Atomwaffengegner*innen mahnen Justiz

Amtsgericht Cochem verurteilt Kriegsgegner*innen

von Ernst-Ludwig Iskenius
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Am 13. Mai 2024 mussten sich erneut zwei Atomwaffengegner*innen wegen ihres Zivilen Ungehorsams auf dem Atomwaffenstandort Büchel am 8. Mai 2023 verantworten. Die Angeklagten drehten dieses Mal den "Spieß" herum und klagten die Gerichte wegen ihrer Untätigkeit als Wächter des Rechtsstaates an. Denn mit der atomaren Teilhabe Deutschlands und dem täglichen Üben eines Atomwaffenabwurfes durch deutsche Soldaten verstößt die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren gegen Völkerrecht und Grundgesetz.

Das Völkerrecht verbietet den Einsatz und die Drohung mit dem Einsatz dieser gefährlichsten Massenmordwaffe ohne Ausnahme. Mit der atomaren Teilhabe verstößt die Bundesrepublik Deutschland zudem gegen den Artikel 2 des Nichtverbreitungsvertrages (NPT) sowie dem Einigungsvertrag (2+4-Vertrag). Mit der aktiven Zulassung der atomaren Aufrüstung (bis 2 Milliarden Euro in den Ausbau des Atomwaffenstützpunktes Büchel und mehr als 10 Milliarden Investitionen in neue Trägersysteme für Atomwaffen) liegt ebenfalls ein Verstoß gegen den Artikel 6 des NPT-Vertrages vor.

Außerdem verstößt die Bundesrepublik Deutschland gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben für alle Menschen, d.h. auch für den Gegner in einem bewaffneten Konflikt sowie allen, die durch die atomare Aufrüstung bisher schon in ihrer Gesundheit und ihren gesunden Lebensgrundlagen geschädigt wurden und täglich werden. Das Grundgesetz sagt obendrein klar aus, dass das Völkerrecht vor jeder anderen nationalen Gesetzgebung Vorrang hat und es die Pflicht jedes einzelnen Bürgers ist, auf die Einhaltung zu achten. Auch das Vorsorgeprinzip im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, wie das Bundesverfassungsgericht für den Schutz gegen die Klimakrise noch einmal bekräftigt hatte, ist auch in diesem Fall in Gefahr.

In einem Rechtsstaat hat die Justiz eine korrigierende Wächterfunktion. Diese Verantwortung gilt für alle Justizinstanzen, auch für Amtsgerichte. Deshalb forderten die angeklagten Atomwaffengegner*innen das Gericht auf, zumindest mit einer Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht Klarheit über diese Rechtsbrüche deutscher Atomwaffenpolitik herbeizuführen. Leider lehnte, wie in den über 100 Prozessen zu diesem Thema davor, das Gericht ab, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Die beiden Atomwaffengegner*innen wurden wegen ihres Zivilen Ungehorsams zu jeweils 60 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch verurteilt.

Deshalb sind die angeklagten Atomwaffengegner*innen gleich in Berufung gegangen und das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. „Die Justiz muss endlich ihre Verantwortung zur Bewahrung des Rechtsstaates auch im Fall der Atomwaffen übernehmen, weil die politischen Entscheidungsträger auf diesem 'Ohr' völlig taub sind", forderte Lies Welker am Ende ihrer Verteidigungsrede den Richter auf.

 

Anmerkung:

Mehr Informationen zu diesem Prozess und Möglichkeiten der Unterstützung: Ernst-Ludwig Iskenius: Tel: 0151 68184369 e-mail: iskenius [at] ippnw [dot] de

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Ernst-Ludwig Iskenius ist Mitglied in der IPPNW.