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4000 DM für die Meinungsfreiheit
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Wie der Frankfurter Rundschau vom 29.7.1994 zu entnehmen ist, wurde der Sprecher des Neusser Flüchtlingsrates, Michael Stoffels, zu einer Geldstrafe von 4000 DM verurteilt, weil er in einem Leserbrief die "provinzielle" Verwaltung des Kreises Neuss beschuldigt habe, die Zukunft zweier Roma-Jungen durch die Ausweisung nach Skopje "brutal zerstört" zu haben. Das Ausländeramt habe mit der Ausweisung der beiden Jungen und ihrer Eltern seine "völlige Inkompetenz" bewiesen, mit der Situation ausländischer Flüchtlinge "angemessen, das heißt menschlich umzugehen".
Der Roma-Junge Orhan Jasarovski, der mehrfach behindert ist und deshalb ständig auf kostspielige Medikamente angewiesen ist, war im Februar mit seinen Eltern und seinem Bruder aus Deutschland in das große Roma-Lager Schutka bei Skopje abgeschoben worden.
In einem Leserbrief unmittelbar nach der Abschiebung der Roma-Familie erinnerte sich der Pädagoge Stoffels an die Aufforderung des Neusser Oberkreisdirektors an die Schule des Kreises, ihm alle fremdenfeindlichen Vorkommnisse zu melden. Daraufhin schrieb der Sprecher des Flüchtlingsrates in seinem Leserbrief: "Ich habe eine Meldung zu machen: Die mit Abstand fremdenfeindlichste Tat im Kreis Neuss, die in Schulen zu beobachten war, ist die durch eine deutsche Behörde korrekt verordnete Vertreibung eines mehrfach behinderten Romakindes aus der Gesamtschule Meerbusch."
Der Pädagoge verlangte in seinem Leserbrief, daß "gegen die Verantwortlichen" an dieser Abschiebung entschieden vorgegangen werde.
Der Kreis Neuss, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht aber gingen entschieden gegen Stoffels vor. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Sprecher des Flüchtlingsrates mit seinem Leserbrief die Ausländerbehörde des Kreises verächtlich gemacht und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.
Spenden gegen die Kriminalisierung
Wir sehen in dem Vorgehen gegen Stoffels einen eindeutigen Kriminalisierungsversuch der Flüchtlingshilfebewegung. Einem Lehrer, der darauf hingewiesen hatte, daß Fremdenfeindlichkeit auch von Behörden ausgehen kann, wird der Prozess gemacht. Wir halten dieses Vorgehen nicht für richtig und fordern einen Freispruch für Stoffels. Sollte es aber auch in der nächsten Instanz zu einer Verurteilung von Stoffels kommen, so rufen wir jetzt schon zu Geldspenden auf. Wir werden diesen Betrag Herrn Stoffels überreichen. Sollte mehr als erfordert gespendet worden sein oder wegen eines Freispruchs in der nächsten Instanz die Spende nicht mehr erforderlich sein, so werden wir das eingegangene Geld dem Flüchtlingsrat Neuss überreichen. Dieser wird das Geld an Orhan in Mazedonien weiterleiten.