
6x jährlich informiert unsere Zeitschrift, das FriedensForum, über Aktionen und Kampagnen der Friedensbewegung. Gerne schicken wir dir ein kostenfreies Probeexemplar zu.
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Welt(un)sicherheitsrat in New York
In weiten Teilen der Friedensbewegung hat die UNO immer noch den Ruf einer Frieden schaffenden überstaatlichen Institution. Für viele PazifistInnen besteht eine ungebrochene Tradition in der Unterstützung der UNO, die das Ziel hat, "den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen und beizulegen." (UNO Charta, Art. 1)
Seit mehr als zwei Jahren versuchen wir, darauf hinzuweisen, daß die UNO sich von einer einst problematischen Weltorganisation zu einer gewaltlegitimierenden und letztlich auch gewaltfördernden Institution fortentwickelt, deren Ziele und Methoden mit den Prinzipien der gewaltlosen Konfliktlösung unvereinbar sind.
Aktuell erleben konnten wir, wie der UNO-Sicherheitsrat militärische Gewalt beschloß (gemäß Artikel 42). Weiterhin werden Kontingente von UNO-Truppen in verschiedenen Ländern bereitgehalten und die UNO hat auch einige Mitglieder militärische Maßnahmen treffen lassen, wie es im Golfkrieg bisher am dramatischsten geschehen ist.
In der entstehenden "Neuen Weltordnung" wird die UNO verstärkt von Regierungsrepräsentanten dominiert und ist von nationalstaatlichen Interessen geprägt. Der UNO-Sicherheitsrat ist zunehmend zu einem Instrument kriegslegitimierender und kriegführender Mächte geworden.
Die deutschen Friedensgruppen Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG/VK), Föderation der Gewaltfreien Aktionsgruppen (FÖGA), Selbstorganisation der Zivildienstleistenden (SOdZDL) und Internationale der Kriegsdienstgegner/innen (IDK) (u.a.) sind mit ihrem Dachverband "War Resister's International (WRI) in die Politik der UNO eingebunden. Die WRI ist UNO-Mitglied und als Nichtregierungsorganisation (NGO) eine beobachtende und beratende Lobbyinstanz. Eine Initiative aus IDK und FÖGA innerhalb der WRI fordert, die WRI möge ihren sofortigen Rücktritt vom Status der anerkannten NGO erklären und alle NGOs auffordern, ebenfalls zurückzutreten. In der Begründung heißt es, daß die UNO von Staaten, Regierungen und nationalen Interessen gebildet wird und diese Interessen insoweit widerspiegelt, daß sie
1. Regierungen legitimiert, Armeen zu halten, die Wehrpflicht einzuführen und Kriege zu führen;
2. Regierungen legitimiert, Widerstand gegen den Krieg, Wehrpflicht und andere Formen der Kriegsdienstvorbereitung zu unterdrücken;
3. sich selbst autorisiert, Kriege zu führen, mit eigenen Truppen oder unter Zuhilfenahme nationaler Truppen.
Vor allem die dramatische Erfahrung des von den Vereinten Nationen legitimierten Golfkrieges hat die Widersprüche dieser internationalen Institution offengelegt, die beansprucht, Menschenrechte durchzusetzen und auf Verhandlungen basierende Übereinkünfte in nationalen und internationalen Konflikten erzielen will, aber in Wirklichkeit das Recht hat, Kriege zu legitimieren und zu führen. (1) Die rapide Entwicklung der UNO zu einer kriminellen Organisation - eine Entwicklung, die sich bereits mit dem Golfkrieg abzeichnete, wurde später noch offensichtlicher. Nur zwei markante Beispiele: die nachträgliche Absegnung des US-Raketenangriffs auf Bagdad durch den UN-Sicherheitsrat und der Racheangriff der UNO in Somalia. Beide Angriffe brachten ausschließlich zivile Opfer (2).
Die UNO wird und kann auch aufgrund ihrer Struktur als Organisation von Staaten und Armeen keinen Frieden schaffen.
(1)Vgl.: Resolutionsantrag an die WRI zum Austritt aus der UNO, in: Antimilitaristischer Informationsdienst (AID) der IDK, Nr, 9/Feb/1992, S.34ff
(2) Vgl.: Nikos Pulos: UNO und Militärintervention und Erklärungen der IDK zur Politik der UNO, in AID, Nr. 17/Juni/1994, S. 118ff