Syrienkampagne

Erneute Verlängerung des Bundeswehreinsatzes

von Kathi Müller

Am 18. Oktober beschloss der Deutsche Bundestag zum vierten Mal die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Syrien. Auch die Ausbildungsmission im Zentralirak wurde damit um ein weiteres Jahr verlängert. Damit setzten sich die CDU/CSU und SPD nur knapp gegen die Oppositionsparteien durch, die die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes fast einstimmig ablehnten. Das Ergebnis ist Folge der umstrittenen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage des Mandates. Ein weiterer Grund ist der Zusammenschluss der Mission „Inherent Resolve“ in Syrien mit dem Einsatz deutscher SoldatInnen im Irak, für den die Bundesregierung bis heute keine sinnvolle Begründung liefert. Dass bei der Abstimmung im Oktober, neben der Fraktion der Grünen und der Linken, auch die FDP-Fraktion geschlossen gegen das Mandat gestimmt haben, lässt hoffen, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben, einer langfristigen Etablierung eines neuen Bundeswehreinsatzes im Irak, nicht durchkommt.

Die Verlängerung des Mandates für Syrien und den Irak gilt bis zum 31. Oktober 2019. Der Einsatz deutscher Tornados zur luft- und raumgestützten Aufklärung sowie Luftbetankung in Syrien soll dann beendet werden. Der deutsche Beitrag zur umfassenden Stabilisierung des Iraks soll zum 30. April 2019 überprüft werden. Die Entscheidung über die weitere Beteiligung deutscher SoldatInnen am Fähigkeitsausbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte wird davon abhängig gemacht, ob die neue irakische Regierung und das Parlament bis dahin die Einladung an Deutschland und die geltenden Statusvereinbarungen für die deutschen SoldatInnen erneuert.

Die Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ hatte in den Wochen vor der Abstimmung mit mehreren Schreiben an die Bundestagsabgeordneten noch einmal verstärkt für das Ende des Bundeswehreinsatzes geworben und mit einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor gegen die Fortsetzung des Mandats demonstriert. Die Briefe und Mails an die Abgeordneten können auf der Website der Kampagne abgerufen werden. Sie thematisieren zum einen die Unstimmigkeiten über die völkerrechtliche Grundlage des Mandates, zum anderen beleuchten die Schreiben die beinahe unüberschaubare Lage in der Region, auf dessen Basis das Mandat beschlossen wurde. Seit der letzten Beschlussfassung zur Verlängerung des Mandats ist die Lage in der Region wesentlich komplizierter geworden. Der IS, dessen Bekämpfung Grundlage des Mandats war, ist militärisch weitgehend besiegt. Das Kommando der Koalitionsstreitkräfte in Bagdad wurde im April 2018 geschlossen, der Einsatz für beendet erklärt. In Syrien ist der IS ebenfalls weitestgehend besiegt. Damit entfällt auch hier die, ohnehin umstrittene völkerrechtliche Argumentation für den Koalitionseinsatz, wie der Wwissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten vom 28.6.2018 feststellte. Das macht die Verlängerung des Einsatzes in Syrien umso unverständlicher. Die Bundesregierung begründet die Weiterführung damit, dass die syrische Regierung weiterhin nicht in der Lage sei, alle von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden. Ein fragwürdiges Argument, bedenkt man die Herkunft vieler TerroristInnen, die an Anschlägen in Europa beteiligt waren. Zudem hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den fortwährenden Einsatz der syrischen Regierung gegen den IS bestätigt. Dies hatte bereits im Jahr 2017 den größten Teil der vom IS besetzten Gebiete Syriens westlich des Euphrats zurückerobert.

Die deutschen Tornados werden ungeachtet dessen noch mindestens ein weiteres Jahr in Jordanien stationiert bleiben und die Kriegskoalition unter Führung der USA weiterhin militärisch unterstützen. Ob der Kabinettsbeschluss zum Mandat tatsächlich das Ende des Bundeswehreinsatzes in Syrien bedeutet, bleibt allerdings abzuwarten, denn der Kabinettsbeschluss der Regierung lässt viele Fragen offen.

Damit es tatsächlich zum Ende des Bundeswehreinsatzes kommt, sollte die Bundesregierung unermüdlich an ihren Beschluss erinnert werden. Die Bekämpfung des IS darf nicht zum Vorwand dafür werden, dass Völkerrecht und das Gewaltverbot für die militärische Durchsetzung globalstrategischer Interessen gebrochen werden. Die MACHT FRIEDEN-Kampagne blickt nun gespannt auf die Überprüfung der Ausbildungsmission in diesem Jahr und bereitet sich bereits jetzt intensiv auf die heiße Phase im April vor.

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Kathi Müller ist Mitarbeiterin des Netzwerks Friedenskooperative