Grundrechte-Komitee fordert unabhängige Rechtsberatung im „Flughafen-Asylverfahren“

In Appellen an den hessischen Ministerpräsidenten Eichel und die Ministerin Blaul fordert das Komitee für Grundrechte und Demokratie eine unabhängige Rechtsberatung für Asylbewerber, die ihr Anerkennungsverfahren vom Flughafen aus betreiben müssen. Außerdem sei die Zustellung von Ablehnungsbescheiden des Bundesamtes an Werktagen vor einem Wochenende unzumutbar, da dann die nur dreitägige Widerspruchsfrist kaum noch rechtsberaterisch genutzt werden könne.

Vorstandsmitglieder des Komitees hatten sich vor Ort am Frankfurter Flughafen ein Bild von der konkreten Praxis des Flughafenverfahrens nach § 18 a des Asylverfahrensgesetzes gemacht. Die Asylbewerber würden sofort nach dem Ausstieg aus dem Flugzeug ohne jegliche vorherige Beratungsmöglichkeit zur 1. Anhörung des Bundesgrenzschutzes gebracht. In der Regel folge sofort danach die 2. Anhörung bei der Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung von Flüchtlingen. Bei einem ablehnenden Bescheid bleibe dem Flüchtling dann nur eine Widerspruchsfrist von 3 Tagen, die auch über das Wochenende laufen könne. Vom Flughafen aus solle der Flüchtling dann einen Anwalt finden, der innerhalb der dann verbleibenden Frist die Akten besorgen und studieren, Gespräche führen, Übersetzungen organisieren, Hintergründe über das Herkunftsland einholen und eine begründete Widerspruchseingabe erarbeiten muß.

Als einzige Hilfsinstanz habe sich der kirchliche Sozialdienst des Flughafens freiwillig der Aufgabe der Rechtsberatung angenommen, die jedoch erst nach den beiden ersten Anhörungen wirksam werden kann.

In seinen Appellen bemängelt das Komitee die mangelhafte personelle und materielle Ausstattung des Flughafensozialdienstes wegen zu geringer Landeszuschüsse. Hinzu komme, daß die Zuständigkeit für. die Flüchtlinge in Kürze von der Flughafengesellschaft auf das Land Hessen übergehe. Es sei zu befürchten, daß eine unabhängige Rechtsberatung von den dann zuständigen staatsbediensteten SozialbetreuerInnen nicht zu erwarten ist. Aus der jüngst veröffentlichten Stellenausschreibung sei auch nicht ersichtlich, ob die Verfahrensberatung überhaupt zu deren Aufgabenbereichen gehören soll.

Es bahne sich eine weitere Aushöhlung der Rechtsmöglichkeiten für die Flüchtlinge an, die ohnehin beschnittene Rechtsweggarantie des Grundgesetzes verkomme dann endgültig zur Leerformel. Deshalb müsse als Minimalerfordernis eine Verfahrensberatung durch eine unabhängige Instanz rechtlich und materiell garantiert werden.

Ausgabe

Rubrik

Schwerpunkt