INF-Vertrag

Sorge vor einem neuen atomaren Wettrüsten in Europa

von Andreas Zumach
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Vor 30 Jahren einigten sich die USA und die Sowjetunion, atomare Mittelstreckenwaffen zu vernichten. Doch der INF-Vertrag wackelt.

Am 8. Dezember 1987 unterzeichneten der damalige US-Präsident Ronald Reagan und der Generalsekretär der sowjetischen KPdSU, Michail Gorbatschow, im Weißen Haus in Washington die so genannte „doppelte Nulllösung“ für die „Intermediate-range nuclear forces“ (INF, atomare Mittelstreckenwaffen) der beiden Großmächte. Der Vertrag regelte den Abzug und die Verschrottung aller landgestützten atomaren Raketen kürzerer (500–1500 Kilometer) und mittlerer (1500–5500 Kilometer) Reichweite sowie ihrer Abschussrampen und sonstigen Infrastruktur nicht nur in Europa, sondern weltweit, innerhalb von drei Jahren. Das vor 30 Jahren vereinbarte INF-Abkommen ist bis heute ein Kernelement der Rüstungskontrolle zwischen den USA und Russland, gerät aber zunehmend unter Druck.

Mit dem historischen Abkommen wurden erstmals in der Rüstungskontrollgeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg nicht nur numerische Obergrenzen oder andere Einschränkungen für bestimmte Waffensysteme vereinbart, sondern ihre vollständige Abrüstung. Zudem vereinbarten die beiden Großmächte weitreichende gegenseitige Inspektionsmaßnahmen während der Umsetzung des Vertrages sowie das Verbot der Neuentwicklung und Produktion dieser Waffensysteme. Nicht unter das INF-Abkommen fallen atomare Artillerie und Kurzstreckenraketen mit einer Reichweite von unter 500 Kilometern.

Am 1. Juni 1988 trat der INF-Vertrag in Kraft. Damit ging eine zehnjährige Eskalationsphase der atomaren Aufrüstung in Europa zu Ende, die nicht nur im damaligen Nato-Frontstaat Bundesrepublik Deutschland (BRD) und anderen Mitgliedsländern der westlichen Militärallianz, sondern auch in blockungebundenen Staaten wie der Schweiz und Schweden die größte Friedensbewegung seit Ende des Zweiten Weltkrieges ausgelöst hatte. Auch in der DDR und anderen Mitgliedsländern der östlichen Warschauer Vertragsorganisation (WVO) regte sich erstmals deutlicher Widerstand gegen die Anhäufung von immer mehr atomaren Massenvernichtungswaffen der Sowjetunion und der USA in Europa.

Die Friedensbewegung mobilisierte zum Protest
Am 10. Oktober 1981 demonstrierten in Bonn über 300.000 Menschen friedlich gegen die geplante Aufrüstung mit Pershing II und Cruise Missiles, aber auch gegen die SS-20 in der Sowjetunion. „Überwindung von Geist, Logik und Politik der Abschreckung“ lautete das zentrale Motto dieser bis dahin größten Demonstration und Friedenskundgebung in der Geschichte der Bundesrepublik. Bundeskanzler Schmidt versuchte vergeblich, den Redeauftritt des führenden SPD-Politikers Erhard Eppler zu verhindern und Bundestagsabgeordneten seiner Partei die Teilnahme an der Demonstration zu verbieten.

Zwei Wochen vor dem 10. Oktober waren in Amsterdam bereits 450.000 Menschen gegen die atomare Rüstung auf die Straße gegangen. In den folgenden Wochen demonstrierten Hunderttausende in den Hauptstädten der anderen drei für die atomaren Cruise Missiles vorgesehenen Stationierungsländer, London, Rom und Brüssel, wie auch in den Hauptstädten anderer Nato-Staaten. In der DDR wagten sich unter dem Motto „Schwerter zu Pflugscharen“ kirchliche Friedensgruppen nun stärker in die Öffentlichkeit und forderten den Abzug der in der DDR und anderen Ostblockstaaten stationierten sowjetischen Kurzstreckenraketen vom Typ SS-21 und SS-23. Auch in der Schweiz demonstrierten in der ersten Hälfte der 1980er Jahre Zehntausende gegen die atomare Aufrüstung – allein am 5. Dezember 1983 in Bern über 40.000 Menschen.

In der deutschen Regierungspartei SPD setzten sich unter dem Einfluss der Friedensbewegung immer mehr Teilgliederungen, wie die Jungsozialisten, Ortsvereine, Unterbezirke und ganze Landesverbände, von der Linie ihres Kanzlers ab und forderten ein „Nein“ der Partei zur Stationierung der neuen Atomraketen. Dieser Prozess verstärkte sich noch, nachdem im Frühjahr 1982 infolge des Seitenwechsels der FDP und dem daraus folgenden Ende der SPD/FDP-Koalition Helmut Kohl (CDU) Kanzler wurde und die SPD in die Opposition ging. Kurz nach Kohls Amtsantritt demonstrierten im Juni 1982 beim Nato-Gipfel in Bonn knapp eine halbe Million Menschen gegen die geplante atomare Aufrüstung. Scheinbar unbeirrt hielt Kohl an den Plänen fest und versicherte, er werde den von der Nato für Ende 1983 vorgesehenen Beginn der Stationierung der Pershing II und Cruise Missiles in der BRD durchsetzen.

Wie groß die Ablehnung in der Bevölkerung war, zeigte im August 1982 eine vom ZDF-Politbarometer in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage: 75 Prozent der Befragten sprachen sich gegen die Stationierung der neuen Atomwaffen aus, mit Mehrheiten unter den Wähler*innen aller Parteien und in allen Altersgruppen. Das Kanzleramt drängte das ZDF, diese Umfrageergebnisse nicht zu veröffentlichen, doch sie wurden dem Autor zugespielt und vom Bonner Koordinationskreis der Friedensbewegung veröffentlicht.

Am 22. Oktober 1983 kam es mit großen Demonstrationen in Bonn, Hamburg und Berlin sowie der 108 Kilometer langen Menschenkette zwischen Stuttgart und Neu-Ulm zu einem letzten Höhepunkt der Friedensbewegung. Auf der Bonner Kundgebung bekräftigte der SPD-Vorsitzende, Friedensnobelpreisträger und Ex-Bundeskanzler Willy Brandt, das „Nein“ seiner Partei zur Stationierung, das die SPD inzwischen auf einem Bundesparteitag beschlossen hatte.

Vier Wochen später stimmte der Bundestag dennoch mit der Mehrheit der CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition für die Stationierung der neuen Atomraketen, die wenig später begann. An den Stationierungsorten Mutlangen, Hasselbach, Hof, Neu-Ulm und Heilbronn demonstrierten in den folgenden Jahren zehntausende Friedensbewegte und blockierten gewaltfrei die Eingänge der US-amerikanischen Militärgelände. Viele Hunderte wurden angeklagt und von den zuständigen Amtsgerichten gemäß §240 des Strafgesetzbuches wegen Nötigung verurteilt. Jahre später urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass gewaltfreie Blockaden nicht den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.

In Großbritannien demonstrierten und protestierten Frauengruppen der Friedensbewegung jahrelang an dem für die Stationierung der Cruise Missiles vorgesehenen Luftwaffenstützpunkt in Greenham Common.

INF-Verhandlungen in Genf
Die Sowjetunion war anfangs nur nach einer Rücknahme des «Doppelbeschlusses» zu Verhandlungen mit der Nato bereit, ließ sich im Oktober/November 1980 aber doch auf „Vorgespräche“ mit den USA in Genf ein. Ab November 1981 verhandelten dann beide Seiten offiziell in Genf. Zunächst unterbreiteten sie nur Vorschläge, die auf eine Reduzierung und zahlenmäßige Obergrenze von Atomwaffen kürzerer und mittlerer Reichweite in Europa zielten. Einer der Hauptstreitpunkte war Moskaus Forderung, bei einem künftigen Gleichgewicht auf niedrigerem Niveau auch die britischen und französischen Atomwaffen dieser Kategorie mit anzurechnen. Diese Forderung lehnten die USA und die Nato stets kategorisch ab.

Im November 1982 wurden die Genfer Verhandlungen ergebnislos unterbrochen. Und nach Beginn der Stationierung der Pershing II und der Cruise Missiles ab Ende 1983 gab es zunächst keine Aussicht auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen. Doch nach der Wahl von Michail Gorbatschow zum Generalsekretär der KPdSU im Frühjahr 1985 kehrte die Sowjetunion an den Verhandlungstisch zurück und zeigte sich bereit zu einem vollständigen Verbot von atomaren Raketen kürzerer und mittlerer Reichweite. Eine entsprechende Verständigung wurde zwischen Washington und Moskau nach zwei Gipfeltreffen mit Gorbatschow und Reagan bereits im Frühjahr 1987 erreicht. Doch dann gab es Widerstand aus Deutschland: Die Sowjetunion verlangte, dass auch die bei Einheiten der Bundeswehr stationierten 72 atomaren Pershing-1A-Raketen der USA mit einer Reichweite von gut 700 Kilometern unter die geplante „doppelte Nulllösung“ fallen müssten. Doch Teile von CDU/CSU sprachen sich gegen die Einbeziehung dieser Raketen in den Vertrag aus. FDP, Grüne und SPD waren für ihre Abrüstung. Im Sommer 1987 beendete Bundeskanzler Helmut Kohl unter deutlichem Druck aus Washington den Streit und stimmte dem Abzug der Pershing-1A-Raketen zu. Die Zustimmung erfolgte einseitig durch die Bundesrepublik und wurde nicht in den INF-Vertrag aufgenommen. So war der Weg frei für die Vertragsunterzeichnung am 8. Dezember 1987.

Die USA zerstörten vertragsgemäß 846, die Sowjetunion insgesamt 1846 Raketen. Die letzte Rakete wurde im Mai 1991 demontiert. Die Inspektionsrechte aus dem INF-Vertrag endeten am 31. Mai 2001. An diesem Datum galt der Vertrag auch als vollständig umgesetzt.

Der Vertrag hat zwar eine unbegrenzte Laufzeit, aber jede Vertragspartei hat das Recht, ihn mit sechs Monaten Frist aufzukündigen, wenn „außerordentliche Ereignisse im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrages ihre übergeordneten Interessen beinträchtigen“. Eine Kündigung ist bislang zwar nicht erfolgt, doch ist der INF-Vertrag zunehmend gefährdet.

Der INF-Vertrag ist in Gefahr
Bereits im Februar 2007 erklärte Russlands Präsident Wladimir Putin in seiner Rede vor der Münchner Sicherheitskonferenz, der Vertrag diene angesichts der von den USA beabsichtigten Aufstellung von Komponenten eines bodengestützten Raketenabwehrsystems in Tschechien und Polen den russischen Sicherheitsinteressen nicht mehr. Die amerikanischen Pläne gefährdeten die strategische Stabilität, was, wie der Chef des Generalstabs der russischen Streitkräfte wenige Tage später ausführte, „geeignete Gegenmaßnahmen“ erforderlich mache.

Im Juli 2014 erhob das Außenministerium der USA öffentlich den Vorwurf, Russland habe mehrfach Mittelstreckenraketen getestet und damit gegen den Vertrag verstoßen. Um welchen Typ eines bodengestützten Marschflugkörpers es sich gehandelt habe – nur diese sind unter dem INF-Vertrag verboten, nicht aber see- oder flugzeuggestützte –, wurde offiziell nicht bekanntgegeben. Medienberichten zufolge handelt es sich um den Typ Iskander-K R500. Er wurde erstmals 2007 getestet, seine maximale Reichweite ist nicht bekannt, und in den vergangenen Jahren wurde von den USA auch keine Vertragsverletzung geltend gemacht.

Bei Gesprächen einer US-Delegation in Moskau Anfang September 2014 wies Russland die Vorwürfe Washingtons zurück. Dagegen hätten die USA in drei Punkten gegen den INF-Vertrag verstoßen: Für Raketenabwehrtests würden die USA Raketen benutzen, die Mittelstreckenraketen ähnelten. Auch die Verwendung von Angriffsdrohnen sei ein Verstoß gegen den INF-Vertrag, weil sie „zu 100 Prozent mit bodengestützten Marschflugkörpern“ übereinstimmten. Darüber hinaus ist Moskau beunruhigt über die Entwicklung der landgestützten Variante des US-Raketenabwehrsystems Aegis Ashore mit der Senkrechtstartanlage „MK 41 Vertical Launching System“, die 2015 in Rumänien stationiert wurde und 2018 in Polen eingeführt werden soll. Von diesen Anlagen könnten außer Abwehrraketen auch Cruise Missiles des Typs Tomahawk und damit vom INF-Vertrag verbotene Waffen gestartet werden.

Amerikanische Regierungsvertreter äußerten im Februar 2017 die Überzeugung, Russland habe den Vertrag gebrochen, indem es Mittelstreckenraketen nicht nur testete und produzierte, sondern bereits zwei aktive Bataillone seiner Streitkräfte damit ausgerüstet habe. Die Waffe, von den USA als SSC-8 bezeichnet, soll von Startvorrichtungen auf Lastwagen eingesetzt werden können, die sehr den Fahrzeugen ähneln, die von russischen Truppen für die SS-26-Iskander-Atomrakete benutzt werden. Eine der Einheiten mit dem neuen Raketentyp stehe nach US-Angaben noch beim Raketenerprobungszentrum Kapustin Jar, während die andere bereits abgerückt sei.

In Washington und auch in der Nato wird als Antwort auf die behauptete Verletzung des INF-Vertrages durch Moskau inzwischen über eine westliche „Nachrüstung“ mit dieser verbotenen Waffenkategorie diskutiert. Ob sich die Geschichte des Mittelstrecken-Wettrüstens an dieser Stelle einfach wiederholt?

Der Artikel wurde von der Redaktion um den Abschnitt über das Zustandekommen des "Doppelbeschlusses" und die damit verbundenen Auseinandersetzungen, vor allem in der SPD gekürzt. Der vollständige Text kann bei der Redaktion angefordert werden.

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