Nutzt gesperrtes afghanisches Staatsvermögen zur Linderung der katastrophalen Lage
Kooperation für den Frieden
Kooperation für den Frieden

Ein Jahr nachdem mit der Evakuierungsoperation des Auswärtigen Amtes vom 16.-26. August 2021 für Deutschland der Krieg am Hindukusch endete, ist die Situation in Afghanistan katastrophal. Der hungernden Bevölkerung muss dringend geholfen werden. Das eingefrorene afghanische Staatsvermögen (sieben Milliarden US-Dollar in den USA und drei Milliarden in Europa) muss für humanitäre Zwecke freigegeben werden. Außerdem fordern wir die Aufarbeitung der Rolle Deutschlands im Krieg gegen Afghanistan durch die vom Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Enquete-Kommission.

Die Bilanz des Nato-Krieges, an dem Deutschland 20 Jahre lang beteiligt war, ist für die Menschen und für Werte wie Demokratie und Freiheit verheerend. Neben Hunderttausenden von Toten und Kriegsversehrten sind die Folgen der Militärintervention mehr Armut und mehr Flüchtlinge sowie eine Hungersnot. 95 Prozent der schätzungsweise 39 Millionen Einwohner:innen Afghanistans haben laut UNO nicht genug zu essen. Mit einem Bruttosozialprodukt von 469 US-Dollar pro Kopf im Jahr 2021 gehört das Land nach wie vor zu den ärmsten Ländern der Erde. Die Flüchtlingszahlen haben sich zwischen 2015 und 2021 auf 2,8 Millionen verdoppelt. Die Sicherheitslage bleibt besorgniserregend.

Schon vor der Machtübernahme durch die Taliban waren Frauen und Mädchen in Afghanistan geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, berichtet Amnesty International. Zwischen Januar und Juni 2021 registrierte das afghanische Ministerium für Frauenangelegenheiten 1.518 Fälle von Gewalt gegen Frauen, darunter 33 Morde. Außerdem: Schläge, Belästigung, Zwangsprostitution, Verweigerung von Unterhaltszahlungen sowie Zwangs- und Frühverheiratungen.

Die vom Bundestag am 8. Juli 2022 eingesetzte Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ muss folgende Themen abarbeiten:
• die völkerrechtlichen Verstöße der militärischen Interventionen in Afghanistan und in benachbarten Staaten aufklären,
• die von deutscher Seite verfolgten Ziele, deren Begründungen und die verfolgten Interessen klären,
• die humanitären Folgen des NATO-Einsatzes, die Zahl der direkt durch Kriegshandlungen getöteten oder verwundeten Menschen, ggf. auch Hinweise auf die Täter erfassen,
• die von Deutschland aufgebrachten finanziellen und materiellen Mittel für den Afghanistaneinsatz und damit zusammenhängende weitere Einsätze dokumentieren.

Sie muss die Frage beantworten, ob die Aussage des Bundesverteidigungsministeriums „es ging um Freiheit, Demokratie und Menschenrechte… Zwei Jahrzehnte kämpfte die NATO für die Zukunft des Landes“ tatsächlich haltbar ist.
Was im Einzelnen untersucht werden soll, finden Sie im Anhang aufgelistet.

Schon jetzt müssen wir feststellen: Militärinterventionen dürfen kein Mittel deutscher Außenpolitik sein. Sie werden uns als vermeintlich schnelle Lösung präsentiert, um Ruhe und Sicherheit in einem fremden Land herzustellen – bringen aber wie im Fall Afghanistans vor allem Gewalt und Elend über die dortige Zivilbevölkerung.

Kooperation für den Frieden; Bundesausschuss Friedensratschlag; Attac-Arbeitsgruppe Globalisierung und Krieg; pax christi Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Angaben zu Quellen:
https://unric.org/de/afghanistan21072022/
UndataApp zu Afghanistan
https://unama.unmissions.org/sites/default/files/sg_report_on_afghanista...
https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/afghanistan-2021#secti...
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/schwerpunkte/abzug-afghanistan

Anlage

Forderungen zur Einrichtung einer Enquete Kommission
zum Afghanistan-Krieg (2001 bis 2021)

Der zwanzigjährige „Krieg gegen den Terror“ wütete schlimmer als der Terror von 9/11 selbst, forderte hohe Opferzahlen und stärkte nicht nur in Afghanistan dschihadistische Gruppen. Die aus Friedensforschung und -bewegung vorgetragenen Vorschläge, auf die mörderischen Ereignisse des September 2001 mit internationalen juristischen, zivilen und polizeilichen Maßnahmen zu reagieren, wurden ignoriert. Eine gerichtliche Aufarbeitung des Anschlags fand nie statt, sowenig wie eine offizielle völker- und menschenrechtliche Untersuchung des Krieges.
Die schrecklichen Leiden der afghanischen Bevölkerung in den letzten 40 Jahren mahnen die deutsche und die internationale Öffentlichkeit, kein zweites Afghanistan mehr zuzulassen! Wir begrüßen deshalb die Einrichtung einer Enquete-Kommission „Bilanz 20 Jahre zivil-militärische Intervention in Afghanistan“ und haben für sie folgende Forderungen und Vorschläge.

Die Kommission untersucht und bilanziert mit unabhängiger wissenschaftlicher Unterstützung und unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Vertreter*innen (u.a.)
1. die völkerrechtlichen Aspekte der militärischen Interventionen in Afghanistan und benachbarten Staaten.
2. die Interessen und Ziele der jeweiligen US-Regierungen und die der anderen, am NATO-Einsatz beteiligten, Staaten.
3. die von deutscher Seite verfolgten Ziele, deren Begründungen und die dahinter liegenden Interessen.
4. die humanitären Kosten des NATO-Einsatzes, die Zahl der direkt durch Kriegshandlungen getöteten oder verwundeten Menschen, etwa mittels repräsentativer Umfragen in Afghanistan und unter Flüchtlingen außerhalb, die ggf. auch Hinweise auf die Täter erfassen.
5. Vorwürfe der Einflussnahme auf die UN-Mission durch beteiligte Regierungen und Streitkräfte, Angaben über zivile Opfer niedrig zu halten und potentielle Menschenrechtsverletzungen zu verharmlosen.
6. die Konsequenzen für eine demokratische Mitbestimmung aus der Diskrepanz zwischen politisch-parlamentarischen Entscheidungen für den fortgesetzten militärischen Auslandseinsatz und einer wachsenden Mehrheit der Bevölkerung, die ihn ablehnte.
7. die von Deutschland aufgebrachten finanziellen und materiellen Mittel für den Afghanistaneinsatz und damit zusammenhängende weitere Einsätze.
8. den Umfang, die Bedingungen und Kosten des Gesundheitssystems für verletzte oder traumatisierte Soldat*innen nach ihren Einsätzen in Afghanistan.
9. Möglichkeiten und Grenzen zivil-militärischer Zusammenarbeit am Beispiel des Afghanistan-Einsatzes.
10. die durch die zivil-militärischen Interventionen gewollt oder ungewollt erreichten sozialen, politischen und materiellen Veränderungen in Afghanistan und deren Nachhaltigkeit.
11. Verstöße deutscher Soldat*innen gegen Menschenrechte im Rahmen der Einsätze, inklusive des KSK.
12. den Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Zahl von Opfern und Einsatzregeln der NATO-Streitkräfte. Aufzuklären ist inwieweit deutsche Stellen ggf. Kenntnis über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Verbündete hatten und die Bundesregierung durch Bereitstellung nachrichtendienstlicher Informationen an Verbündete, Beihilfe dabei [bei möglichen Kriegsverbrechen] leistete.
13. die Rolle von US-amerikanischen Militäreinrichtungen und Kommandozentralen, insbesondere in Ramstein, bei den Drohnenkriegen und deren Opfern.
14. die Mitverantwortung der Bundesregierung für die Behandlung/Folter von Häftlingen in Guantanamo.

Die Enquete Kommission entwickelt
1. Vorschläge zur politischen Aufarbeitung der vorgefallenen Verletzungen von Völker- und Menschenrechten und für deren zukünftiger Vermeidung und Wiedergutmachung.
2. ein Konzept der Reparationsleistungen für das Land zur Vorlage für den Bundestag.
3. im Laufe des Enquete-Prozesses gewonnene Kenntnisse über Zeitpunkte und Möglichkeiten für diplomatische und zivile Alternativen der Konfliktlösung zu den militärischen Einsätzen.

Kontakt:
Kooperation für den Frieden
Mackestr. 30, 53119 Bonn
Tel.: 0228-692904
Fax: 0228-692906
Email: info [at] koop-frieden [dot] de
Web: www.koop-frieden.de