
Verlängerung bis Sonntag: Mehr als 1.300 Menschen haben unseren Ostermarsch-Aufruf, der in der taz, der Zeit und im Freitag erscheinen wird, bereits unterzeichnet. Bist du auch schon dabei?
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Ziviler Ungehorsam: Solidaritätskonto auf der Anklagebank
Ein weiterer Einschüchterungsversuch der Bundeswehr von Anti-Atomwaffen-Aktivist*innen am Stationierungsort Büchel konnte abgewehrt werden. Am 8. September 2022 verhandelte das Amtsgericht Korbach in Hessen die Anklage des Büchel-Kommandanten Ingo Schöppler gegen Uwe Lutz-Scholten. Ihm wurde zur Last gelegt, durch die Verwaltung eines Solidaritätskontos für Prozesskosten zivil Ungehorsamer am Fliegerhorst Büchel, „Beihilfe zu einer öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat“ geleistet zu haben.
Auf der Website der Aktion „Digging for Life“ war das Konto genannt worden. Darum sollte Uwe 200 Euro Bußgeld zahlen, was er ablehnte. In seiner Verteidigungsrede erklärte er: „Die Anzeige des Kasernenkommandanten des Atomwaffenlagers Büchel gegen mich (…) scheint mir auch nicht in einem rechten Verhältnis zu stehen zu dem, was er selbst und die dort eingesetzten Bundeswehrsoldaten mit ihrem Handeln zu verantworten haben. Denn in Büchel wird täglich der Einsatz von Atomwaffen durch die Bundeswehr geübt (…) Auf diesem Hintergrund haben sich einige engagierte Menschen entschlossen, durch Regelverstöße in Form des gewaltfreien zivilen Ungehorsams mehr öffentliches Interesse zu erregen und durch ihr Handeln die permanente atomare Bedrohung zumindest zeitweise zu stoppen. In den anschließenden Prozessen ist dann auch die Justiz aufgefordert, zwei Rechtsgüter miteinander abzuwägen: Das Recht auf das Nicht-Betreten einer militärischen Anlage mit dem Recht auf die Unversehrtheit des Lebens, das durch diese Anlage ständig bedroht wird.“
Diese Abwägung fand auch diesmal wie schon in 99 Prozessen um den gewaltfreien Widerstand in Büchel nicht statt. Die Richterin befand, ein Solidaritätskonto für Aktivist*innen könne „Straftaten begünstigen“. Anwalt Weltecke beantragte schließlich die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 StPO wegen Geringfügigkeit, und Richterin und Staatsanwältin stimmten zu. Somit können kriminalisierte Atomwaffengegner*innen weiterhin Prozesskostenhilfe erhalten. Die Waldeckische Landeszeitung berichtete ausführlich unter dem Titel: „Gerichtsverhandlung wird zur Friedensdemo“.