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Seit über einem Jahr
Täglich Mahnwachen für politische Gefangene in München
vonAuch nach Abschluß des INF-Vertrags verurteilen Gerichte weiter Menschen, die vor Atomwaffenlagern blockierten oder dazu aufriefen, gehen weiter Angehörige der Friedensbewegung ins Gefängnis.
Seit dem 14. März stehen täglich Angehörige der Friedensbewegung im Zentrum Münchens Mahnwache für Menschen, die ins Gefängnis gingen, weil sie sich konsequent gegen Massenmordwaffen eingesetzt haben.
Teils wegen Sitzblockaden vor ABC-Waffenlagern, teils wegen Aufrufen hierzu, wurden diese Menschen kriminalisiert.
Viele sitzen und saßen im Gefängnis, weil sie sich weigerten, Geldstrafen nach Verurteilungen zu bezahlen. Einige von ihnen waren auch nicht in der Lage, die Geldstrafen zu zahlen. Die meisten aber wollten bewußt durch ihren Gefängnisaufenthalt auf diese Unrechtsurteile aufmerksam machen. Weit über 100 Menschen waren es, die bisher die Erstzfreiheitsstrafen in bundesdeutschen Gefängnissen absaßen.
Mit einigen kurzen Unterbrechungen - in dieser Zeit waren den Münchner Friedensfreunden keine Gefängnisaufenthalte bekannt - wurden und werden die Mahnwachen jeden Tag von 17.00 - 18.30 Uhr durchgeführt. Die Aktion "Öffentliche Aufforderung zu Blockaden von Atomraketen" und die "Kampagne ziviler Ungehorsam", die diese Mahnwachen geplant haben, sind der Meinung, daß die Menschen, die wegen gewaltfreier Demonstrationen gegen Massenmordwaffen wie die Pershing II politische Gefangene sind. In dem berüchtigten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. 5. 1988 heißt es dazu: "...politische Motive sind in den Urteilen nur bei der Strafzumessung zu berücksichtigen..."
Die Fließbandurteile vieler bundesdeutscher Gerichte, vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, gegen Mitglieder der Friedensbewegung dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Erfreulich ist es sicher, daß es sogar in Bayern Richter gibt, die nach diesem BGH-Urteil noch freisprechen, so geschehen u. a. erst wieder am 8. 5. 1989 vor dem Landgericht München, in einem Fall, in dem das Bayerische Oberste Landgericht - nach drei Freisprüchen in erster und zweiter Instanz - nicht davon ablassen will, die CDU/CSU-Linie (Sitzblockaden vor Atomwaffenlagern u. ä. sind verwerfliche Gewalt = Nötigung) durchzusetzen. Einige Richter haben die Schandurteile des Dritten Reiches nicht vergessen und schämen sich, politische Urteile zu fällen.
Schön wäre es, wenn solche Mahnwachen auch in anderen Städten durchgeführt würden! In der Münchner Fußgängerzone sind die Mahnwachen inzwischen eine Institution geworden, wenn auch die Polizei auf kleinliche Weise schikaniert.
Weitere Auskünfte erteilen gerne Friederich Müller, Andreestraße 18, 8000 München 19, Tel 089-1688308 und Helmut Gross, Kolumbusstraße 5, 8000 München 90, Tel 089-653255.