Redebeitrag für die Hiroshima / Nagasaki-Gedenkveranstaltung am 6. August 2020 in Kassel

 

- Sperrfrist: 6.8., Redebeginn: 18 Uhr -
- Es gilt das gesprochene Wort –

 

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,

In geheimer Mission sind derzeit Piloten und Soldaten der Luftwaffe und Beamte des Bundesverteidigungsministeriums im Auslandseinsatz.

Während wir heute der Menschen gedenken, die am 06. und 09. August 1945 Opfer der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki wurden, trainieren sie in den USA den Einsatz einer völlig neuen Generation von Atomwaffen. Die Sprengwirkung dieser B 61-12 Bomben ist variabel einstellbar und sie können mit einem Laserstrahl präzise ins Ziel geführt werden.

Auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Neu von der Fraktion Die Linke hat das Verteidigungsministerium bestätigt, dass die Atombomberpiloten der Bundesluftwaffe auch in diesem Herbst wieder an der NATO-Übung Steadfast Noon teilnehmen werden.

Von Piloten, die in dem strategischen Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr in Büchel gedient haben, wissen wir, wie einer ihrer wichtigsten Kampfaufträge lautet: Tiefflug nach Osten unterhalb der Erfassung durch die russische Luftabwehr, sodann Steilflug hoch über die Stadt Moskau, Abwurf der Atombombe und Rückflug in einem Looping, um nicht selbst von der Wirkung der Atombombenexplosion erfasst zu werden.

Auch ein Atomwaffeneinsatz im Iran gehört zu den Einsatzszenarien der Bundesluftwaffe, wie der seinerzeitige außenpolitische Sprecher der CDU-CSU Bundestagsfraktion Eckardt von Klaeden – jetzt Chef- Lobbyist von Daimler Benz - schon 2009 im Deutschen Bundestag erklärt hat.

Und nun schickt die Bundesregierung im Rahmen des von Außenminister Maas im vergangenen Jahr veröffentlichten Konzepts „Leitlinien zum Indo-Pazifik“ die Fregatte „Bayern“ Richtung China. B ei ihrer Einfahrt ins süd-chinesische Meer soll sie den Befehl haben, auf die Fahrt durch die Taiwanstraße und das Eindringen in die 12 Meilen-Zone um Inseln, die von China beansprucht werden, zu verzichten. Der provokatorische Charakter des Einsatzes ist jedoch schon durch das Agieren im Zusammenhang mit Kriegsübungen von Schiffsverbänden und Kampffliegern der USA, Großbritanniens und Frankreichs vor der Küste Chinas unverkennbar.
„2034“ heißt das im März dieses Jahres erschienene Buch, in dem der ehemalige Oberbefehlshaber der NATO in Europa Admiral James Gavridis mit seinem Coautor Elliot Ackerman in Form eines Romans einen zukünftigen Krieg zwischen den USA und ihren Verbündeten mit China vorausdenkt. Inzwischen meint er, 2034 könne auch schon in 2024 stattfinden.

Zudem hat Joe Biden gerade versichert, ein Cyberangriff könne bald einen Krieg mit einer Großmacht auslösen. Wer erinnert sich in diesem Zusammenhang noch daran, dass der erste Angriff in einem Cyberwar von den USA gemeinsam mit Israel mit Hilfe des Stuxnet Virus gegen die Atomanlagen des Iran geführt wurde?
Die US Nuclear Posture Review von 2018 sieht gegen einen Cyberangriff den Erstschlag mit Atomwaffen vor. Der Einsatz von Atomwaffen wird seitdem auch von der NATO stets von vorne herein als integraler Bestandteil jeder konventionellen Kriegsführung eingeplant.

Ein Krieg, bei dem auch Atomwaffen eingesetzt werden, wird daher immer wahrscheinlicher.

Dabei hatte schon das Bezirksgericht von Tokio in dem Verfahren von Ryuchi Shimoda und anderen, die bei dem Atombombenabwurf auf Hiroshima und Nagasaki verletzt worden waren oder ihre Angehörigen verloren hatten gegen den Staat Japan in seinem Urteil vom 07.12.1963 entschieden, dass der Atombombeneinsatz der USA gegen die seinerzeit geltenden Regeln des Völkerrechts verstieß. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, es gebe zwar kein formelles Verbot der Atomwaffen, ihr Einsatz habe aber gegen das völkerrechtliche Verbot verstoßen, wahllos eine unverteidigte Stadt zu bombardieren und somit bei der Verfolgung militärischer Ziele unterschiedslos Militärangehörige und Zivilisten zu töten. Zudem verstoße der Einsatz durch die dabei freigesetzte radioaktive Strahlung gegen das Verbot, unnötige Leiden hervorzurufen.
Auf dem Stand des heute geltenden humanitären Völkerrechts wurde diese Argumentation dann weiter entwickelt in dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 08. Juli 1996.

Der Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit stehen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlich anzuwendenden Regeln des internationalen Rechts, insbesondere den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dies ist die zentrale Erkenntnis des wichtigsten Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Zur Erstattung des Gutachtens beauftragt worden war der IGH durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine zivilgesellschaftliche Kampagne, initiiert von IALANA, IPPNW und dem von Bertha von Suttner gegründeten Internationalen Friedensbüro IPB, der sich weltweit Hunderte Initiativen angeschlossen hatten und die dem Gericht im Friedenspalast von Den Haag über eine Million Unterschriften übergab.

Das Gericht hatte sich bei seiner Untersuchung zunächst mit den bestehenden internationalen Verträgen und UN-Resolutionen beschäftigt, die sich mit Atomwaffen befassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass noch keine vertraglichen oder gewohnheitsrechtlichen Regeln bestünden, nach denen der Einsatz von Atomwaffen in jedem Fall erlaubt oder verboten sei. Ein Verbotsvertrag wie für biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen bestand zu dieser Zeit noch nicht.

Das Gericht hatte sich sodann den im bewaffneten Konflikt einzuhaltenden Regeln der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts zugewandt und folgendes festgestellt.

  • 1. Das Recht auf Notwehr in Art. 51 UN-Charta, wonach jeder Staat das Recht hat, sich gegen einen bewaffneten Angriff zur Wehr zu setzen, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich der Sache angenommen hat, unterliege bestimmten Einschränkungen, die sich aus den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ergeben. Es gibt eine besondere gewohnheitsrechtliche Regel, wonach nur Maßnahmen gerechtfertigt sind, die zu dem bewaffneten Angriff im Verhältnis stehen und notwendig sind, um ihm zu begegnen.
  • 2. Darüber hinaus muss nach Ansicht des IGH jede der Verteidigung dienende Gewaltanwendung zugleich die für bewaffnete Konflikte verbindlichen Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Dazu zählen insbesondere das „Haager Recht“ über die Gesetze des Landkriegs, das die Mittel und Methoden beschränkt, den Feind in einem internationalen bewaffneten Konflikt zu schädigen, das „Genfer Recht“, das die Kriegsopfer schützt und darauf abzielt, das Leben kriegsunfähiger Angehöriger der Streitkräfte und unbeteiligter Personen zu schützen und schließlich das Recht, mit dem die Anwendung bestimmter Waffen wie erstickende Gase, Dumdum-Geschosse, die sich im Körper aufpilzen, biologische und chemische Waffen und Anti-Personen-Landminen verboten werden.
  • Im Ergebnis gelangte er zu der Feststellung, dass Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstoßen, weil deren Waffenwirkung nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheidet, sie durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen und zu Schäden an der Umwelt und den Lebensgrundlagen der Menschen für zukünftige Generationen führen.
  • 3. Zudem verstoßen Atomwaffen gegen das Neutralitätsgebot, wonach das Territorium neutraler Mächte unantastbar ist, wie es schon in Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle der Landkriegführung von 1907 hieß. Der Gerichtshof stellte klar, dass dieses Neutralitätsprinzip sich auch auf Schäden bezieht, die durch den Waffeneinsatz in einem kriegführenden Land verursacht werden.
  • 4. Einstimmig vertrat der Gerichtshof schließlich die Rechtsauffassung, aus Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrags und aus den Regeln des humanitären Völkerrechts ergebe sich die Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben zu führen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.

Die Tatsache, dass die Atommächte sich weiterhin beharrlich weigern, dieser Pflicht zur Verhandlung über eine vollständige nukleare Abrüstung nachzukommen, führte zu einer neuen Initiative der Zivilgesellschaft. Die Internationale Kampagne gegen Atomwaffen ICAN initiierte erfolgreich die Verhandlungen über den Abschluss eines Atomwaffenverbotsvertrags unter der Ägide der Vereinten Nationen. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Auf Initiative der an den Verhandlungen beteiligten Vertreter der IALANA wurden die Hinweise auf die in dem Gutachten des IGH genannten Grundsätze des humanitären Völkerrechts schon in die Präambel des Vertrags aufgenommen.

Mit der Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags setzen die Staaten die völkerrechtlichen Vorgaben des IGH Gutachtens für ihr Staatsgebiet konsequent um. Sie machen ihr Staatsgebiet damit nicht nur zur atomwaffenfreien Zone sondern bilden auch für die Atomwaffenstaaten ein zunehmendes Problem. Denn diesen ist es verwehrt, das Staatsgebiet der Vertragsstaaten des Atomwaffenverbotsvertrags mit Atomwaffen zu überfliegen oder mit Atomwaffen an Bord in deren Küstengewässer und Häfen einzufahren. Daher ist zu verstehen, dass die USA versuchen, größtmöglichen politischen Druck aufzubauen, um den Beitritt von Staaten zum Atomwaffenverbotsvertrag zu verhindern.

Die noch im Amt befindliche Bundesregierung folgte dem Aufruf der US-Regierung an alle NATO-Staaten, sich nicht an den Verhandlungen des Verbotsvertrags zu beteiligen. In dem Jahresabrüstungsbericht 2020 von Außenminister Maas vom 04. Mai 2021 lesen wir dazu auf Seite 22: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist mit Deutschlands bündnispolitischen Verpflichtungen und insbesondere mit der nuklearen Teilhabe in der NATO unvereinbar“.

Dabei ist bezeichnend, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht die Regeln des humanitären Völkerrechts in richtiger Weise präzise benennt, wenn es z.B. um das VN-Waffenübereinkommen geht, das das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen zum Gegenstand hat, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können bezüglich des Einsatzes von Atomwaffen diese Regeln jedoch völlig ignoriert.

Ignoriert wird auch die Verpflichtung aus Artikel 2 des Nichtverbreitungsvertrags, in dem es heißt:

„Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen“
Ohne ein ausdrückliches Bekenntnis zu diesem Atomwaffenverzicht im 2+4 Vertrag vom 12. September 1990 wäre es nicht zur deutschen Einheit gekommen.

Der Einsatz von Atomwaffen ist von Anfang an seit 1945 völkerrechtswidrig und wird es auch bleiben, wenn Atomwaffen mit niedriger Sprengwirkung zum Einsatz kommen sollten, denn auch diese verbreiten radioaktive Strahlung und verursachen damit unnötige Leiden und vergiften die Umwelt.. Die Haltung der Bundesregierung befindet sich im offenen Widerspruch zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Man möchte sich nur an die Regeln halten, die einem nützen, an die anderen nicht.
Das verstehen wir nicht unter regelbasierter Außenpolitik, Herr Maas!

Frau Merkel, Frau Kramp-Karrenbauer und Herr Maas verstoßen damit zugleich gegen Artikel 20 Abs. 3 GG, wonach die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden ist und dazu gehört auch das humanitäre Völkerrecht, das nach Artikel 25 GG den Gesetzen vorgeht. Dieses Recht zu beachten - darauf haben sie ihren Amtseid geschworen.

Wenn es um einen deutschen Beitrag zur nuklearen Abrüstung geht, verweist die Bundesregierung stets darauf, sie verfolge eine Politik der kleinen Schritte.
Wir haben für solche kleinen Schritte 10 Ideen für die noch laufende und für die künftige Bundesregierung!

  • 1. Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!
  • 2. Die nukleare Teilhabe macht aus Deutschland einen von den USA abhängigen Vasallen. Beenden Sie diesen völkerrechtswidrigen und zugleich unwürdigen Zustand! Deutschland braucht eine von den USA unabhängige, eigenständige Außen- und Sicherheitspolitik!
  • 3. Stoppen Sie die geplante Stationierung der neuen B 61-12 Atombomben in Deutschland und die geplante Anschaffung neuer Boeing F 18 Jagdflugzeuge als nukleare Trägerwaffen!
  • 4. Beenden Sie den Übungsbetrieb mit Atomwaffen auf den Fliegerhorsten in Büchel und Nörvenich!
  • 5. Sagen Sie die Teilnahme deutscher Jagdflugzeuge an der Atomwaffenübung Steadfast Noon ab!
  • 6. Erklären Sie in der nuklearen Planungsgruppe der NATO, dass Deutschland jede Planung von Atomwaffeneinsätzen künftig ablehnt und sich hieran nicht mehr beteiligen wird!
  • 7. Initiieren Sie eine nukleare Abrüstungskonferenz aller fünf Atommächte gemeinsam mit den inoffiziellen Atommächten Indien, Pakistan, Nordkorea und Israel. Deutschland verfügt über entsprechende diplomatische Erfahrung und Gewicht aus den Verhandlungen über das Atomabkommen mit dem Iran. Atomare Abrüstung ist heute keine Angelegenheit mehr, die nur zwischen den USA und Russland verhandelt werden kann. Wirkliche Erfolge kann es dabei nur geben, wenn auch China und alle anderen Atommächte an den Tisch kommen!
  • 8. Ergänzen Sie das Atomausstiegsgesetz um die Schließung der Brennelementfertigungsanlage Lingen und der Urananreicherungsanlage Gronau.
  • Nach der Schließung der deutschen Atomkraftwerke werden diese Fabriken für den deutschen Bedarf nicht mehr benötigt, es sei denn Deutschland will sich eine Hintertür offen halten, in die Atomenergie wieder einzusteigen oder gar zukünftig Uran zum Bau eigener Atomwaffen anzureichern. Diese Hintertür muss geschlossen werden!
  • 9. Besinnen Sie sich auf den Gedanken der kollektiven Sicherheit, der zur OSZE und der Charta von Paris geführt hat! Sicherheit kann es nur gemeinsam mit Russland und mit China und ebenso nur mit Nordkorea und mit dem Iran geben und nicht gegen sie!
  • 10. Erklären Sie den 06. August, den Gedenktag an Hiroshima und Nagasaki, zum Tag der globalen Atomwaffenabrüstung!

 

Otto Jäckel, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht und Vorsitzender von IALANA Deutschland e.V. (Vereinigung für Friedensrecht, Deutsche Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms).