Menschenrechtssituation in Israel und Palästina

von Amnesty International (ai)

ISRAEL UND BESETZTE GEBIETE
Im Berichtszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2003, d.Red.) töteten israelische Soldaten mindestens 600 Palästinenser, unter ihnen mehr als 100 Kinder. In den meisten Fällen handelte es sich um ungesetzlicheTötungen. Die Opfer kamen infolge rücksichtslosen Schusswaffengebrauchs oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung ums Leben, starben bei Bomben- und Granatenangriffen auf zivile Wohngebiete oder wurden extralegal hingerichtet. Bewaffnete palästinensische Gruppen töteten bei Selbstmordattentaten und anderen vorsätzlichen Anschlägen rund 200 Israelis, unter ihnen mindestens 130 Zivilisten und 21 Kinder. Die von den Israelis nochmals verschärften Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Palästinenser führten unter der Bevölkerung zu Armut, Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bislang nicht gekannten Ausmaßes. Die israelische Armee zerstörte Hunderte palästinensische Häuser und vernichtete riesige landwirtschaftliche Anbauflächen sowie in großem Ausmaß gewerblich oder anderweitig genutzten Besitz. Darüber hinaus forcierten die Israelis den Bau des Grenzwalls, der größtenteils weit in das Westjordanland hineinreichte, was zur Folge hatte, dass zahlreiche Palästinenserdörfer mit Hunderttausenden Einwohnern zu Enklaven wurden. Die dort lebenden Menschen konnten nicht mehr zu ihrem Ackerland gelangen und waren von umliegenden Städten und Ortschaften vollständig abgeschnitten. In den besetzten Gebieten führte die verstärkte illegale Siedlungstätigkeit der Israelis dazu, dass immer mehr Palästinenser natürlicher Ressourcen wie Land und Wasser beraubt wurden. Die israelische Armee nahm Tausende Palästinenser in Haft, von denen die meisten ohne Anklageerhebung wieder freikamen, Hunderte andere hingegen wurden angeklagt, in strafbarer Weise gegen die Sicherheit Israels verstoßen zu haben. Weitere rund 1500 Palästinenser befanden sich ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Prozesse vor Militärgerichten haben international anerkannten Standards der Fairness nicht entsprochen. Verbreitet trafen auch Meldungen über Misshandlungen an palästinensischen Häftlingen ein. Im Zuge militärischer Operationen missbrauchten die israelischen Streitkräfte Palästinenser als »menschliche Schutzschilde«. Bestimmte Übergriffe der israelischen Armee stellten Kriegsverbrechen dar. Dazu zählten ungesetzliche Tötungen, dieVersagung ärztlicher Hilfe und Anschläge auf medizinisches Personal, die verbreitete und mutwillige Zerstörung von Eigentum, Folterungen sowie der Einsatz »menschlicher Schutzschilde«. Die von palästinensischen bewaffneten Gruppen verübtenvorsätzlichen Anschläge auf Zivilisten sind als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen. Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Israelis, die die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen abgelehnt hatten, zu Freiheitsstrafen verurteilt, einige von ihnen von Militärgerichten.

Tötungen und Anschläge durch die israelische Armee
Wahllose und von großer Rücksichtslosigkeit geprägte Angriffe der israelischen Armee unter anderem mit Granaten und Bomben sowie die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt forderten das Leben von mindestens 600 zumeist unbewaffneten Palästinensern, unter ihnen mehr als 100 Kinder. Weitere rund 90 Palästinenser fielen extralegalen Hinrichtungen zum Opfer, bei denen auch mehr als 50 unbeteiligte Passanten mit in den Tod gerissen wurden, darunter neun Kinder. Zahlreiche andere Palästinenser kamen bei bewaffneten Zusammenstößen mit israelischen Soldaten ums Leben.

Im Zuge militärischer Operationen missbrauchte die israelische Armee Palästinenser weiterhin als »menschliche Schutzschilde« und gefährdete damit deren Leben.

Angehörige der israelischen Armee und der Sicherheitsdienste genossen für ihr Tun weitgehend Straffreiheit. Menschenrechtsverletzungen zogen nur äußerst selten Ermittlungen, strafrechtliche Schritte oder die Verurteilung der Täter nach sich. Nach Angaben der israelischen Armeeführung ist seit Beginn des Palästinenseraufstands im September 2000 gegen 61 israelische Soldaten Anklage erhoben worden, von denen 17 der Anwendung von Gewalt, zwei des missbräuchlichen Waffeneinsatzes und 22 der Plünderung und Zerstörung von Eigentum schuldig gesprochen wurden. Die meisten der in die Tausende gehenden ungesetzlichen Tötungen und anderweitigen schweren Menschenrechtsverletzungen, die von israelischen Soldaten seit Ausbruch der Intifada verübt worden sind, haben jedoch - soweit bekannt - keinerlei Ermittlungen nach sich gezogen.

Tötungen und Anschläge durch bewaffnete palästinensische Gruppen
Bewaffnete Gruppen der Palästinenser töteten im Berichtszeitraum mindestens 130 israelische Zivilisten, unter ihnen mindestens 21 Kinder. Annähernd die Hälfte der Opfer kam bei Selbstmordattentaten ums Leben, die Übrigen wurden erschossen. Auch rund 70 israelische Soldaten fanden bei Anschlägen bewaffneter palästinensischer Gruppen den Tod. Die Anschläge auf Zivilisten ereigneten sich überwiegend innerhalb Israels, die auf israelische Soldaten zumeist in den besetzten Gebieten.

Am 19. August starben bei einem palästinensischen Selbstmordattentat in einem Bus in Jerusalem 20 Zivilisten, unter ihnen die 22-jährige Lilah Kardi und mehrere Kinder. Sowohl die Hamasals auch der Islamische Jihad sollen die Verantwortung für den Anschlag übernommen haben.

Am 5. Oktober kamen bei einem weiteren Selbstmordattentat erneut 20 Zivilisten ums Leben. Zu den Opfern zählten fünf Mitglieder der Familie Zer-Aviv, unter ihnen die 54 Jahre alte Bruria, die 29-jährige Keren und die erst ein Jahr alte Noya Zer-Aviv. Der Anschlag, der darüber hinaus zahlreiche Verletzte forderte, wurde von einer Palästinenserin in einem Restaurant in Haifa verübt. Die Verantwortung dafür reklamierte die Organisation Islamischer Jihad.

Wiederholt feuerten bewaffnete palästinensische Gruppen vom Gazastreifen aus Mörsergranaten auf nahe gelegene israelische Städte und jüdische Siedlungen ab. Verletzt wurdedabei meist niemand.

Anschläge auf Palästinenser durch israelische Siedler
In den besetzten Gebieten griffen israelische Siedler mehrfach Palästinenser an und zerstörten ihr Eigentum. Derartige Anschläge häuften sich während der Olivenernte im Oktober, als israelische Siedler in mehreren im Westjordanland gelegenen Dörfern Olivenbäume ausrissen oder beschädigten, die sich in palästinensischem Besitz befanden. Die Übergriffe zogen meist weder Ermittlungen noch strafrechtliche Schritte gegen die dafür Verantwortlichen nach sich.

Am 27. Oktober griffen israelische Siedler im Westjordanland nahe der Ortschaft Einabus eine Gruppe von Menschenrechtlern an, die Palästinensern bei der Olivenernte halfen. Zielscheibe ihrer Aggression waren neben anderen Rabbi Arik Asherman, Vorsitzender der Organisation Rabbiner für Menschenrechte, und der 66 Jahre alte Journalist John Ross.

Ebenfalls im Oktober wurden drei israelische Siedler für schuldig befunden,2002 vor einer palästinensischen Mädchenschule einen Sprengsatz deponiert zu haben, und zu Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 15 Jahren verurteilt.

Zerstörung palästinensischen Eigentums in den besetzten Gebieten
In allen Teilen der besetzten Gebiete zerstörte die israelische Armee Hunderte palästinensischer Häuser sowie gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude. Darüber hinaus brachte sie die Wasser- und Elektrizitätsversorgung und die Telekommunikation ganz oder teilweise zum Erliegen. Bei solchen Maßnahmen handelte es sich oftmals um kollektive Strafsanktionen gegen Palästinensergebiete, von denen aus bewaffnete palästinensische Gruppen Anschläge gegen Israel verübt hatten oder deren Operationsbasis dort vermutet wurde.

Die israelische Armee zerstörte verstärkt auch die Häuser palästinensischer Familien, die mit Personen in verwandtschaftlicher Beziehung standen, welche tatsächlich oder vermeintlich Anschläge auf israelische Soldaten oder Zivilisten verübt hatten.

Da die Israelis bei der Sprengung von Häusern gewöhnlich hoch explosives Material verwendeten, wurden häufig Nachbargebäude in Mitleidenschaft gezogen, was in einigen Fällen zur Folge hatte, dass deren Bewohner verletzt oder getötet wurden. Die Hauszerstörungen fanden in der Regel statt, ohne dass den Bewohnern Zeit gegeben wurde, noch rasch ihre Habe zusammenzupacken.

Kollektive Strafsanktionen, Abriegelungen und die Verletzung wirtschaftlicher und sozialer Rechte
Als Folge der gegenüber dem Vorjahr nochmals verschärften Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit durch die israelischen Behörden litten die in den besetzten Gebieten lebenden Palästinenser unter Not und Entbehrungenungeahnten Ausmaßes. Es war ihnen kaum oder gar nicht mehr möglich, zu ihren Arbeitsplätzen zu gelangen, am Schulunterricht teilzunehmen, einen Arzt aufzusuchen, den persönlichen Kontakt zu ihren Familien aufrechtzuerhalten und andere Verrichtungen des täglichen Lebens zu organisieren. Mit Abriegelungen, militärischen Kontrollstellen, Ausgangssperren und einer Vielzahl weiterer Restriktionen sorgten die israelischen Behörden dafür, dass die Palästinenser den größten Teil derZeit in ihren Häusern und deren unmittelbarer Umgebung zubringen mussten.

Die genannten Einschränkungen waren eine der Hauptursachen für den faktischen Zusammenbruch der Wirtschaft in den Palästinensergebieten. Die Arbeitslosigkeit nahm mit fast 50 Prozent dramatische Ausmaße an. Zwei Drittel der palästinensischen Bevölkerung lebten unterhalb der Armutsgrenze und litten zunehmend an Unterernährung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Hunderte von Kontrollstellen und Absperrungen der israelischen Armee machten es den Palästinensern in den besetzten Gebieten unmöglich, Hauptstraßen zu befahren, selbst viele Nebenstrecken durften sie nicht benutzen. Für die Bewohner illegaler israelischer Siedlungen galten solche Einschränkungen nicht. Als Vergeltung für Anschläge bewaffneter palästinensischer Gruppen wurden unmittelbar danach Abriegelungen und andere Restriktionen gegenüber der palästinensischen Bevölkerung routinemäßig verschärft.

Im westlichen Teil des Westjordanlandes und in der Umgebung von Jerusalem sahen sich die Palästinenser durch den forcierten Ausbau des Grenzwalls weiteren Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen. Die israelische Seite machte geltend, der aus Zäunen, Betonwänden, tiefen Gräben und für Panzer befahrbaren Abschnitten bestehende Wall diene dem Zweck, Palästinenser davon abzuhalten, in Israel Anschläge zu verüben. Der Wall reichte größtenteils tief in Palästinensergebiete hinein, mit der Folge, dass Hunderttausende Palästinenser nicht nur von grundlegenden Versorgungseinrichtungen in den umliegenden Städten und Dörfern abgeschnitten waren, sondern auch ihr Ackerland nicht mehr bewirtschaften konnten und damit ihrer Haupterwerbsquelle beraubt waren. Die israelische Armee erklärte zudem sämtliche zwischen dem Grenzwall und Israel liegenden Gebiete des Westjordanlandes zu militärischen Sperrzonen, die Palästinenser ohne Sondergenehmigung weder verlassen noch betreten durften. Israelische Soldaten versagten den dortigen Bewohnern und Bauern oftmals die Ein- oder Ausreise und machten es ihnen damit unmöglich, an ihre Arbeitsplätze zu gelangen oder in ihre Häuser zurückzukehren.

Zur Durchsetzung von Abriegelungen und Ausgangssperren ging die israelische Armee routinemäßig mit Tränengas, Betäubungsmunition und scharfer Munition gegen Palästinenser vor, nahm Angehörige der palästinensischen Bevölkerung in Haft oder unterwarfsie Misshandlungen und beschlagnahmte Fahrzeuge und Ausweispapiere. An militärischen Kontrollstellen der Israelis wurden palästinensische Notfallambulanzen und Privatfahrzeuge mit kranken Menschen oftmals an der Weiterfahrt gehindert oder ihnen die Durchfahrt erst nach erheblichen Verzögerungen gestattet. Mehrere schwangere Frauen konnten deshalb nicht mehr rechtzeitig ins Krankenhaus gelangen und mussten ihr Kind an den Kontrollstellen gebären.

Am 28. August verwehrten es israelische Soldaten der 29-jährigen hochschwangeren Rula Ashtiya, die Kontrollstelle bei Beit Furik zu passieren. Sie war somit gezwungen, ihr Kind auf der staubigen Straße nahe dem Kontrollposten zur Welt zu bringen. Das Neugeborene starbwenig später, und erst danach ließen die Soldaten Rula Ashtiya zu Fuß durch die Kontrolle hindurch, um in der Stadt Nablus ein Krankenhaus aufsuchen zu können.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
Zahlreiche jüdische Israelis wurden zu bis zu sechsmonatigen Haftstrafen verurteilt, weil sie den Militärdienst verweigert oder es abgelehnt hatten, in den besetzten Gebieten Dienst zu tun. Weitere sechs Kriegsdienstverweigerer, gegen die Verfahren vor einem Militärgericht anhängig waren, warteten noch auf den Urteilsspruch. Es handelte sich bei ihnen allen um gewaltlose politische Gefangene.

Zwangsausweisungen
Im Oktober ordnete die israelische Armee an, mindestens 18 Palästinenser, die sich ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft befanden, aus dem Westjordanland - ihrer angestammten Heimat - in den Gazastreifen auszuweisen. Bis Ende des Berichtszeitraums waren alle 18 zwangsausgewiesen worden.

PALÄSTINENSISCHE AUTONOMIEGEBIETE
Im Berichtszeitraum (2003) befanden sich Hunderte Palästinenser ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft, unter ihnen vermeintliche Mitglieder bewaffneter Gruppen und der »Kollaboration« mit israelischen Nachrichtendiensten verdächtigte Personen. Einige angebliche »Kollaborateure« wurden von bewaffneten Palästinensern getötet. Mitglieder bewaffneter palästinensischer Gruppen zeichneten zudem für den Tod von rund 200 Israelis verantwortlich, bei denen es sich überwiegend um Zivilisten gehandelt hatte. Es fanden weder konsequente Ermittlungen zur Aufklärung solcher Anschläge statt noch wurden die Täter vor Gericht gestellt.

Hintergrundinformationen

Die al-Aqsa-Intifada, der am 29. September 2000 ausgebrochene Palästinenseraufstand, hielt im Berichtszeitraum unvermindert an. In diesem Zusammenhang haben die israelischen Streitkräfte rund 600 Palästinenser getötet, die meisten von ihnen auf ungesetzliche Weise. Mitglieder bewaffneter palästinensischer Gruppen trugen Verantwortung für den Tod von etwa 200 Israelis, unter ihnen mindestens 130 Zivilisten - davon 21 Kinder - und rund 70 Soldaten. Viele der Opfer kamen bei Selbstmordattentaten ums Leben, zu denen sich die Brigaden der al-Aqsa-Märtyrer, eines Flügels der Fatah-Bewegung, die der Hamas nahe stehenden Brigaden Izz al-Din Quassam, die Organisation Islamischer Jihad und die Volksfront für die Befreiung Palästinas bekannten. Bewaffnete Gruppen der Palästinenser nahmen darüber hinaus vom Gaza-Streifen aus wiederholt nahe gelegene israelische Städte oder im Gaza-Streifen befindliche israelische Siedlungen unter Mörserbeschuss. Der bewaffnete Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern forderte im Berichtszeitraum erneut Tausende Verletzte.

Rechtspflege und Straflosigkeit
Präsident Arafat und weitere Vertreter der Palästinensischen Autonomiebehörde verurteilten wiederholt Selbstmordattentate und andere Anschläge gegen Israelis und riefen die bewaffneten Gruppen der Palästinenser zur Einstellung ihrer Gewaltakte auf. Die für die Planung und Ausführung von Anschlägen Verantwortlichen wurden hingegen nicht vor Gericht gebracht. Ebenso wenig schienen die Behörden Maßnahmen ergriffen zu haben, um bewaffnete palästinensische Gruppen an Anschlägen zu hindern.

In welchem Maße die Autonomiebehörde überhaupt eine effektive Kontrolle über die für Gewalttaten gegenüber Israelis verantwortlichen bewaffneten Gruppen auszuüben vermochte, ließ sich nicht erschließen. Die weit gehende Zerstörung der Infrastruktur in den Autonomiegebieten - einschließlich der Gefängnisse und Sicherheitseinrichtungen - durch die israelische Armee minderte nicht nur die Fähigkeit, sondern auch die Bereitschaft der PA, die Aktivitäten bewaffneter Gruppen zu unterbinden. Auch die von den israelischen Militärs verfügten einschneidenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Handlungskompetenzen der palästinensischen Sicherheitskräfte verringerten deren Möglichkeiten, Tötungen und andere von bewaffneten Gruppen der Palästinenser verübte Anschläge zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu bringen. Die Justizbehörden der PA konnten nur begrenzt ihren Aufgaben gerecht werden, da wegen der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der in den besetzten Gebieten lebenden Palästinenser Richter, Rechtsanwälte und Zeugen Gerichtstermine oftmals nicht wahrzunehmen in der Lage waren. Die israelischen Sicherheitskräfte sollen wiederholt in palästinensische Gefängnisse und Haftzentren eingedrungen sein.

In mehreren Städten im Westjordanland und dem Gaza-Streifen erzeugte der völlige Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit ein Klima, in dem bewaffnete Palästinensergruppen nahezu ungehindert ungesetzliche Tötungen und andere Übergriffe begehen konnten.

Im Berichtszeitraum wurden mindestens zehn der »Kollaboration« mit israelischenNachrichtendiensten verdächtigte Palästinenser von Mitgliedern bewaffneter palästinensischer Gruppen oder Einzeltätern ermordet. Die meisten dieser Tötungen gingen auf das Konto der Brigaden der al-Aqsa-Märtyrer. Die PA-Behörden leiteten weder eine Untersuchung der Vorfälle ein noch sorgten sie dafür, dass die Täter vor Gericht gebracht wurden.

Im Westjordanland verübten bewaffnete palästinensische Gruppen mehrere Anschläge gegen nationale und internationale Medien, denen sie vorwarfen, politische Differenzen innerhalb der Palästinensischen Autonomiebehörde hochstilisiert zu haben. Im Zuge der Übergriffe wurden Mitarbeiter der Medienorgane tätlich bedroht und die Büroausstattung zerstört. Offizielle Ermittlungen zur Aufklärung der Vorfälle haben - soweit bekannt - nicht stattgefunden.

Staatssicherheitsgerichte
Am 27. Juli wurden per amtlich verkündetem Erlass des Justizministers die Staatssicherheitsgerichte mit sofortiger Wirkung aufgelöst und die von ihnen wahrgenommenen Funktionen ordentlichen Gerichten und der Generalstaatsanwaltschaft übertragen. Örtliche Menschenrechtsgruppen begrüßten diesen Schritt als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer unabhängigen palästinensischenJustiz und riefen Präsident Arafat auf, das von ihm 1995 erlassene Dekret 49 aufzuheben, auf dessen Grundlage die Staatssicherheitsgerichte geschaffen worden waren. Vom Justizminister verlangten sie außerdem, die von den Staatssicherheitsgerichten verhandelten Fälle einer Überprüfung zu unterziehen und Neuverhandlungen vor Gerichten der zivilen Justiz anzuordnen. Ungeachtet ihrer offiziellen Auflösung sollen im Gaza-Streifen Staatssicherheitsgerichte nach wie vor Recht gesprochen haben.

Willkürliche Festnahmen
In palästinensischen Gefängnissen, Haftzentren und geheim gehaltenen provisorischen Hafteinrichtungen - den so genannten sicheren Häusern - befanden sich mehr als 600 Palästinenser in behördlichem Gewahrsam. Die meisten von ihnen waren strafrechtlicher Delikte angeklagt, rund 100 dagegen wegen »Kollaboration« mit den israelischen Sicherheitskräften. Rund 470 palästinensische Gefangene warteten noch auf die Eröffnung ihres Gerichtsverfahrens. In einigen Berichten hieß es, palästinensische Sicherheitsdienste hätten in ihrem Gewahrsam befindliche Häftlinge gefoltert und misshandelt.

Todesstrafe
Ein Militärgericht verurteilte nach einem Prozess, der internationalen Standards der Fairness nicht gerecht geworden ist, einen Angeklagten zum Tode. Ein Gericht der zivilen Justiz verhängte gegen drei weitere des Mordes überführte Personen die Todesstrafe. Hinrichtungen können nur nach vorheriger Zustimmung des palästinensischen Präsidenten vollzogen werden. Im Berichtszeitraum hat Yassir Arafat keine Todesurteile ratifiziert. Die Zahl der Todestraktinsassen lag Ende 2003 bei elf.
 

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