Blogbeitrag von Praktikantin Cara Hamann
Konferenzsaal der ersten AVV-Staatenkonferenz in Wien.
Konferenzsaal der ersten AVV-Staatenkonferenz in Wien.

Die erste Staatenkonferenz nach dem Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags ist abgeschlossen. Es waren drei aufregende und intensive Tage für alle Beteiligten.

Nachdem die Formalitäten zu Beginn des ersten Tages der Konferenz geklärt wurden, das Konferenzpräsidium bestimmt und die Tagesordnung für die dreitägige Konferenz festgesetzt wurde, gab es eine Video-Botschaft von UN-Generalsekretär António Guterres. „Abrüstung geht uns alle an, denn das Leben selbst geht uns alle an“, betonte dieser passenderweise. Noch nie hat es einen solchen Austausch von Vertreter*innen von Staaten, Betroffenen von Atomwaffeneinsätzen und -tests, Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft gegeben. Anschließend wurden die ersten eineinhalb Tage den anwesenden Staaten und Organisationen gewidmet sich zu äußern und ihre Statements abzugeben. Die meisten Delegierten erwähnten in ihren Beiträgen ihre Freude über das Inkrafttreten des Vertrages, die Wichtigkeit der Eliminierung von Nuklearwaffen (auch in Bezug auf die momentane Situation in Europa) und die Notwendigkeit der Opferentschädigung. Besonderes Interesse zog die Anwesenheit einzelner NATO-Mitglieder (Deutschland, Norwegen, Belgien, Niederlande) bzw. beobachtenden Staaten auf sich.

Auch die Bundesregierung hat beobachtend an der Konferenz teilgenommen und sich mit einem Statement eingebracht. Botschafter Rüdiger Bohn sagte einleitend, dass die Staatenkonferenz als ein wichtiges Ereignis in den internationalen nuklearen Abrüstungsbemühungen gesehen werde. Er betonte aber auch, dass Deutschland, als NATO Staat, dem Vertrag nicht beitreten könne. Solange Atomwaffen existieren, bleibe die NATO eine nukleare Allianz. Dennoch sei es wichtig, dass Unterstützer und Skeptiker des AVV „Schulter an Schulter“ zusammenarbeiten. Außerdem schätze die Bundesregierung die humanitäre Perspektive und sei daran interessiert mehr über die positiven Verpflichtungen des Vertrags (Opferhilfe und Umweltsanierung) zu erfahren.

Während und vor der Konferenz gab es die Möglichkeit Hibakusha (Überlebende der Atomwaffeneinsätze in Hiroshima und Nagasaki) und Angehörigen von Gemeinden, welche durch die Folgen von Atomwaffentests betroffen sind, zuzuhören und neue Erkenntnisse aus der Forschung zu hören. Dies verdeutlichte die Dringlichkeit der atomaren Abrüstung angesichts der verheerenden humanitären und ökologischen Folgen.

Am letzten Tag der Konferenz, Donnerstag 23. Juni, wurden die finalen Dokumente verabschiedet. Neben einer politischen Erklärung (Vienna Declaration) welche die Bestürzung und Beunruhigung über Drohungen mit Atomwaffen ausdrückt sowie alle Drohungen mit Atomwaffen verurteilt, haben sich die Staaten auf einen Action Plan geeinigt.

Zu den wichtigsten Punkten zählen:

  • Der Vertrag soll universalisiert werden, indem die Staaten auf verschiedenen Wegen diplomatische Arbeit mit Nicht-Vertragsstaaten führen. Dafür soll jeder Vertragsstaat die Benennung eines für diese Arbeit verantwortlichen Regierungsvertreters (Kontaktstelle) in 60 Ta-gen nach der Konferenz vornehmen.
  • Es wurde eine Frist von 10 Jahren für die Beseitigung von Atomwaffen beschlossen, wenn ein Atomwaffenstaat dem TPNW beitritt.
  • Für Staaten mit nuklearer Teilhabe gilt eine Frist von 90 Tage für die Entfernung der Waffen, wenn sie dem Vertrag beitreten.
  • Es soll eng mit betroffenen Gemeinschaften und Zivilgesellschaft zusammengearbeitet sowie die Vereinten Nationen beteiligt werden.
  • Betroffenen Staaten wurde Unterstützung zugesichert.
  • Möglichkeiten für die Einrichtung eines internationalen Treuhandfonds für betroffene Gemeinschaften sollen beleuchtet werden. Zweck eines solchen Fonds wäre unter anderem die Unterstützung von Überlebenden und Maßnahmen zur Umweltsanierung.