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Abschiebung nach Albanien
Menschenverachtende Abschiebung im Rhein-Sieg-Kreis
vonSowohl die Härtefallkommission als auch der Petitionsausschuss des NRW-Landtags sprachen sich für eine Aufenthaltserlaubnis einer Mutter mit ihren drei Kindern aus. Trotzdem führte die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, an deren Spitze Landrat Schuster steht, die Abschiebung durch.
„Am 22.04.2021 wurde Frau D. gemeinsam mit ihren drei Kindern nach Albanien abgeschoben. Die Abschiebung wurde vorgenommen, da die Familie seit 2017 ausreisepflichtig und der Ausreise trotz Aufforderung nicht freiwillig nachgekommen ist. Dem vorherigen Härtefallersuchen wurde nicht gefolgt, da die Integrationsperspektive der Familie leider nur sehr gering war, obwohl ihnen seitens der Ausländerbehörde während eines mehrjährigen geduldeten Aufenthaltes die Möglichkeit hierzu gegeben wurde. Die Frau hatte sich am Abend des 21.04.2021 freiwillig in die LVR-Klinik begeben, sie wurde jedoch ärztlicherseits als reisefähig beurteilt. Da sie sich der Abschiebung widersetzte, war sie zum Selbst- und Fremdschutz an den Händen fixiert und hat einen Kopfschutz getragen. Sie hat ein Handgeld in Höhe von 125,- € erhalten. Die Höhe des Handgeldes richtet sich nach dem Erlass des MKFFI vom 16.08.2019. Demnach erhalten mittellose erwachsene Ausländer im Rahmen von Abschiebungen 50,00 € und minderjährige Kinder die Hälfte. Auch der älteste Sohn musste an den Händen fixiert werden, da er handgreiflich wurde und tätlich gegen die Beamten vorging. Der begleitende Flugarzt bestätigte, dass Frau D. in Albanien ärztlich in Empfang genommen werde.“ Dies verlautete die Pressereferentin des Rhein-Sieg-Kreises des Landrates Schuster, Rita Lorenz, auf Anfrage von Martin Singe, Bonn.
Für die Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Köln darf es so etwas in unserem Land nicht geben, und diese meint weiter: „Kinder überfallartig noch vor dem Morgengrauen im Kinderheim aus ihren Betten heraus abzuholen und den jugendlichen Sohn in Handfesseln aus der Wohnung abzuführen, die akut behandlungsbedürftige Mutter ebenfalls in der Nacht aus dem Schutz der psychiatrischen Klinik zu reißen, das löst erneut schwere Traumata bei allen Familienmitgliedern aus und hinterlässt bei ihnen tiefe Spuren der Verletzung.“ Der Diakonie zufolge haben die Mutter und ihre drei Kinder durch den schon länger wieder in Albanien lebenden Familienvater massive Gewalt erfahren und sind traumatisiert. Entsprechend haben sowohl die Härtefallkommission als auch der Petitionsausschuss des NRW-Landtags sich für eine Aufenthaltserlaubnis der Mutter mit ihren drei Kindern ausgesprochen. Dass trotzdem und auf diese Weise die Abschiebung von der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, die Landrat Schuster unterstellt ist, durchgeführt wurde, nennt Michaela Tegelmeier von der Diakonie eine „absolut unverhältnismäßige Härte“. Entgegen der Darstellung des Büros von Landrat Schuster im Rhein-Sieg-Kreis habe die Frau alles versucht, sich zu integrieren: Sie besuchte einen Deutschkurs und strebte an, einen Ausbildungsplatz als Pflegehelferin zu erhalten, was allerdings, genauso wie ihr Asylantrag, abgelehnt wurde.
Am 5. Mai wurde dem verantwortlichen Landrat Sebastian Schuster (CDU) vor dem Siegburger Rathaus im Rahmen einer Kundgebung mit etwa 100 Demonstrierenden eine von über 4.300 Personen unterzeichnete Petition überreicht, mit der hauptsächlich die Rückholung der betroffenen Familie erreicht werden soll.