Atomwaffen und Völkerrecht

Darf die Bundeswehr Kriegsverbrechen üben?

von Martin Singe
Hintergrund
Hintergrund

Wir dokumentieren den kurzen Dialog zwischen den Veranstaltern der Nörvenich-Demonstration und den Ministerien der Justiz und Verteidigung zur Frage, ob die Bundeswehr mit dem Atomkriegsmanöver „Steadfast Noon“ Kriegsverbrechen (Einsatz von Atomwaffen) üben dürfe. Das BMJ betont auf seiner Seite, dass jeder Atomwaffeneinsatz ein Kriegsverbrechen bedeute. Brieffloskeln sind weggelassen, die Anfragen stellte Martin Singe.

7.10.25, Anfrage an BMJ: 
Auf Ihrer Seite geben Sie an, dass der Einsatz von Atomwaffen ein Kriegsverbrechen darstellt: https://www.bmjv.de/DE/themen/voelkerstrafrecht/kriegsverbrechen/kriegsv...
Dennoch trainiert die Bundeswehr Mitte Oktober wieder das Kriegsverbrechen des Atomwaffeneinsatzes im Rahmen des NATO-Manövers Steadfast Noon. Wir zitieren Ihre oben genannte Aussage zum Kriegsverbrechen von Atomwaffeneinsätzen in unserem Aufruf (Link). Gibt es von Ihrer Pressestelle dazu eine Stellungnahme? Wir würden diese gerne bei unserer Kundgebung am 11.10. in Nörvenich zitieren.

8.10.25, Antwort BMJ:
Der Bürgerdialog des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliege fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden.

8.10.25, Anfrage an BMVg:
Das BMJ hat uns an Sie verwiesen. Daher bitten wir Sie um Antwort auf die unten gestellte Anfrage. (Weiterleitung erste Mail an BMJ)

15.10.25, Antwort BMVg:
Das Team Bürgerdialog hat Ihre Anfrage zur Beantwortung weitergeleitet bekommen. Zur Beantwortung Ihrer Frage erlauben Sie uns bitte zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei der jährlich stattfindenden Übung der NATO „Steadfast Noon“ um eine Routineübung handelt, die sich auch weiterhin gegen keinen Staat richtet. Da die Übung auf einem langfristigen Planungszyklus basiert, ist sie ebenso nicht mit aktuellen Entwicklungen in der Welt verbunden. Die Allianz stellt mit dieser Übung sicher, dass die nukleare Abschreckung glaubhaft und sicher bleibt. Denn mit einer glaubhafte Abschreckung soll gerade der Einsatz von Atomwaffen verhindert werden. Diese Abschreckung ist nicht als ein von Ihnen angesprochener Tatbestand zu werten. Alleiniger Zweck der nuklearen Fähigkeiten der NATO ist es, Frieden zu erhalten, Gewalt zu verhindern und von Aggressionen abzuschrecken. Unverändert bleibt jedoch eine atomwaffenfreie Welt weiterhin unser Ziel und das Ziel der NATO.

19.10.25, Rückfrage an BMVg:
Ihre Antwort ist zutiefst unbefriedigend und ausweichend. Sie wissen genau, dass die nukleare Abschreckung darauf basiert, im Falle des Versagens die gegenseitigen Drohungen zu verwirklichen, also Atomwaffen einzusetzen. Das ist das Dilemma der Abschreckung, das seit den 1960er Jahren (siehe Senghaas u.a.) diskutiert wird. Es gibt keine nukleare Abschreckung ohne die Bereitschaft zum Einsatz von Atomwaffen. Auch deshalb werden Atomkriegsstrategien ständig überarbeitet und wird versucht, Erstschlagsfähigkeit herzustellen, um den Zweitschlag der Gegenseite (zumindest auf die USA) auszuschalten.

Deshalb bleiben unsere Fragen bestehen, wie der geplante Einsatz von Atomwaffen im Ernstfall bei Versagen der Abschreckung mit dem Völkerrecht zu vereinbaren ist. M.E. hat das Justizministerium Recht, wenn es den Einsatz von Atomwaffen als Kriegsverbrechen bezeichnet. Darauf vor allem zielt unsere Frage. Generalsekretär Rutte hatte im Kontext von Steadfast Noon genau diese Einsatzmöglichkeit lt. Spiegel online und anderen Medien thematisiert. „Dennoch soll das Manöver auch das klare Signal an Moskau senden, dass die Nato im Fall der Fälle auch bereit sei, sich mithilfe von Nuklearwaffen zu verteidigen", schreibt spiegel-online. 

Wir bitten um eine aussagekräftige Antwort mit Bezug auf das humanitäre Völkerrecht, das IGH-Gutachen von 1996 zu Atomwaffen und den NPT-Vertrag hinsichtlich der Beteiligung der Bundeswehr an Atomwaffeneinsätzen.

20.10.25, Antwort BMVg:
Mit Bedauern nehmen wir zu Kenntnis, dass Sie die gegebene Antwort als „zutiefst unbefriedigend“ empfinden. Der gegebenen Antwort haben wir jedoch abschließend nichts hinzuzufügen.

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Hintergrund
Martin Singe ist Redakteur des FriedensForums und aktiv im Sprecher*innenteam der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt".