Bericht zur KDV-Kampagne von amnesty international

Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Europa

von Claus Rick
Hintergrund
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"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Dies ist ein im deutschen Grundgesetz garantiertes Recht und im wesentlichen auch das Ziel, das amnesty international (ai) mit einer am 15. April 1997 in Moskau begonnenen internationalen Kampagne für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Europa erreichen will. Der auf einer Pressekonferenz im Sacharow-Zentrum zu diesem Thema vorgestellte Bericht zeigt jedoch, daß man von diesem Ziel noch weit entfernt ist. Nicht weniger als 22 europäische Staaten bleiben mit ihrer Gesetzgebung zur Kriegsdienstverweigerung hinter international anerkannten Standards zurück. Dies führt immer wieder zur Inhaftierung einzelner Verweigerer. Viele solcher Fälle werden ebenfalls im ai-Bericht dokumentiert.

Schwerpunktländer der Kampagne sind Rußland, Griechenland und die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens. In Rußland ist das Recht auf einen zivilen Ersatzdienst zwar seit 1992 in der Verfassung garantiert, in der Praxis werden KDVer aber weiterhin häufig inhaftiert, weil die entsprechenden Ausführungsgesetze fehlen. Das EU-Mitglied Griechenland enthält seinen Bürgern weiterhin das Recht auf Kriegsdienstverweigerung vor. Lediglich ein unbewaffneter Dienst in der Armee steht als Ersatzdienst zur Verfügung. Ähnlich ist die Situation in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens. Aber auch in Österreich droht drei KDVern die Inhaftierung, weil sie die Frist zur Beantragung ihrer Verweigerung versäumt hatten.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist nach Auffassung von ai fester Bestandteil des Menschenrechts auf Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, der Europarat und das Europäische Parlament haben dies in zahlreichen Resolutionen bekräftigt und gleichzeitig Minimalstandards für das Anerkennungsverfahren und die Ausgestaltung eines Ersatzdienstes verabschiedet. Leider sind diese Appelle bisher in vielen Staaten auf taube Ohren gestoßen. Daher richtet ai besonders an die europäischen Institutionen die Forderung, die einmal gesetzten Standards nicht durch Untätigkeit untergraben zu lassen. Der Europarat muß das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit einem Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention rechtsverbindlich verankern. Für ai ist entscheidend, daß der Ersatzdienst rein ziviler Natur und unabhängig vom Militär ist. Außerdem darf er nicht (z.B. aufgrund seiner Länge) als Bestrafung angesehen werden können. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen muß jederzeit gestellt werden können, auch nachdem man den Militärdienst schon angetreten hat. Dies gilt ebenfalls für Berufssoldaten, die etwa einen Einsatz in einem bestimmten Konflikt aus Gewissensgründen ablehnen. Die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und in Tschetschenien haben das Fehlen solcher Regelungen auf dramatische Weise ans Tageslicht gebracht. Den Betroffenen blieb nur die Möglichkeit, sich dem Wehrdienst zu entziehen oder zu desertieren. Wurden sie aufgegriffen, drohten ihnen langjährige Haftstrafen oder sie wurden sogar hingerichtet.

Das Bewußtsein für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist in vielen Staaten Ost- und Mitteleuropas noch sehr gering. Mit einer Reihe von öffentlichen Veranstaltungen und Seminaren in ausgewählten Staaten will ai unter jungen Menschen, Politikern und den Medien eine lebendige und informierte Diskussion zu diesem Thema bewirken. So fand im Anschluß an die Moskauer Pressekonferenz eine Diskussion am runden Tisch statt, bei der erstmals Betroffene und Vertreter der Regierung miteinander ins Gespräch kamen. Zusammen mit den Soldatenmüttern in St. Petersburg wurde ein Seminar über Ermittlungs- und Kampagnentechniken zu einer Reihe von Menschenrechtsthemen durchgeführt. In enger Kooperation mit dem Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung sind Seminare an Universitäten in Jugoslawien, Rumänien, Polen und Portugal geplant. Die Produktion eines Videos zur Förderung des Rechts auf KDV befindet sich derzeit noch in Planung.

Einen zweiten Schwerpunkt der ai-Kampagne bildet die direkte Ansprache der Regierungen bestimmter Staaten, deren Gesetzgebung sich nicht im Einklang mit internationalen Standards zur Kriegsdienstverweigerung befindet. Diese Aufgabe haben die lokalen ai-Gruppen übernommen, die sich an der Kampagne beteiligen. Allein in Deutschland sind dies über 50 Gruppen, die versuchen, mit Briefaktionen und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. am 15. Mai, dem internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung) Druck auf die entsprechenden Regierungen auszuüben. Einige Botschaften haben mittlerweile schon darauf reagiert und unsere Anliegen offiziell an die zuständigen Ministerien weitergeleitet.

Einem beständigen internationalen Druck scheint sich mittlerweile auch Griechenland zu beugen. Am 5. Juni 1997 hat das griechische Parlament erstmals ein Gesetz verabschiedet, das einen wirklich zivilen Ersatzdienst vorsieht. Dieser wird allerdings doppelt solange dauern wie der Militärdienst und muß daher als eine Form der Bestrafung angesehen werden. Wann das Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird und wie der Ersatzdienst und das Anerkennungsverfahren in der Praxis gehandhabt werden wird, bleibt noch eine spannende Frage. Zumindest könnte diese neue Regelung endlich die Inhaftierung hunderter Verweigerer aus religiösen Gründen (Zeugen Jehovas) beenden, die regelmäßig zu vierjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Der Einsatz von amnesty international für inhaftierte Kriegsdienstverweigerer und für Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen ist nicht auf die Dauer der Kampagne beschränkt. ai betrachtet Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, die aufgrund mangelnder rechtlicher Vorschriften inhaftiert werden, als gewaltlose politische Gefangene. Ein solcher Verweigerer kann von einer ai-Gruppe "adoptiert" werden, d.h., daß diese dann alles daran setzt, seine sofortige und bedingungslose Freilassung zu erreichen. Beispielsweise betreuen zur Zeit ungefähr zehn deutsche ai-Gruppen inhaftierte KDVer in Griechenland. Wenn es schnell gehen muß, startet ai Eilaktionen für Kriegsdienstverweigerer. Dies ist z.B. mehrfach zugunsten des türkischen Pazifisten Osman Murat Ülke geschehen.

Wer mehr über die Anliegen von ai zum Thema KDV in Europa wissen möchte, kann den Kampagnenbericht, der in deutscher Übersetzung als DIN A5-Broschüre (90 Seiten) vorliegt, bei uns bestellen. Gesonderte Berichte gibt es noch zur Situation in Rußland (englisch), Österreich (englisch) und der Slowakischen Republik (deutsch oder englisch). Auch ein allgemeines Flugblatt "Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht" ist verfügbar. Wir würden uns natürlich besonders freuen, wenn sich viele Leser regelmäßig mit Briefen an unseren Eilaktionen beteiligen würden.

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Kontakt: amnesty international, KDV-Koordination, 53108 Bonn, Email: Claus_Rick@fc.amnesty.de, http://www.amnesty.de