Redebeitrag von Lena Krauß (AK Zivilklausel) für den Ostermarsch Erlangen am 15. April 2017

 

- Es gilt das gesprochene Wort -

- Sperrfrist: 15.04., Redebeginn: ca. 11 Uhr -

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

Zivilklauseln haben in Deutschland eine lange Tradition und sind historisch gesehen auch als Erfolg dessen zu verstehen, was wir aus unserer Geschichte gelernt haben: Von deutschem Boden soll nur Frieden ausgehen.

Um einen konstruktiven Beitrag zur zivilen Entwicklung der Gesellschaft und dem friedlichen Zusammenleben aller Menschen zu leisten, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten viele Universitäten freiwillig selbst dazu verpflichtet auf militärische Forschung zu verzichten. Diese bundesweite Bewegung hat nun gerade in den letzten Jahren einen großen Aufschwung erlebt. Sogar in Landeshochschulgesetze wurden Zivilklauseln aufgenommen. Sie sind also mit der im Grundgesetz verankerten Forschungsfreiheit sehr wohl vereinbar.

Unter den bestehenden 69 Zivilklauseln in Deutschland finden sich auch Beschlüsse, die zwar kein Verbot von Rüstungsforschung formulieren, aber den Konsens innerhalb der Universität öffentlich machen, dass ihre Wissenschaft zur Förderung einer friedlichen Welt beitragen soll. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob demokratisch beschlossene Ziele einer Gemeinschaft nur mit Gesetzen und Verboten zu erreichen sind.

Ende letzten Jahres hat es erstmals auch in Bayern eine Universität geschafft eine Zivilklausel zu beschließen. Im November 2016 wurde folgende Ergänzung ins Leitbild der Uni Erlangen-Nürnberg aufgenommen:

Die FAU ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgenverantwortung ihrer Forschung bewusst. Durch ihren Beitrag zu transparenter, öffentlicher und interdisziplinärer Diskussion kommt sie der Einhaltung von anerkannten ethischen und moralischen Standards auf nationaler und internationaler Ebene nach. Verantwortungsbewusstes Handeln wird von ihr gefördert und resultiert im gerechten und friedlichen Zusammenleben zwischen Menschen, Kulturen und Nationen.

Die Formulierung der Zivilklausel erarbeitete der Arbeitskreis der Studierendenvertretung in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für angewandte Ethik und Wissenschaftskommunikation der FAU.

In langjähriger Vorarbeit hat der Arbeitskreis Zivilklausel Gespräche mit den Mitgliedern der FAU von den Studierenden, über Mitarbeiter bis hin zum Präsidenten geführt, Podiumsdiskussionen organisiert und die Beschlüsse in den Gremien auf den unterschiedlichen Ebenen innerhalb der Universität angestoßen und inhaltlich begleitet.

Im vergangenen Jahr sprachen sich drei der fünf Fakultäten der Uni Erlangen-Nürnberg für die Leitbildergänzung aus: Die Technische Fakultät, die Naturwissenschaftliche Fakultät und die Philosophische Fakultät.

Nachdem in der Senatssitzung vom 26. Oktober 2016 der Textvorschlag für die Ergänzung mit großer Mehrheit angenommen wurde, ist im November die Einbettung ins bestehende Leitbild einstimmig beschlossen worden.

Der Arbeitskreis Zivilklausel versteht sich jetzt als Sammelpunkt, an dem Informationen rund um die Umsetzung der neuen Leitlinien zusammenlaufen. In Diskussionen zur Vereinbarkeit einzelner Forschungsprojekte mit dem Selbstverständnis der FAU soll er als zentrale Beratungs- und Informationsstelle dienen.

Nun ist es Aufgabe aller Mitglieder der Universität die demokratisch beschlossenen Ziele zu erreichen und das friedliche Zusammenleben der Menschen zu fördern.

 

Lena Krauß ist aktiv beim AK Zivilklausel der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU).