Kein Asyl für Kriegs­dienstverweigerer

von Franz Nadler

"Der Irak soll zwischen 16 und 120 hohe Offiziere, darunter einen Gene­ral und fünf Brigadiers erschossen haben, da es sich weigerten, an der Invasion nach Kuweit teilzunehmen" - so eine Zeitungsmeldung Ende August 1990.

Was wäre geschehen, wäre ihnen die Flucht in die BRD gelungen? Hätten sie Asyl bekommen? Die Antwort ist ein­fach und klar: "Mit Sicherheit nicht." Das für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuständige Bundesamt hätte, wie in ungezählten Fällen vorher, argu­mentiert, da· nicht sicher sei, ob die Ge­flohenen tatsächlich wehrpflichtig seien und zudem könnte man an der Flucht vor der Wehrpflicht und dem Krieg alles mögliche erkennen, nur eben keine poli­tische Verfolgung. In der Tat, es ist nicht anzunehmen, da· die da Erschos­senen ordnungsgemäß· ihre "Tat" als eingeschriebene Mitglieder einer offen agierenden Widerstandsgruppe begin­gen.

Der Iran ist bekannt nun ein Verbünde­ter des Irak. Bei dem, insbesondere von den westlichen Verbündeten, ins Kalköl gezogenen Krieg ums Öl ist die militärische Unterstützung des Irak durch den Iran zumindest nicht unwahrscheinlich. Nach einer Zeitungsmeldung vom No­vember 1990 hat das Ausländeramt Of­fenbach einen 18jährigen iranischen Kriegsdienstverweigerer in sein Hei­matland abgeschoben, denn, so das zu­ständige Regierungspräsidium in Darm­stadt: "Der irakische-iranische Krieg ist beendet."

Im Iran wie im Irak wurden während des Krieges Tausende, wenn nicht Zehntausende von Kriegsgegnern hinge­richtet. Im Irak gab es sogar nur eine mögliche Sanktion, die Hinrichtung. 11. Januar 1986 - Live-übertragung im ira­kischen Fernsehen: Saddam Hussein verleiht in einem feierlichen Staatsakt Hashem Muhammed Ali einen hohen Orden. Der Grund: Der Vater hatte sei­nen Sohn erschossen, weil er sich wei­gerte Kriegsdienst zu leisten. Dem In­formationsstand nach ist die Todesstrafe bei Kriegsgegnerschaft und Desertion in beiden Ländern uneingeschränkt weiter in Kraft.

Südafrika - ein anderer Kriegsschau­platz. Die Vereinten Nationen haben das Apartheidregime der Nazidiktatur gleichgestellt und es als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gebrand­markt. Zudem fordert man seit 1980, und das ist bislang einmalig Soldaten und Polizisten zur Kriegsdienstverwei­gerung auf - und die Mitgliedsstaaten, diesen Personen Asyl zu gewähren. In der Realität ist es selbst vor diesem Hin­tergrund, in der BRD bislang keinem südafrikanischen Kriegsdienstverweige­rer gelungen; auch Asyl tatsächlich zu bekommen. Erst im Juni diesen Jahres wurde der Asylantrag des in Aachen le­benden südafrikanischen Musikers und Kriegsdienstverweigerers Francois du Plessis, nach einem zweijährigen Ver­fahren abgelehnt.

 

Die Arbeitsgruppe "KDV im Krieg" der DFG-VK unterstützt seit 1985 Kriegs­dienstverweigerer in Kriegssituationen und bei dem Versuch in der BRD Asyl zu bekommen. Aus Anlass· der Asylver­weigerung für Francois du Plessis hat sie einen umfangreichen Reader zum Bereich "KDV und Asyl" herausgege­ben. Er hat 66 Seiten und kostet 10 DM. Außerdem gibt es nun im 4. Jahr den Rundbrief "Kriegsdienstverweigerung im Krieg" (Südafrika/Golf/Asyl). Abon­nement: 6 Ausgaben pro Jahr 20 DM. Probeexemplar und Materialliste ko­stenlos. Mitarbeit und finanzielle Unterstützung ist möglich und wird erbeten.

Kontakt: Franz Nadler, Querstr. 23, 6050 Offenbach, Tel.: 069/815128

Ausgabe

Rubrik

Hintergrund