Flüchtlinge ohne Recht auf Asyl

Die alltägliche Demütigung: Asylbewerberleistungsgesetz

von Thomas Hohlfeld

Demütigung per Gesetz. Auf diese Formel lassen sich der Inhalt und die Intention des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bringen, denn es sieht eine gezielte soziale Schlecht(er)behandlung von Asylsuchenden und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus vor. Demütigung und schlechte Behandlung, das klingt nach "Folter" - und so wird es von nicht wenigen Betroffenen auch empfunden, angesichts der Zumutungen ihres erzwungenen Lagerlebens, der streng reglementierten Alltagsabläufe und allgegenwärtiger Verbot.

Die offizielle Begründung zur Schaffung eines eigenen Sozialgesetzes für Asylsuchende im Jahr 1993 liest sich anders: Die erheblichen Kürzungen gegenüber der üblichen Sozialhilfe seien "für eine vorübergehende Zeit zumutbar" und ermöglichten "ein Leben, das durch die Sicherung eines Mindestunterhalts dem Grundsatz der Menschenwürde gerecht werden soll".

Menschenwürde. Ein großes Wort. Sie zu achten und zu schützen rühmen sich nahezu alle PolitikerInnen in Deutschland, bevorzugt zu geschichtsträchtigen Anlässen. Doch das Bekenntnis zur Achtung der Menschenwürde ist unglaubhaft, wenn es aus dem Munde von PolitikerInnen kommt, die ein Gesetz zu verantworten haben, das die systematische soziale Desintegration, Ungleichbehandlung und Herabwürdigung von Menschen vorsieht. Wer Menschen - ohne Not - in unwürdigen Massenunterkünften "einpfercht" und von der übrigen Bevölkerung separiert, wer "Magazinläden" schafft, in denen Flüchtlinge zu überhöhten Preisen und ohne angemessene Produktauswahl einzukaufen gezwungen sind, wer Flüchtlingen und Asyl Suchenden Wertgutscheine oder Chipkarten statt Bargeld aushändigt, so dass sie bei jedem Einkauf als "Unerwünschte", denen zu misstrauen ist, zu erkennen sind, hat aus der deutschen Geschichte nichts gelernt!Die Kürzungen gegenüber der üblichen Sozialhilfe wurden und werden damit begründet, dass Asylsuchende keine "sozialen Integrationsbedürfnisse" hätten, sich also nicht integrieren, kein Buch lesen, keine Kulturveranstaltung und kein Fest besuchen wollten. Aber natürlich haben auch Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, von denen eine knappe Hälfte Kinder und Jugendliche sind, solche Bedürfnisse. Sie werden ihnen nur nicht zugestanden. Das absolute Existenzminimum, das für Schutzsuchende in Deutschland gilt, umfasst nur die elementarsten Grundbedürfnisse nach Essen, Unterkunft, Minimal-Hygiene und Linderung akuter Schmerzen. Dem Menschenwürde- und Rechtsstaatsprinzip, so die schäbige und kleinkrämerische juristische Begründung, sei bereits Genüge getan, wenn diese Minimalbedürfnisse "irgendwie" abgesichert werden - und sei es durch eine stigmatisierende und entmündigende Fremdversorgung ("Fresspakete", "Folienessen") und dergleichen gesetzlich vorgesehene Schikanen mehr.

Für "eine vorübergehende Zeit" seien die Einschränkungen des AsylbLG also zumutbar. Aber was bedeutet "vorübergehend"? Wie lange sollen die sozio-kulturellen Bedürfnisse von Flüchtlingen missachtet werden? Die ersten drei Monate, in denen Asylsuchende in einer "Erstaufnahmeeinrichtung" leben müssen? Ein halbes Jahr lang, ein Jahr? Die 1993 gesetzlich festgelegte Ein-Jahres-Frist wurde vier Jahre später, ohne auch nur ein Wort einer ernsthaften Begründung zu verlieren, vom Gesetzgeber auf drei Jahre, und im letzten Jahr noch einmal auf vier Jahre verlängert. Auch der Kreis der Betroffenen wurde seit 1993 stetig erweitert, obwohl ursprünglich angeblich "nur" "AsylrechtsmissbraucherInnen" durch die Beseitigung "wirtschaftlicher Anreize" von einer Flucht nach Deutschland abgehalten werden sollten.

Die Einführung eines Existenzminimums 2. Klasse im Jahr 1993 war ein politischer, rechtsstaatlicher Skandal, der vor dem Hintergrund der als existenzielle Bedrohung inszenierten damaligen Asylzahlen erklärt werden muss. Doch dieses eigentlich Inakzeptable scheint mit den Jahren der Gewöhnung zum Selbstverständlichen im Umgang mit Schutzsuchenden in Deutschland (und in Europa) geworden zu sein - eine staatliche Grausamkeit, für die es keine Begründung mehr gibt.

Dass dieselben Geldwerte, die 1993 das absolute Existenzminimum abdecken sollten, auch im Jahr 2008 noch für ein menschenwürdiges Leben ausreichen können sollen - nach einer allgemeinen Preissteigerung in diesem Zeitraum von über 22% - grenzt an gesetzlich legitimierte Körperverletzung, um einmal nicht von "Würde" zu sprechen.

Das AsylbLG ist geprägt von einer Strategie der Abschreckung, die bereits von ihrer Idee her als grundrechtswidrig bezeichnet werden muss: Menschen werden aufgrund ihrer Unerwünschtheit (für ihr Da-Sein in Deutschland) bestraft, und ihre möglichst schlechte Behandlung soll zugleich andere davon abhalten, nach Deutschland zu fliehen. Der zutiefst menschenverachtende Charakter dieses Gesetzes lässt sich mit abstrakten Begriffen, und seien sie noch so scharf gewählt, allerdings kaum angemessen erfassen. Was Asylsuchenden im Namen des Rechtsstaats angetan wird, lässt sich vielmehr nur ermessen, wenn man den Berichten der Betroffenen zuhört, ihre Empfindungen kennt, sie an den Orten, an denen sie zu leben gezwungen sind, aufsucht. Häufig sind dies entwürdigende, eingezäunte Massenunterkünfte in verlassenen Gegenden, ohne Intimsphäre und ohne Möglichkeit der "freien Persönlichkeitsentfaltung" - auch dieser abstrakte Begriff des Grundgesetzes vermag die nüchterne Realität nicht angemessen zu erfassen. Ohne Not werden in diesen Lagern elementarste Grundbedürfnisse der Menschen missachtet, z.B. zu kochen und zu essen, was und wann sie wollen! Die eingepferchten Menschen müssen essen, was ihnen "vorgesetzt" wird, und nicht wenige werden deshalb krank, zumal die hygienischen und sanitären Lebensbedingungen oft miserabel sind. Menschen werden gezwungen, auf sechs Quadratmetern in unwohnlichen Baracken oder Behelfsbauten über Monate und Jahre hinweg zu "wohnen", zum Teil mit Fremden in einem Zimmer, zum Teil Familien mit Kindern in einem Raum. Im Land der tödlichen Lagersysteme sind die Lager als Orte der Entrechtung und Entwürdigung wieder zurückgekehrt. Wie ist das möglich?

Und dabei ist das AsylbLG "nur" ein, wenn auch wesentlicher Teil einer Politik der Abschreckung, mit der die Bundesrepublik meint, sich Schutzsuchende "vom Leibe halten" zu müssen. Andere Elemente dieser Politik sind Arbeitsverbote, die Residenzpflicht, die Schaffung aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit usw.

Immer wieder protestieren Flüchtlinge gegen die Entwürdigung, die ihnen angetan wird. Seit Februar 2008 machen zum Beispiel die BewohnerInnen einer "Gemeinschaftsunterkunft" (welch Euphemismus!) im Thüringischen Katzhütte (Nomen est omen!) auf ihre verzweifelte Lage aufmerksam. Sie schreiben: "Wir wollen in normalen Häusern wohnen und nicht in Baracken! Katzhütte ist ein kleines Dorf im Thüringer Wald, 1h30 Minuten mit dem Zug entfernt von Saalfeld. Wir und unsere Kinder werden hier wie Kriminelle behandelt, obwohl wir keine sind. Wir leben wie in einem Gefängnis weggesperrt, nur weil wir Asylbewerber sind. Von 17.00 bis 8.00 Uhr stellt die Heimleitung uns das warme Wasser für die Dusche ab, und nach 16.00 Uhr dürfen wir die Gemeinschaftsküche nicht mehr benutzen. Wir bekommen von der Heimleitung weder Seife noch Toilettenpapier, obwohl diese verpflichtet wäre, uns selbiges auszuhändigen. Unsere Schlafräume befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Es sind alte heruntergekommene Hütten, gebaut aus Karton und Faserplatten. In den Hütten riecht es muffig, weil die Wände angeschimmelt sind. (...) Wir bekommen gar kein Bargeld mehr und die monatliche Summe wird nicht auf einmal ausgezahlt. Mit den Gutscheinen können wir nur in einem bestimmten Supermarkt Lebensmittel einkaufen. Dieser Supermarkt (...) ist einer der teuersten Supermärkte von Deutschland. (...) Um uns aus Katzhütte weg zu bewegen, müssen wir einen Urlaubsschein bei der Ausländerbehörde in Saalfeld beantragen. (...) Um uns zu duschen, müssen wir ca. 300 Meter durch die Kälte laufen, so dass viele Kinder und alte Menschen kontinuierlich krank sind. (...) Wir leiden außerdem unter der Art und Weise, wie wir von der Heimleiterin behandelt werden. Sie schreit uns oft an und bestraft uns kollektiv, indem sie das Wasser in der Küche abstellt, den Kühlschrank oder den Elektroheizer konfisziert oder die Gemeinschaftsküche abschließt. Wir wollen ein Ende von diesem Leben voller Schikanen und psychischer Folter!"

Dieser erschütternde Hilferuf zeugt von der alltäglichen Demütigung, die im Namen des Rechts geschieht. Es handelt sich nicht um einen entsetzlichen Einzelfall, sondern um eine noch entsetzlichere, beschämende rechtsstaatliche Normalität.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird zum 15. Jahrestag des Bestehens des Asylbewerberleistungsgesetzes, am 1.11.2008, eine öffentliche Massen-Petition für dessen Abschaffung einreichen. Sie können diese Forderung mit Ihrer Unterschrift und der Verbreitung der entsprechenden Unterschriftenlisten unterstützen, die über das Komitee erhältlich sind (http://www.grundrechtekomitee.de, Aquinostr. 7-11, 50760 Köln).

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Thomas Hohlfeld ist Politikwissenschaftler und seit 2006 Fachreferent der Bundestagsfraktion DIE LINKE für die Themen Migration, Integration und Flüchtlinge, zudem langjähriges Mitglied im Arbeitsausschuss des Komitees für Grundrechte und Demokratie. 2006 promovierte er zur Verwaltungspraxis des Umgangs mit Flüchtlingen („Strategien der Ausschaffung – Eine Archäologie der Flüchtlingsbürokratie“). Von 1992 bis 2006 arbeitete er in zwei Asylberatungsstellen in Berlin, vorwiegend mit Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien.