Aufgabe für Parlament, Regierung und NGOs

Den Afghanistan-Einsatz aufarbeiten

von Martina Fischer
US-Armee 2003. Foto: US Army, CC BY 2.0
US-Armee 2003. Foto: US Army, CC BY 2.0

Mit dem internationalen Abzug im August 2021 wurde das Scheitern des Afghanistaneinsatzes offenkundig. Die Bilder verzweifelter Menschen auf dem Kabuler Flughafen stehen für eine furchtbare Tragödie im Kontext des „Kriegs gegen den Terror“. Ähnlich wie der Abzug der USA aus Vietnam, der 1973 begann und mit der Eroberung Saigons durch den Vietcong 1975 endete, hat westliche Politik auch hier einen massiven Glaubwürdigkeitsverlust erfahren. Die Regierungsparteien wollen das Engagement in Afghanistan durch einen Untersuchungsausschuss und eine Enquetekommission analysieren lassen. Auch die Zivilgesellschaft sollte sich an der Aufarbeitung beteiligen.

Im Hinblick auf den Abzug der bundesdeutschen militärischen und zivilen Kräfte stehen viele Fragen im Raum: Warum wurde die Ausreise von Ortskräften und gefährdeten Vertragspartner*innen nicht parallel zum Abzug der Bundeswehr organisiert? Wieso hat die Regierung bis Mitte August 2021 nur für einen Bruchteil der Schutzbedürftigen Visa erteilt? Und wie kam sie dazu, die Zahl des gefährdeten Personals herunterzurechnen und auf ein Minimum zu beschränken (Ortskräfte der Bundeswehr seit 2013, Vertragspartner des Auswärtigen Amts (AA) und der Entwicklungszusammenarbeit nur aus den letzten zwei Jahren, und von NGO-Partnern war zunächst gar nicht die Rede)? Dieses Vorgehen war kleinlich, selektiv und zynisch. Schließlich sind alle, die in den letzten zwanzig Jahren mit ausländischen Organisationen kooperierten, bedroht. Den Afghan*innen wurde Sicherheit versprochen, aber viele wurden im Stich gelassen. Nach Recherchen der Linksfraktion im Bundestag wurden bis Mitte Dezember 2021 erst 28,7 Prozent der gefährdeten Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen nach Deutschland in Sicherheit gebracht (7.030 von 24.556). Nach einem Bericht von Human Rights Watch (1) sind inzwischen mehr als 100 ehemalige Sicherheitskräfte hingerichtet worden oder nach Festnahmen „verschwunden“. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion wurde publik, dass bis Mitte Februar 2022 von den rund 30.000 Personen mit Aufnahmezusagen nur knapp die Hälfte (14.000) nach Deutschland einreisen konnten; einige kamen ums Leben, noch bevor sie hätten ausreisen können. Die Versäumnisse der deutschen Behörden haben also für zahlreiche afghanische Familien verheerende Auswirkungen.

Erwartungen an Untersuchungsausschuss und Enquetekommission
Eigentlich sollte im März 2022 ein Parlamentsausschuss unter Leitung von SPD-MdB Ralf Stegner damit beginnen, Zuständigkeiten beim Abzug zu beleuchten. Die Verzögerung wird mit der Absorption des AA durch den Ukrainekrieg und die Abstimmung mit der CDU/CSU-Opposition begründet. Außerdem soll zeitgleich eine Enquetekommission unter Leitung von SPD-MdB Michael Müller damit beginnen, Einsatzstrategien zu untersuchen und Konsequenzen für die Sicherheitspolitik abzuleiten. Dafür gibt es aber noch keinen abgestimmten Entwurf. Noch ist also unklar, wann und mit welchem Auftrag die Gremien starten. Die Frage ist: Wird ihre Arbeit Lernprozesse unterstützen und Politik verändern, oder nur den Einsatz nachträglich legitimieren?

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss müsste die Rolle der Ministerien für Auswärtiges, Inneres, Verteidigung und Entwicklung durchleuchten und das Versagen beim Schutz von Partnern und Ortskräften aufklären. Er müsste den eingangs formulierten Fragen nachgehen und auch Vorschläge dazu machen, was mit den Menschen geschehen soll, die bis heute auf die Einlösung des Schutzversprechens warten.

Eine Enquetekommission wiederum müsste das Handeln deutscher militärischer und ziviler Kräfte in Afghanistan im Bündniskontext analysieren und nach Wirkungen fragen:

  • Wie wurde der regionale Kontext analysiert?
  • Mit welchen Interessen, Zielsetzungen war die deutsche Regierung unterwegs und welche Ziele verfolgten die Verbündeten? Waren die Ziele kompatibel? Wo entstanden Zielkonflikte?
  • Waren die Strategien angemessen und wurden sie einem dynamischen Umfeld angepasst?
  • Wie haben die Ressorts kooperiert und wie kann man Regierungshandeln kohärenter gestalten?
  • Welche Wirkungen - und welche unbeabsichtigten Nebenwirkungen – wurden erzielt?

Die Kommission sollte nicht nur fragen: „Was muss beim nächsten Mal besser laufen?“, sondern auch: Sollte es überhaupt ein nächstes Mal geben? Ist es zielführend, in entfernten Weltregionen Kriegseinsätze zu unterstützen und parallel dazu in Wiederaufbau, Entwicklung und Demokratisierung zu investieren? Und sie sollte die Frage erörtern: Welche Alternativen gibt es zum militärischen Umgang mit gewaltsamen Extremisten? Um grundlegende Fragen zu erörtern und überzeugend zu beantworten, muss die Kommission vorrangig aus unabhängigen Expert*innen und Wissenschaftler*innen bestehen und Regionalexpert*innen aus NGOs, sowie frühere afghanische „Ortskräfte“ und Partner*innen aus der Friedens- und Menschenrechtsarbeit einbeziehen. So könnte eine Lernplattform für Parlament und Zivilgesellschaft geschaffen werden.

Impulse aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft
Fachleute aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft lieferten wichtige Anhaltspunkte für die Aufarbeitung, etwa beim Berlin Peace Dialogue, der am 7.10.2021 vom Beirat Zivile Krisenprävention ausgerichtet wurde. Dieser berät die Regierung bei der Umsetzung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (2017). (2) Das Vorgehen der westlichen Verbündeten wurde als inkonsistent (3) beschrieben: Die Entscheidung, frühere Warlords an der Regierung zu beteiligen, habe Bemühungen, das Land politisch zu einen, untergraben. Durch Korruption und Betrug sei das Vertrauen in politische Strukturen zerstört wurden. Die ausländische Militärpräsenz sei mehr und mehr als Besatzung empfunden worden. „Krieg und Entwicklung passen nicht zusammen“, lautete die Schlussfolgerung eines politischen Entscheidungsträgers, und dass man das viel früher hätte einsehen müssen. Es wurde kritisiert, dass ein Mehrfaches an Mitteln in den Militäreinsatz investiert wurde, verglichen mit den Ausgaben für zivilen Aufbau und Entwicklung. Gleichzeitig seien die Strategien von unrealistischen und überzogenen Erwartungen geprägt gewesen. Der Versuch, westliche Werte und Politikvorstellungen zu verankern, sei gescheitert, ebenso wie das Bestreben, in einem dezentral organisierten Land zentralistische Verwaltungskonzepte zu etablieren. Die Unvereinbarkeit der Ziele wurde nachdrücklich betont, und dass die Beteiligten die militärische Niederlage nicht wahrhaben wollten: Sie hätten sich in „Echokammern“ bewegt, ohne dazuzulernen und Fakten und Analysen, die eine differenziertere Lagebeurteilung ermöglicht hätten, über Jahre hin ignoriert.

Letztlich war das westliche Engagement in Afghanistan von sehr diversen Interessen und Konzepten geleitet: Es startete 2001 nach Ausrufung des Bündnisfalls durch die USA als Kriegseinsatz und wurde später auf Initiative Deutschlands (Konferenz auf dem Bonner Petersberg) um Wiederaufbau und Entwicklung, Schaffung demokratischer Institutionen und Unterstützung der Zivilgesellschaft ergänzt. Während es den USA hauptsächlich um den militärischen Sieg über Al Quaeda, Osama Bin Laden und die Verdrängung der Taliban im Rahmen der Operation „Enduring Freedom“ (OEF) ging, setzten deutsche Verantwortliche vor allem auf zivil-militärische Zusammenarbeit und Sicherheitssektorreform, Wiederaufbau und Entwicklung, was durch die UN-mandatierte ISAF abgesichert werden sollte. Da extremistische Netzwerke jedoch an Terrain gewannen, betrieben am Ende OEF und ISAF gemeinsam militärische Aufstandsbekämpfung unter demselben (US-amerikanischen) Oberkommando. So änderte sich die Wahrnehmung der ISAF und die Militärpräsenz verlor insgesamt an Akzeptanz. Dieses Vorgehen und auch der Versuch, im Rahmen eines Kriegseinsatzes in einer kulturell völlig anders geprägten Weltregion westliche Werte und Politikvorstellungen zu verankern, muss angesichts der oben genannten Befunde grundsätzlich hinterfragt werden. NGOs aus der Entwicklungs- und Friedensarbeit und aus der Humanitären Hilfe sollten sich an der Aufarbeitung beteiligen. Nicht nur die Bundeswehr hat Partner in Afghanistan zurückgelassen, sondern auch entwicklungspolitische Agenturen und NGOs - der Verlust an Glaubwürdigkeit betrifft alle gleichermaßen. Auch NGOs müssen sich fragen, wie man Partner besser schützen kann, und wie weit sie sich in widersprüchliche Projekte des „Nationbuilding“ einbinden lassen, in denen sie keinen Einfluss auf die Entscheidungen internationaler Akteure haben.

Evaluierung von Auslandseinsätzen ist zwingend
Ob sich der geplante Untersuchungsausschuss und die Enquetekommission als nützlich erweisen, wird von der Zusammensetzung und Mandatierung abhängen. Unabhängig davon sollte der Deutsche Bundestag schon jetzt Vorkehrungen dafür treffen, dass sich derartige Fehlschläge nicht wiederholen: Er sollte umgehend beschließen, dass zivile und militärische Auslandseinsätze einem engmaschigen und fortlaufenden Monitoring unterzogen werden. Seit 2006 haben sich einige Bundestagsabgeordnete vergeblich für eine ressortübergreifende Strategieüberprüfung in Afghanistan eingesetzt. (4) Im November 2020 beschlossen das Auswärtige Amt, das Entwicklungs- und das Innenministerium, zwar eine „ressortgemeinsame“ Evaluierung des zivilen deutschen Engagements rückwirkend ab 2013. Das Verteidigungsministerium bestand jedoch darauf, das militärische Engagement anhand von Auswertungen der Einsatzkontingente separat zu bewerten. Ex-Post-Evaluierungen bergen jedoch Risiken: Sie können dazu verwandt werden, den Militäreinsatz gegen ein kritisches Resümee zu immunisieren, erst recht, wenn sie durch politische Vorgaben eingeengt werden. Eine ehrliche Evaluierung müsse ergebnissoffen angelegt werden, meinen die Friedensforscher Matthias Dembinski und Thorsten Gromes. (5) Sie müssen untersuchen, ob die Akteure scheiterten, weil sie unrealistische Ziele verfolgten oder weil diese mit den Interessen und der Handlungslogik, der die afghanischen Partner unterlagen, nicht übereinzubringen waren.

Zivile und militärische Auslandseinsätze benötigen fortlaufende Evaluierungen, die das Zusammenwirken von Akteuren und Wirkung erfassen. Was für Afghanistan versäumt wurde, sollte umgehend für weitere Einsätze, etwa in der Sahel-Region, auf den Weg gebracht werden. Auch dort stellt sich die Frage, ob und wie man sich angesichts zunehmender Gewaltdynamik weiter engagieren kann. Expert*innen aus dem Sahel kritisieren verfehlte Strategien und fordern von Deutschland und der EU, sich stärker für den Schutz der lokalen Bevölkerung einzusetzen. Auch da gilt es, Strategien neu auszurichten. Eine begleitende Auswertung aller Auslandseinsätze würde kohärente Politik begünstigen. So könnte man vielleicht eine glaubwürdige Außen-, Sicherheits-, und Entwicklungspolitik gestalten, die sich am “do no harm"-Grundsatz orientiert und Schaden vermeidet. Diesem Ziel hat sich Deutschland 2017 mit den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ und der damit verknüpften Strategie zur Sicherheitssektorreform explizit verpflichtet.

Anmerkungen

1 Human Rights Watch, Executions and Enforced Disappearances in Afghanistan under the Taliban, 30. Nov. 2021  https://www.hrw.org/report/2021/11/30/no-forgiveness-people-you/executio...
2 https://www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437ca3ba49c0ec6a461570f5... Vgl. dazu die Studie der norwegischen Regierung, die bei der Tagung vorgestellt wurde: A Good Ally
3 Norway in Afghanistan 2001–2014, Official Norwegian Reports NOU 2016: 8;  https://www.regjeringen.no/contentassets/09faceca099c4b8bac85ca8495e12d2...
4 Stellungnahme des Beirats „Zivile Krisenprävention und Friedensförderung“ , S.2; Stellungnahme_Wirkungsevaluierung_Afghanistan_Beirat_Zivile_Krisenpraevention_2021_11_05 (1).pdf (filesrv.dwezed),
5 Matthias Dembinski und Thorsten Gromes, Afghanistan aufarbeiten. PRIF Spotlight 14/21, Frankfurt a.M.: HSFK, S. 3; https://www.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/PRIF_Spotlight_14_...

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