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Zum 20. Jahrestag des US-Angriffes auf den Irak fordert das Netzwerk Friedenskooperative weiterhin die konsequente Aufarbeitung dieses Völkerrechtsverbrechens. Ebenso fordert das Netzwerk Friedenskooperative die Strafverfolgung aktueller Völkerrechtsverbrechen, wie etwa den Angriff Russlands auf die Ukraine und die daraus erfolgten weiteren Verbrechen. Egal wo, egal von wem, Verbrechen gegen das Völkerrecht müssen aufgearbeitet und die Täter*innen vor Gericht gebracht werden!
Im März 2003 startete die so genannte „Shock and Awe“ Invasion mit weitreichenden Auswirkungen bis heute. Innerhalb weniger Wochen eroberte die Koalition an verbündeten Staaten die Hauptstadt Bagdad und stürzte den Diktator Saddam Hussein. Doch die USA brachten nicht die Demokratie, wie geplant. Die USA führte einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak, der bis zum Ende der Besatzung 2011 zu ca. 40.000 getöteten Zivilist*innen und 400.000 Soldat*innen führte. Die Zahlen schwanken jedoch, manche Schätzungen kommen sogar auf 650.000 Tote oder mehr. Dieser Krieg stellt zudem eine Mitursache für die bis heute andauernden Konflikte und Kriege in der MENA-Region dar. Und dieser Krieg wurde mit der Lüge begonnen, dass der Irak über biologische und chemische Massenvernichtungswaffen verfügen würde. Der damalige US-Außenminister Colin Powell beschrieb in aller Ausführlichkeit diese Behauptungen vor dem VN-Weltsicherheitsrat. Die Regierung von George W. Bush täuschte die Weltöffentlichkeit vor aller Augen. Das US-Gefängnis Abu Ghraib und das Gefangenenlager Guantanamo stehen sinnbildlich für die Kriegsverbrechen der USA. Publik gemachte Dokumente belegen zahlreiche weitere Kriegsverbrechen.
Die bis heute anhaltende Straflosigkeit ist erschreckend. Wir fordern die konsequente Aufarbeitung von Völkerrechtsverbrechen, egal wo und egal von wem sie begangen wurden.
Dieser 20. Jahrestag fällt auf den gleichen Zeitraum wie der erste Jahrestag des Angriffs Russlands auf die Ukraine. Der Generalbundesanwalt hat bereits ein so genanntes Strukturermittlungsverfahren in Bezug auf den Ukraine-Krieg eingeleitet. Damit wird die Grundlage für mögliche zukünftige Strafverfahren nach dem Weltrechtsprinzip in Deutschland möglich gemacht. Solche Verfahren unterliegen immer dem politischen Willen, wie wir an den gescheiterten Versuchen, den ehemaligen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen in Abu Ghraib und Guantanamo nach dem Weltrechtsprinzip in Deutschland anzuklagen, feststellen mussten. Dieser selektiven Auswahl an Täter*innen müssen wir entgegenwirken und fordern daher, dass alle Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden!
Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip sollten jedoch nur eine Ergänzung sein, wenn Strafverfahren beim Internationalen Strafgerichtshof nicht möglich sind. Weder die USA noch Russland haben das Römische Statut ratifiziert, sodass Strafverfahren unrealistisch sind. Nichtsdestotrotz ist der Haftbefehl gegen Wladimir Putin wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder ein wichtiger symbolischer Schritt der anhaltenden Straflosigkeit etwas entgegenzusetzen. Unrecht darf nicht gegen weiteres Unrecht aufgerechnet werden – und trotzdem wäre dieses Engagement auch in Bezug auf den Irakkrieg wünschenswert.
Die beteiligten Staaten der so genannten „Koalition der Willigen“ im Irakkrieg sollten öffentlich ihre Fehler eingestehen, so wie es der ehemalige Präsident George W. Bush in einem freudschen Versprecher bei einer Rede zum Ukraine-Krieg bereits tat: „The decision of one man to launch a wholly unjustified and brutal invasion of Iraq. I mean of the Ukraine. Iraq too. Anyway.“