Atomwaffen: Die nukleare Gefangenschaft beenden!

Wie sich die Bundesregierung dem Völkerrecht widersetzt

von Martin Singe
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Virtuell statt am HaupttorAm 20. Juni 2020 veröffentlichte die Rhein-Zeitung einen Appell an die Tornado-Pilot*innen in Büchel, die weitere Mitwirkung an der „nuklearen Teilhabe“ zu verweigern. Der Aufruf erschien als Anzeige, unterzeichnet von rund 130 Personen und 20 Organisationen. Im FriedensForum 4/20 hatten wir den Aufruf auszugsweise dokumentiert. Ebenfalls in diesem Heft stellte Johannes Oehler die ICAN-Kampagne „Atombomber? Nein Danke!“ dar. Hier soll ausgeführt werden, welche Folgen und weiteren Aktivitäten der Aufruf an die Tornado-Pilot*innen bewirkte.
Nach Veröffentlichung der Anzeige erschienen in der Rhein-Zeitung zwei ausführliche Artikel zur Problematik der Atomwaffen in Büchel. Die Redaktion der Zeitung hatte die Meinung der Regierung in Berlin zu dem Tornado-Appell eingeholt und in den Artikeln dargelegt. Der Aufruf und diese Artikel hatten einige Leserbriefe zur Folge, in denen kontrovers auf die im Appell vorgetragenen Argumente eingegangen wurde. Außerdem wurden in der Rhein-Zeitung, der FAZ, der taz und der jungen Welt Kleinanzeigen zum 3. Jahrestag des Atomwaffenverbotsvertrages (7.7.) mit dem Titel „Atomwaffen ächten!“ veröffentlicht. Im Publik-Forum erschien der Wortlaut des Appells, so dass insgesamt eine gute Breitenwirkung erreicht werden konnte. Etliche Organisationen haben den Appell auch auf ihre Internet-Seite gestellt.

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Zwar hat kein*e Pilot*in den Atomwaffen-Dienst direkt verweigert – zumindest ist darüber öffentlich nichts bekannt –, aber wir wissen aus verschiedenen Rückmeldungen, dass die Debatte zum Thema vor Ort neue Intensität gewonnen hat - gerade auch im Kontext der Aktionswoche in Büchel Anfang Juli von ICAN und IPPNW sowie durch die regelmäßige Berichterstattung über die laufenden Prozesse in Cochem und Koblenz gegen Aktivist*innen, die mit Go-Ins auf die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffen hingewiesen haben. Außerdem ist geplant, im Herbst eine Podiumsdiskussion vor Ort zu den Themenkreisen, die sich aus dem Appell ergeben, zu veranstalten. Dabei sollen auch die Chancen der Konversion des Militärplatzes für den Fall des Abzuges der Bomben debattiert werden. Die wirtschaftlichen Aspekte der Stationierung bzw. eines Abzugs der Bomben sind für etliche Menschen aus der Region natürlich sehr bedeutsam.

Die Initiatoren des Tornado-Aufrufes hatten parallel zu dessen Veröffentlichung Briefe an den Kommandeur des Tornado-Geschwaders und an die Verteidigungsministerin (BMVg) gesandt. Während der Kommandeur – auch auf eine frühere inhaltliche Anfrage - gar nicht antwortete, also den Dialog verweigert, schickte das BMVg eine relativ inhaltsleere Antwort mit Zitaten aus der Dienstvorschrift für die Soldat*innen, die das humanitäre Völkerrecht behandelt. Anschließend wurden unsererseits weiterführende Fragen an das BMVg formuliert, die zugleich relevanten Personen aus dem Verteidigungsausschuss zugeleitet wurden. Die Antworten stehen noch aus.

Atombomben in Büchel garantieren nukleare Gefangenschaft
Für die weitere thematische Auseinandersetzung mit den Atombomben in Büchel und die Auseinandersetzung um die Anschaffung neuer Atombomber als Ersatz für die alten Tornados sind die völkerrechtlichen Argumente von immenser Bedeutung. Deshalb soll hier auf diese Debatte und auf die verschrobenen Rechtfertigungsgründe der Bundesregierung eingegangen werden. Wir sprechen inzwischen lieber von „nuklearer Gefangenschaft“ statt von „nuklearer Teilhabe“, die unterschwellig etwas Positives suggerieren soll, während Gefangenschaft die tatsächliche Situation treffend beschreibt. Die strategisch sinnlosen, nur Vernichtung androhen und bewirken könnenden Atombomben in Büchel nehmen die Bundesrepublik in nukleare Geiselhaft der USA und der NATO, weil diese Bomben im Kriegsfall wohl zu den ersten Zielen eines Gegners gehören müssten. Dass die Bundesregierung andererseits durch ihre „nukleare Teilhabe“ den geltenden geheimen Zielkatalog der US- bzw. NATO-Atomwaffen ernsthaft beeinflusst hat bzw. beeinflussen könnte, ist ein Märchen – zumal NATO-Nichtnuklearwaffen-Staaten ohne „technische Teilhabe“ formal dieselben (unwirksamen) Mitspracherechte in der Nuklearen Planungsgruppe haben wie die „teilhabende“ deutsche Bundesregierung.

Die völkerrechtlichen Hintertürchen der Bundesregierung
Im Tornado-Appell hatten wir völkerrechtlich vor allem mit dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem humanitären Völkerrecht, dem IGH-Urteil zu Atomwaffen von 1996 und der Taschenkarte der Bundeswehr von 2008 (siehe Kasten; die aktuelle gilt als Verschlusssache!), in der den Soldat*innen jeder Atomwaffeneinsatz ausdrücklich verboten war, argumentiert. Um die politische Debatte in unserem Sinne befördern zu können, ist es wichtig, die Ausweich-Argumente der Bundesregierung genau anzuschauen und zu widerlegen.

Gemäß NVV dürfen Nichtnuklearstaaten Atomwaffen weder „unmittelbar“ noch „mittelbar“ annehmen. Zumindest die mittelbare Annahme ist in Büchel bereits realisiert. Die Bundesregierung verweist im Kontext des NVV auf einen „Kriegsvorbehalt“, der allerdings in der öffentlichen Debatte verschwiegen wird. Demnach hat sich die Regierung die US-Lesart (sog. Rusk-Note) zueigen gemacht, der gemäß der NVV im Ernstfall nicht mehr gelte (erst dann übernehmen die Tornado-Piloten die Atombomben unmittelbar). Hierzu informiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10.9.1973, Drucksache 7/994, bes. S. 17 (dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/009/0700994.pdf). Bernd Hahnfeld von der IALANA hat am klarsten dagegen argumentiert und diese Position widerlegt, da dieser Vorbehalt völkerrechtlich-formal nicht geltend gemacht wurde und inhaltlich dem Vertragsziel dermaßen widerspricht, dass er unzulässig wäre (vgl. ialana.de/aktuell).

Das IGH-Urteil von 1996 verbietet grundsätzlich Atomwaffeneinsätze
Der IGH hatte 1996 eindeutig mit klarer Mehrheit erklärt, dass Atomwaffeneinsätze generell/prinzipiell/grundsätzlich („generally“) dem humanitären Völkerrecht widersprechen, also illegal sind. Mindestens drei Richter wollten das „generally“ zugunsten von „ausnahmslos“ ersetzen. Eine Ausnahme jedoch hat der IGH nicht legalisiert, wie die Bundesregierung in ihren Darlegungen zum IGH-Urteil suggeriert. Über die Frage, ob ein Atomwaffeneinsatz im Extremfall der Gefährdung eines ganzen Staates doch erlaubt wäre, hat das Gericht ausdrücklich keine Entscheidung getroffen. Der IGH betont aber, dass selbst dann die Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts angewendet werden müssten (u.a. Differenzierung zwischen Kombattant*innen und Zivilist*innen, Verhältnismäßigkeit der Waffenanwendung, keine „unnötigen“ Grausamkeiten oder Leiden, keine dauerhafte Beschädigung der Umwelt usw.). Wie irgendein Atombombeneinsatz-Szenario mit diesen Regelungen kompatibel sein soll, hat bislang kein Nuklearwaffenstaat darlegen können. Die Bundesregierung versucht außerdem, die Geltung der jüngeren Völkerrechtsvereinbarungen zu begrenzen: „Die Bundesregierung und eine Reihe weiterer Staaten gehen davon aus, dass die vom I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen eingeführten neuen vertraglichen Regeln nur für konventionelle Waffen gelten.“ (BMVg, Zentrale Dienstvorschrift A-2141/1, S. 59)

Inhaltlich eindeutig ist hierzu dagegen die Meinung des IGH-Richters Shahabuddeen: „Nach meiner ernsthaften Überzeugung ist der Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen in jedem Falle illegal. Sie verstoßen gegen die fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts und sind die völlige Verneinung des humanitären Anliegens, das der Struktur des Völkerrechts zugrundeliegt. (...) Sie widersprechen den fundamentalen Prinzipien der Würde und des Wertes der menschlichen Person, auf denen alle Gesetze basieren. Sie gefährden die menschliche Umwelt in einer Art, die das ganze Leben auf dem Planeten bedroht." (atomwaffena-z.info/heute/voelkerrecht.htm)

Für den Atomwaffenverbots-Vertrag kämpfen!
Gerade weil sich die bündnisfreien Nichtnuklearwaffenstaaten durch die NATO-Interpretationen des NVV hinters Licht geführt sehen und trotz mehrfacher Einsprüche gegen diese Auslegungen (keine Gültigkeit im Ernstfall) kein Gehör fanden, arbeiten sie seit der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 an dem Vertrag über ein eindeutiges Atomwaffenverbot, um völkerrechtliche Eindeutigkeit herzustellen. Dieser Vertrag liegt nun seit dem 7.7.2017 vor. Die Friedensbewegung muss die Forderung nach Unterzeichnung dieses Vertrages durch die Bundesregierung noch stärker in die Öffentlichkeit tragen. Die letzte Meinungsumfrage im Auftrag von Greenpeace hat erneut eine überwältigende Ablehnung von Atomwaffen und eine Mehrheit von 92% für die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages ergeben. Wo bleibt die demokratische Umsetzung dieser klaren Haltung der Bevölkerungsmehrheit? Der Abzug der Atomwaffen aus Büchel kann ein erster Schritt zur Ächtung der Atomwaffen weltweit werden.

Der Appell an die Tornado-Piloten findet sich u.a. hier: buechel-atombombenfrei.jimdofree.com/gruppen/appell-an-tornado-piloten/

 

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Martin Singe ist Redakteur des FriedensForums und aktiv im Sprecher*innenteam der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt".