Tagung der Evangelischen Akademie Thüringen

Traumatisierte Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen Medizin und Justiz

von Dorothea HöckFrank Uhe

Interdisziplinärer Dialog. Die IPPNW hat gemeinsam mit der Neuen Richter Vereinigung vom 3.-5. September 2004 eine Tagung zum Thema "Traumatisierte Flüchtlinge im Spannungsfeld zwischen Medizin und Justiz" in Neudietendorf durchgeführt. Damit wurde ein Anfang gesetzt für einen interdisziplinären Dialog zwischen den gutachtenden Medizinern und Therapeuten und den Entscheidern im Asylverfahren. Einig waren sich die Teilnehmenden darüber, dass der Ermessens- und Handlungsspielraum des Gesetzes im Interesse des traumatisierten Flüchtlings auszuschöpfen ist.

"Wer der Folter erlag, wird nicht mehr heimisch in dieser Welt" (Jean Amery). Mit diesen Worten eröffnete Helmut Frenz, der Beauftragte für Flüchtlingsfragen in Schleswig-Holstein, die Konferenz. Über achtzig engagierte Frauen und Männer aus der Flüchtlingsarbeit, Psychotherapeuten und Psychiater, Ärzte, Rechtanwälte, Verwaltungsrichter und Vertreter vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge trafen sich in der Evangelischen Akademie Thüringen. Sie wollten über jene in ein interdisziplinäres Gespräch treten, die aufgrund traumatischer Erlebnisse durch Bürgerkriege und staatliche Gewalt ihre innere und äußere Heimat verloren haben und in der Bundesrepublik Schutz und Asyl suchen.

Im Mittelpunkt standen die Schwierigkeiten des bundesdeutschen Asylverfahrens und Ausländerrechts: Die liegen zum Beispiel bei einer Abschiebung in der Verteilung der Verantwortung auf viele Leute: das Amtsgericht, das die Abschiebung beschließt, muss sie nicht selber durchführen. Der Direktor des Abschiebegefängnisses muss den Flüchtling nur aufbewahren, und der Beamte, vom Bundesgrenzschutz, der den Flüchtling ins Flugzeug ins Herkunftsland setzt, muss keine eigene Entscheidung fällen. "Da keiner die Gesamtwirkung der kleinen Teilarbeiten übersieht und sie auch nicht übersehen will, so bleibt die Gesamtwirkung nur auf einem haften: dem Erleidenden. Die anderen haben ihre Pflicht getan". Mit diesem Satz Kurt Tucholskys wurde das Dilemma des Abschiebeverfahrens zusammengefasst.

Das zweite Dilemma liegt in der Krankheit, die viele Flüchtlinge mit nach Deutschland bringen: Ihrer Traumatisierung. Das Asylverfahren beginnt mit der ersten Anhörung des Flüchtlings in der ersten Woche nach seiner Ankunft. Dabei muss der Flüchtling glaubhaft und ausführlich von seinen Erlebnissen berichtet, von dem, was ihn zur Flucht getrieben hat. Doch diejenigen, die am meisten gelitten haben, können darüber nicht sprechen: In der noch jungen Forschung über die Traumatisierung durch körperliche und seelische Gewalt weiß man mittlerweile, dass Gedächtnisstörungen eine häufige Folge des Erlittenen sind. Sein Gedächtnis ist sozusagen fragmentiert und die schlimmsten Erlebnisse sind ihm oft selbst nicht zugänglich. Der Flüchtling ist in einer ausweglosen Situation, denn er kann gerade zu dem, was er glaubhaft und widerspruchsfrei berichten muss, um Schutz und Asyl zu erhalten, keine angemessenen und widerspruchsfreien Worte finden. War er zu Hause Verhören ausgesetzt, kann er in der Anhörung vollkommen blockiert sein, weil ihm die Fragesituation signalisiert, dass sich vergangene Geschehnisse wiederholen könnten. So werden oft gerade jene Asylsuchende abgelehnt und abgeschoben, die zunächst eine Perspektive ohne Bedrohung und Stress benötigen, um über das Erlittene überhaupt reden zu können.

Damit über den Antrag eines Flüchtlings in unserem Land auf Asyl oder falls der Antrag abgelehnt wurde, ob Abschiebehindernisse vorliegen, sachgerecht entschieden werden kann, können für die "Entscheider", das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder Verwaltungsgerichte medizinische Fachauskünfte und Gutachten von entscheidender Bedeutung sein. Das ist einer der Gründe, weswegen ein Dialog zwischen den gutachtenden Medizinern und Therapeuten und den Entscheidern im Asylverfahren unbedingt notwendig ist, um dem einzelnen Flüchtling gerecht zu werden. (...)

Auch wurden politische Mindestforderungen an das Asylverfahren besprochen: zum Beispiel müssen Asylsuchende vor der ersten Anhörung von unparteiischen nichtstaatlichen Fachleuten darüber informiert werden können, was im Asylverfahren auf sie zukommt und welche Rechte sie haben. Das ist heute noch nicht möglich. (...)

Der Text wurde redaktionell gekürzt.

 

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Dorothea Höck, Ev. Akademie Thüringen.
Frank Uhe, IPPNW.