Oberlandesgericht Frankfurt: Airbase-Blockade war keine Straftat

Großer Erfolg bei resist-Prozessen

von Martin Singe

Das OLG Frankfurt hat am 9.9.2005 in zwei Verfahren vier Personen, die im März 2003 die US-Airbase Frankfurt gewaltfrei blockiert hatten, vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin de Boer-Engelhard begründete dies damit, dass die Kriterien des Nötigungsparagraphen (§ 240 Strafgesetzbuch) durch die Aktion nicht erfüllt würden. Zweifelhaft sei bereits, ob die Aktion als "Gewalt" im Sinne des § 240 gewertet werden könne, jedenfalls liege keine Verwerflichkeit vor, was Voraussetzung für eine Verurteilung wäre.

Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim OLG. Während die Angeklagten in 1. Instanz wegen Nötigung verurteilt worden waren, hatte sie das Landgericht freigesprochen. Gegen diese Freisprüche war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Die Staatsanwaltschaft beim OLG widersprach jedoch der Auffassung der Staatsanwaltschaft beim LG und beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen.

Allerdings waren die Sitzblockierer wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldbuße verurteilt worden. Hiergegen hatte ein Betroffener ebenfalls Revision eingelegt. Die inhaltliche Debatte über diese Revision verweigerte das OLG jedoch, indem es diese Revision abtrennte und sie kurz vor der Hauptverhandlung ohne mündliche Verhandlung verwarf.

Das endgültige Scheitern des Nötigungsvorwurfs bedeutet einen großen politischen Erfolg für die Friedensbewegung. Rund 50 Angeklagte hatten sich über zwei Jahre lang den Prozessen gestellt und sich nicht beugen lassen (vgl. Beilage; Friedensforum 3/2005). Allerdings bedeutet die Weigerung des Oberlandesgerichts, über die Revision gegen die Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht zu verhandeln, ein politisches Ausweichmanöver. Bei der Geltendmachung der Rechtfertigungsgründe für die Aktionen Zivilen Ungehorsams wäre die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges und die grundgesetzwidrige Unterstützung dieses Krieges durch die Bundesregierung zur Verhandlung gekommen. Vor dieser Debatte scheuen die Gerichte bis heute zurück und schützen damit das rechtswidrige Handeln der Bundesregierung. Über eine mögliche Verfassungsbeschwerde wird noch nachgedacht.
 

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Martin Singe ist Redakteur des FriedensForums und aktiv im Sprecher*innenteam der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt".