern sie den neuen Versagungsgrund entdecken, dies an die Dienste weiterzugeben. Dabei erfolgt nicht allein eine Überprüfung der "antragstellenden Person", sondern auch des "Einladers". Die neue Regelung schafft damit zweierlei, sie erschwert die Einreise nach Deutschland, und sie schafft neue Daten für die Verfassungsschutzämter, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst.

Durch eine neue Bestimmung im Bundesverfassungsschutz-Gesetz werden das "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" sowie die Ausländerbehörden der Länder verpflichtet, "ihnen bekannt gewordene Informationen einschließlich personenbezogener Daten" an das Bundesamt bzw. die Landesämter für Verfassungsschutz zu übermitteln, sofern diese Informationen für die Dienste erforderlich sind. Damit werden die Beschäftigten der Ausländerbehörden zu Spitzeln des Verfassungsschutzes; die AusländerInnen werden zu potentiellen Verfassungsfeinden.

Die Ausweitung geheimdienstlicher Informationsquellen betrifft vor allem die Überwachung der Telekommunikation, der Geldwirtschaft und des Flugverkehrs. Bereits im letzten Sommer waren die Abhörbefugnisse durch das neue "G 10-Gesetz" erweitert worden. So darf der Bundesnachrichtendienst nun auch den kabelgestützten internationalen Fernmeldeverkehr überwachen - bislang war er auf den satellitengestützten beschränkt gewesen. Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz erhalten die drei Dienste neue Befugnisse.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird ermächtigt, bei Unternehmen der Finanz- und Kreditwirtschaft, von Postdienstleistern, Luftfahrunternehmen und Telekommunikationsanbietern Informationen über Kunden bzw. Nutzer einzuholen.

Dem Bundesnachrichtendienst wird Zugang zu Finanzinstituten und zu den Telekommunikationsdiensten eröffnet. Damit erhält der Auslandsgeheimdienst nun eine erweiterte Ausforschungskompetenz im Innern.

Auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) darf nun Auskunft von den Telekommunikationsanbietern verlangen. Da der MAD sich für alle Personen interessieren kann, die in der Bundeswehr tätig sein sollen, geraten alle potentiell Wehrpflichtigen in sein Visier.

Zwar enthält das Gesetz keine Verpflichtung für die Unternehmen, die gewünschten Daten zu liefern, aber bis diese Regelungen geschaffen sind, wird sich wohl kein Unternehmen dem vermeintlichen "Kampf gegen den Terrorismus" widersetzen wollen.

Mittlerweile hat die Bundesregierung auch die "Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung" (TKÜV) in Kraft gesetzt. Sie regelt die Pflichten für die Anbieter von Telekommunikationsleistungen und legt fest, welche Daten den Sicherheitsbehörden zugänglich gemacht werden müssen. Die TKÜV war jahrelang umstritten gewesen; im Windschatten des 11. September gelang ihre Verabschiedung ohne große Resonanz.

Schließlich beschafft das Terrorismusbekämpfungsgesetz mit einer Änderung des "Sicherheitsüberprüfungsgesetzes" den Verfassungsschutzbehörden noch ein erweitertes Betätigungsfeld im Bereich der Überprüfung von ArbeitnehmerInnen. Die Überprüfung durch die Dienste erstreckt sich seit 1.1.02 auch auf Beschäftigte, die in "lebens- oder verteidigungswichtigen" Einrichtungen arbeiten. Welche Einrichtungen dies sind, wird die Bundesregierung in einer Verordnung festlegen. Offenkundig ist, dass mit dieser Bestimmung die ArbeitnehmerInnen in den Infrastrukturbereichen Wasser, Energie, Telefon, Verkehr Kandidaten für Sicherheitsüberprüfungen und damit Objekte nachrichtendienstlichen Interesses sein werden.

Einige der Novellierungen (Geheimdienstgesetze, G 10- und Sicherheitsüberprüfungsgesetz) sind bis zum 11.1.2007 befristet. Niemand, der/die die Geschichte der bundesrepublikanischen Dienste kennt, kann sich der Illusion hingeben, dass ihnen dann genommen werden würde, was ihnen die Gunst der Stunde zwischen September und Dezember 2001 brachte. Zusammen mit den - hier nicht erwähnten - Erweiterungen für die Ausländerbehörden und die Polizeien stellt der staatliche Anti-Terrorismus eine nachhaltige Bedrohung für die Bürgerrechte dar.

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Norbert Pütter, Bürgerrechte & Polizei/CILIP