Redebeitrag für den Ostermarsch Aschaffenburg am 3. April 2021

 

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Der Atomwaffenverbotsvertrag

 

Liebe Freundinnen und Freunde!
Diesen Januar1 gab es endlich mal einen Grund zur Freude: Der Atomwaffenverbotsvertrag ist in Kraft getreten. Dieser Vertrag war vor dreieinhalb Jahren von 122 UN-Mitgliedsstaaten verabschiedet Worden und wurde jetzt, drei Monate nach Ratifizierung durch den 50. Unterzeichnerstaat3, völkerrechtlich bindend. Seit Hiroshima und Nagasaki hatten Friedenskräfte um das Atomwaffenverbot gekämpft, und es ist viel Herzblut in die  usformulierung des Vertrags geflossen.

Entsprechend weitreichend sind seine Bestimmungen. Ein etwas genauerer Blick darauf lohnt sich also:

Verboten ist selbstverständlich der Einsatz von Atomwaffen, einschließlich der Drohung damit - ganz klar. Auch Entwicklung, Erprobung, Herstellung ebenso wie Besitz und Lagerung von Atomwaffen sind den Mitgliedsstaaten verboten. Das darf man erwarten. Aber wie sieht es mit der Stationierung von Nuklearwaffen aus? Dürfen DAS die Mitgliedsstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen? Kategorisches Nein. Nicht einmal die eine oder andere Unterstützungsleistung ist zulässig - alles verboten.

Und das zieht Folgen nach sich: Mit dem Vertrag verbieten tatsächlich die Mitgliedsstaaten atomwaffenbestückten Schiffen, ihre Häfen und Hoheitsgewässer zu benutzen, und sie verwehren atomwaffentragenden Flugzeugen das Uberfliegen ihres Gebietes.

Bis ins internationale Kapital und Finanzwesen hinein reicht das Verbot. Atomare Rüstungsgeschäfie sind in sämtlichen Mitgliedsstaaten untersagt. Ausnahmslos. Das Argument, der Atomwaffenverbotsvertrag habe doch nur symbolische Bedeutung, ist verfehlt: Der Vertrag ist völkerrechtlich verbrieft und ohne jeden Zweifel rechtskräftig. Mit ihm schließt sich endlich die Lücke zu den bestehenden Völkerrechtsabkommen wegen chemischer und biologischer Vernichtungswaffen. Und er geht mit dem Atomwaffensperrvertrags von 1968 Hand in Hand, der auf nukleare Nichtweiterverbreitung und Abrüstung abzielt und dem fast alle Staaten der Erde beigetreten sind.

Der Atomwaffenverbotsvertrag spricht wie der Sperrvertrag alle Staaten an, denn Nuklearwaffen gefährden jeden Winkel unseres Planeten. Er sch|iefSt auch kein Land aus, nicht einmal NATO-Mitglieder. Sollten NATO-Staaten jedoch einwenden, ihr Sicherheitsauftrag lasse sich mit dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht vereinbaren, stimmt das nicht. Denn eine bestimmte Verteidigungsstrategie ist im NATO-Vertrag gar nicht festgeschrieben, auch keine nukleare. Und umgekehert bedeutet es: Wenn NATO-Staaten dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten wollen, ist das durchaus zulässig.

Allerdings ist eines zu berücksichtigen. Mit dem Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag verliert die NUKLEARE TEILHABE alle Berechtigung. Der Beitrittswillige darf sich nicht mehr an atomstrategischen Planungen beteiligen und schon gar nicht an Übungen mit Atomwaffen. Sein Staatsgebiet ist dafür tabu, selbst fir NATO-Verbündete.

Kanada und Griechenland haben sich bereits für eine Beendigung der Nuklearen Teilhabe entschieden, nur die Bundesrepublik wehrt sich dagegen. Was für ein ungeheuerlicher Gedanke: Deutschland will die TEILHABE an Massenvernichtungswaffen, die alles Leben auslöschen!

Auch hier werden Sicherheitsbedenken geltend gemacht. Sicherheit? Ja, wie denn? Atomwaffen in Deutschland machen das Land doch unweigerlich zu einem Angriffsziel Nein, Nukleare Teilhabe ist ein Unsicherheitsfaktor. Atomwaffen müssen restlos entsorgt werden. Überall. Und wir dürfen nicht ruhen, bis auch unser Land für die Abschaffung eintritt. Auch Deutschland muss dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten.

Bleiben wir dran!

 

Dorothea Litzba ist aktiv bei der attac Gruppe Aschaffenburg.

 

Anmerkungen:

  • 1) am 22. 1.2021
  • 2) Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW in internationaler Kurzbezeichnung
  • 3) 90 Tage zuvor
  • 4) International Non Proliferation Treaty, NPT genannt