Abschaffung der Wehrpflicht

Das Kleingedruckte beachten

von Ulrich Sander
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( c ) Netzwerk Friedenskooperative

Rund 9 Millionen Wehrpflichtige wurden vom Juli 1956 bis Juli 2011 ausgebildet, Es endete jetzt eine 55-jährige Epoche – ohne dass die Friedensbewegung dies wirklich wahrgenommen hat. Die Aussetzung der Wehrpflicht führt uns auch nicht zu den antimilitaristischen Vorzeiten der Republik zurück.

Wenn die in 55 Jahren als Soldaten ausgebildeten Männer noch keine 60 Jahre alt sind, gelten sie als Reservisten. Sie können wieder zur Truppe geholt werden. Die „Altgedienten“ sollten den Kriegsdienst verweigern, wenn sie der Gefahr des Kriegseinsatzes entgehen wollen.

Und auch die Jugend, die männliche wie weibliche, sei auf der Hut. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Alter sind, das man bis zum 1. Juli 2011 das „Wehrpflichtigenalter“ nannte, sollten unbedingt bei den kommunalen Meldebehörden die Weitergabe ihrer Daten an die Bundeswehr-Wehrerfassung untersagen. Diese erfolgt nämlich automatisch, wenn kein Widerspruch eingelegt wird. Die Bundeswehr bedient sich der Daten, um dann unter den Jahrgängen ab 1992 Wehrdienstleistende anzuheuern. Es wird zwar versprochen, die Daten nur für ein einmaliges Werbeschreiben zu verwenden und dann zu vernichten. Wer’s glaubt, wird selig! Die Daten können der Bundeswehr zur Verfügung stehen, wenn die Aussetzung der Wehrpflicht wieder beendet wird. Dann kann es mit dem militärischen Zwangsdienst wieder losgehen.

Solche unscheinbaren Meldungen werden leicht übersehen:

„Änderungen des Wehrpflichtgesetzes ab dem 01.07.2011 - Die Bundesregierung hat entschieden, ab 1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Hierzu wird folgendes mitgeteilt: Die Meldebehörden sind nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes in der neuen Fassung dazu verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung nachfolgend genannte Daten zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu übermitteln, wenn die Betroffenen dem nicht zuvor gegenüber der Meldebehörde widersprochen haben: 1. Familienname, 2. Vorname(n), 3. gegenwärtige Anschrift. Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Meldebehörden jährlich zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Nach Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung sind diese zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen.“ (aus: Homepage der Stadt Eschweiler)

Also nichts wie ran und der Behörde mitgeteilt: Rückt meine Daten raus. Hütet Euch, mir Euren militaristischen Werbemist zu senden!

Die Meldung aus den „Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Eschweiler“ gehört zu den Geheimnissen dieser Republik. Denn die Betroffenen werden nicht automatisch über ihre Rechte aufgeklärt, wie es sich gehört. Sie können die Infos nur aus solchen „Amtlichen Bekanntmachungen“ erhalten – und die gehören bekanntlich nicht zum Lesestoff der Jugend. In Militärdingen lohnt es sich, das Kleingedruckte und die versteckte Meldung unbedingt zu beachten.

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Ulrich Sander ist Bundessprecher der VVN-BdA.