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Neuorientierung in der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung gefordert
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In einer ausführlichen Stellungnahme hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie von der Bundesregierung eine Neuorientierung in der Menschenrechtspolitik gefordert. Die Komitee-Stellungnahme bezieht sich auf den Zweiten Menschenrechtsbericht der Bundesregierung, der im Dezember 1993 im Parlament vorgestellt und anschließend an die Ausschüsse überwiesen wurde. Bereits im Dezember hatte eine Gruppe von Menschenrechtsgruppen kritisch Stellung bezogen. Das Komitee erweitert und pointiert nun die eigene Position.
Als erstes wird die Verengung des angewandten Menschenrechtsbegriffs kritisiert, der sich nur auf Verletzungen im individuellen Fall bezieht, aber strukturelle Probleme systematisch ausblendet: "Daß Menschen und ihre Rechte nur im jeweiligen angemessenen sozio-politischen Kontext begriffen werden können, geht hierbei verloren."
Als völlig unzureichend wertet das Komitee die Tatsache, daß der Regierungsbericht nur auf Menschenrechtsverletzungen im Ausland eingeht. Allein schon die Zuweisung der Berichtserstellung in den Bereich des Auswärtigen Amtes zeigt eine verfehlte Ausrichtung der Orientierung der Bundesregierung in Menschenrechtsfragen. So werden die "Menschenrechte zu einer beschränkten Angelegenheit einer Spezialabteilung des Außenministeriums".
Bezüglich der Menschenrechtsaktivitäten wirft das Komitee der Regierung "Menschenrechts-kasuistik" vor, d.h., daß aufkommende Probleme als Einzelfälle in stiller Geheimdiplomatie behandelt werden und je nach eigenen politischen Interessen selektiv und pragmatisch verfahren wird.
Kritisiert wird auch, daß die Bundesregierung der von den "Dritte-Welt"-Staaten vorgeschlagenen Interpretation des "Rechts auf Entwicklung" stets scharf widersprochen hat. Während diese Staaten auch zwischenstaatliche Forderungen aus dem "Recht auf Entwicklung" ableiten wollen, rühmt sich die Bundesregierung, ein individualistisches Verständnis dieses Rechts in den internationalen Dokumenten durchgesetzt zu haben.
Das Komitee fordert als Konsequenzen aus der vorgetragenen Kritik eine Neukonzeption der Menschenrechtspraxis und der entsprechenden Berichte der Bundesregierung:
1. Die Menschenrechtsfragen im innenpolitischen Bereich müssen unbedingt einbezogen werden.
2. Eine menschenrechtlich fundierte Außen- und Außenwirtschaftspolitik muß an eine menschen-rechtlich adäquate Wirtschafts- und Sozialpolitik im Inneren rückgekoppelt werden.
3. Die bisherige "Geheimdiplomatie" ist aufzugeben: "Menschenrechtspolitik und die Diskussion über die Menschenrechte haben prinzipiell nur als öffentliche einen Sinn." Riskiert werden bei einer öffentlichen Menschenrechtspolitik "in aller Regel gerade nicht die Lebenschancen der Menschen, die gefährdet sind, riskiert werden vielmehr außenwirtschaftliche und militärpolitische Machenschaften bilateraler oder multilateraler Art zwischen Staaten, die allemal das Licht der Öffentlichkeit scheuen müssen".
4. Die von Nichtregierungsorganisationen geforderten neuen Institutionen für eine angemessenere Menschenrechtsorientierung in allen Politikbereichen befürwortet das Komitee unter der Bedingung der Gewährleistung ihrer strikten Regierungsunabhängigkeit - so z.B. die Einrichtung eines/r Menschenrechtsbeauftragten oder eines Instituts für Menschenrechte.