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Stop für Polizei- und Militärhilfe
vonPolizei- und Militärhilfe, verschleiernd „Ausstattungshilfe“ genannt, ist nach Aussage des Auswärtigen Amtes „ein wichtiger Teil unserer weltweiten Friedenspolitik“ des Bundesministeriums des Innern (Polizeihilfe) „außenpolitisches Instrument zur Pflege und Vertiefung der Beziehung insbesondere zu befreundeten Staaten in der 'Dritten Welt'“ des Bundesministeriums für Verteidigung (Militärhilfe) „Instrument zur Pflege und Vertiefung unserer außenpolitischen und sicherheitspolitischen Beziehung mit befreundeten Staaten, die nicht der NATO angehören“.
In der Tat dienen Polizei- und Militärhilfe dazu, Diktatoren und ihren Sicherheitsorganen, die in fast allen begünstigten Ländern die Ordnung mit Hilfe von Folter und staatlichen Mord aufrechterhalten, bedingungslose Freundschaft zu demonstrieren. So betont das Auswärtige Amt extra, daß diese Hilfe nicht an politische Bedingungen geknüpft sei. Auch die Forderung, daß nicht mehr systematisch gefoltert werden dürfe wie in Kenya, Malawi, der Türkei oder Marokko, gehört zu diesen politischen Bedingungen, auf die die Bundesregierung verzichtet. Selbst ein Massaker der Militärs an der Hutu-Bevölkerung in Burundi 1988 beendete die freundschaftliche Zusammenarbeit nicht. Andauernde Kriege der Regierungen etwa des Sudans oder Somalias gegen die eigene Bevölkerung stören die Bundesregierung nicht bei ihrer „Schaffung von Rahmenbedingungen..., unter denen sich eine fruchtbare Entwicklungszusammenarbeit entfalten kann“.
Die Erwartung, politische oder Militärhilfe diene der internen Demokratisierung in den Empfängerstaaten oder gar innerhalb der Sicherheitskräfte hat sich in keinem Fall realisiert (z.B. Guatemala). Unterdrückungsapparate sind im Gegenteil effektiver gemacht worden. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen klingt die Aussage Staatssekretär Wimmers zweideutig: „Insgesamt haben die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr beispielhaften Charakter für die Möglichkeiten der Zusammenarbeit, die sich Streitkräfte demokratischer Staaten in den Ländern der Dritten Welt bieten.“ (BT-Drucksache 11/7761)
Gelegentlich dienen Militär- und Polizeihilfe auch als Markteroberungsstrategie. Vergleichsweise geringe Beiträge als Einsatz zahlen sich aus: die gesamte Armee Burundis soll auf Mercedes-Lastkraftwagen umgestellt werden, die thailändische Armee bestellte ein Richtfunknetz für 380 Mio DM.
Insgesamt ist die Polizei- und Militärhilfe aber wesentlich als Kind des Kalten Krieges zu verstehen. So werden als Begründung für die polizeiliche und militärische Zusammenarbeit mit Zaire, Somalia und Djibuti angegeben, es liege „im westlichen und somit auch im deutschen Interesse, die Sicherheit und Stabilität“ dieser Länder „zu erhalten und zu festigen“. Im Falle Zaires stammt die latente Instabilität nach eigener Analyse u.a. aus dem „auf Mobutu zugeschnittenen Herrschaftssystem“, aber Zaire verfüge über für die Industrieländer wichtige mineralische Rohstoffe und verfolge einen klaren prowestlichen Kurs.
Geradezu absurd wird die Begründung, wenn die „Ausstattungshilfe“ der Bundesrepublik etwa für Djibuti wegen der wichtigen logistischen Funktion dieses Landes für die Franzosen im Indikbereich oder die für Somalia wegen der geostrategischen Interessen der USA notwendig sein soll.
Der Kalte Krieg ist in Paris beendet worden, die Völker Europas atmen auf. Auch den Völkern vor allem Afrikas sollten wir wenigstens einen kleinen Teil dieser Erleichterung zugutekommen lassen: wir müssen die eigennützige Unterstützung der Unterdrückungsapparate ihrer Diktatoren beenden. Angesichts der Demokratiebewegungen fast überall darf die Bundesrepublik nicht weiter auf der falschen Seite stehen.
Im Haushalt 1991 des Auswärtigen Amtes wurde für das nächste Dreijahresprogramm 1991-1993 eine Erhöhung der „Ausstattungshilfe“ von bisher 168,5 Mio DM auf 187 Mio DM beschlossen. Welche Diktatoren die Bundesregierung diesmal zu beglücken gedenkt, hat sie bisher noch nicht preisgegeben.