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Protest vor dem Bundesverfassungsgericht
Justitia aufwecken!
vonDie bundesweite Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ des Trägerkreises „Atomwaffen abschaffen-bei uns anfangen!“ lädt in der „Internationalen Woche zur Abschaffung von Atomwaffen“ ein zu einer Protestaktion am Freitag, 22. September 2023 in Karlsruhe. Geplant ist eine "Justitia"- Performance-Kundgebung vor dem Verfassungsgericht und in der Innenstadt.
Beginn: Fünf vor Zwölf bis 14:30 Uhr Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht und von dort um 15 Uhr zum Ludwigsplatz u.a. zur Flyerverteilung bis 16 Uhr.
Klimaneutral wird ein Teil der Protestierenden nach der Kundgebung mit einer Fahrrad-Delegation über das Wochenende ins ca. 100 km entfernte Straßburg fahren.
Am Montag, den 25. September, findet dort am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Kundgebung statt.
Hintergrund
In Büchel wird die „nukleare Teilhabe“ der NATO praktiziert, d.h., es trainieren deutsche PilotInnen, US-amerikanische Atombomben im Ernstfall ins Zielgebiet zu fliegen und abzuwerfen. Die Einsatzdoktrin beinhaltet auch einen möglichen Ersteinsatz!
Seit 30 Jahren organisiert die Friedensbewegung vielfältige Proteste vor den Toren des Fliegerhorsts in Büchel. Sie verlangt, dass (1) diese ca. 20 Atombomben abgezogen werden; (2) unsere Regierung dem UN-Atomwaffen-Verbotsvertrag beitritt. Wir fordern ein Europa ohne nukleare Teilhabe, die Achtung internationaler Gesetze und die Einhaltung des Völkerrechts!
Auf Grund der großen Gefahr, die ein Einsatz von Atomwaffen mit sich bringt, sahen sich Friedensbewegte immer wieder genötigt, zm Mittel des Zivilen Ungehorsams zu greifen. Es kam zu Blockaden und auch zu Go-In Aktionen. Letztere wurden strafrechtlich verfolgt und die betreffenden Personen verurteilt. Neunzehn Personen haben in den letzten 26 Jahren Verfassungsbeschwerden eingereicht. Diese stehen in direktem Zusammenhang mit Go-In-Aktionen des Zivilen Ungehorsams in den Atomwaffen-Stützpunkt „Fliegerhorst Büchel" in der Eifel. Die Beschwerden wurden allesamt vom Verfassungsgericht nicht angenommen.
Alle Beschwerdeführenden beklagen, dass ihnen ihr „Recht auf ein faires Verfahren" gemäß Art. 6 EMRK versagt wurde, da die Vernehmung von Entlastungszeugen von den Gerichten abgelehnt wurde. Damit wurde ihnen ihr „Anspruch auf rechtliches Gehör" gemäß Art. 103 Grundgesetz verweigert. Das Internationale Recht steht über dem nationalen Recht. Darum hätten die benannten (Völkerrechts-) ExpertInnen in den Gerichtsverfahren als ZeugInnen zugelassen werden müssen. Somit wurde den Beschwerdeführenden ihr Recht auf ein faires Verfahren verwehrt. Das Verfassungsgericht schlich sich bisher ohne Begründung aus der Verantwortung, sich mit dem Anliegen der Friedensbewegung zu befassen. Und dieses, obwohl Deutschland laut Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag u.a. verpflichtet ist, Atomwaffen weder mittelbar noch unmittelbar anzunehmen. Die durch unsere Regierung praktizierte gesetzeswidrige Atomwaffen-Stationierung bedroht unser aller Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 und 3 EMRK). Darum haben aktuell vier (demnächst sechs) der vom Verfassungsgericht Abgewiesenen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Seit eineinhalb Jahren warten wir auch hier auf eine Reaktion!
Am 15. März 2010 wurde auch eine zivilrechtliche Klage auf Abzug der Atomwaffen aus Deutschland durch eine Anwohnerin, die in unmittelbarer Nähe des Atomwaffen-Standortes lebt, nicht angenommen.
Mit unserem Protest fordern wir die Überprüfung der Atomwaffen-Stationierung durch die obersten Gerichte!
Bitte meldet Euch an, für Karlsruhe, auch für Übernachtungswünsche, und gesondert für die "Friedensfahrradtour atomwaffenfrei 2023" und/oder den Protest in Straßburg.