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Aktionsbündnis gegen Abschiebungen
Klage gegen die Fraport wegen Hausverbot
vonIm März 2003 versuchten mehrere AntirassistInnen am Schalter der Lufthansa am Frankfurter Flughafen Kontakt mit der Crew eines Fliegers aufzunehmen. Ihren Informationen zufolge sollte ein Mann gewaltsam und gegen seinen Willen abgeschoben werden. In Einzelfällen war es in der Vergangenheit schon gelungen, durch Weitergabe von Informationen solche Abschiebungen in letzter Minute zu verhindern.
Ein Gespräch mit dem Piloten oder der Chefstewardess wurde an diesem Tag allerdings verweigert, und die Fraport Security forderte die AntirassistInnen auf, den Flughafen zu verlassen. Die Abschiebung konnte leider nicht verhindert werden.
Eine der Beteiligten, die ihren Namen angegeben hatte, bekam wenige Tage später ein Hausverbot für den Frankfurter Flughafen zugestellt.
Das Aktionsbündnis Rhein-Main gegen Abschiebungen beschloss daraufhin, gegen die Fraport Klage zu führen.
Solche Hausverbote, die übrigens mittlerweile gängiges Mittel der Fraport geworden sind, um Proteste zu kriminalisieren, wollte das Aktionsbündnis nicht hinnehmen.
Solange vom Frankfurter Flughafen aus Menschen gegen ihren Willen abgeschoben werden oder im Internierungslager eingesperrt werden, solange muss es möglich sein, auch dort zu protestieren.
Die Klage wurde vor dem Landgericht eingereicht, wurde aber vom Landgericht an das Amtsgericht abgegeben und damit abgewiegelt. Das Amtsgericht Frankfurt wies jetzt am 20.12.04 die Klage ab. Die Richterin ist der Auffassung, "das erteilte Hausverbot ist nicht zu beanstanden". Zur Begründung folgt die Richterin der Erklärung der Fraport, nach der der Flughafen keine öffentliche Anstalt oder Einrichtung im Sinne des Verwaltungsrechts sei. Die Fraport dürfe die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit innerhalb ihrer Räumlichkeiten untersagen, da sie als Aktiengesellschaft keiner direkten Grundrechtsbindung unterliege.
Die Richterin widerspricht mit ihrem Urteil einem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshof, der im März 2003 feststellte, dass die Fraport der Grundrechtsbindung unterliege.
Das Hausverbot soll also nach Auffassung der Richterin weiter bestehen bleiben und weiterhin legitimes Mittel der Fraport bleiben, um öffentliche Proteste auszuschließen.
Den Menschen, die die Fraport mittlerweile mit Hausverbot gebannt hat, drohen beim nochmaligen Protestieren am Flughafen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs. Das bedeutet, dass die tödliche Abschiebemaschinerie unter Ausschluss einer kritischen Öffentlichkeit ungehindert weitergehen soll.
Dieser Prozess gegen das Hausverbot der Fraport gleicht dem Kampf Davids gegen Goliath.
Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Davids finden, dass weiterhin Menschen an die Flughäfen gehen und nicht nur fliegen oder internationale Zeitungen kaufen wollen, um sich über Unrechtregimes in aller Welt zu informieren, sondern dass sie einschreiten, wenn bekannt wird, dass Unrecht geschieht. Ob es sich nun um einen öffentlichen Raum handelt oder nicht. Ob die Fraport nun an das Grundrecht gebunden ist oder nicht.
Das Aktionsbündnis wird gegen das Urteil Berufung einlegen.