3 / 2005

Ziviler Ungehorsam gegen den Irak-Krieg: Die >>resist<<-Prozesse

Editorial

Martin Singe

Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,

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Martin Singe

Der Skandal um die "resist"-Prozesse in Frankfurt

Zwischen Oktober 2003 und März 2005 wurden an 25 Prozesstagen vor dem Frankfurter Amtsgericht bzw. Landgericht gegen mehr als 50 Personen aus der Friedensbewegung Strafverfahren geführt. In der Regel ging es um den Nötigungsvorwurf nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB), in vier Fällen um sogenannten Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 113 StGB. Über 30 Personen wurden vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. In einigen Fällen gab es Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußauflagen. Ein einziger Richter hat 5 Angeklagte freigesprochen.

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Elke Steven, Martin Singe

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht

Schon seit Mai 2002 drohte die USA offen mit einem Angriffskrieg gegen den Irak. Die scheinheilig vorgetragenen Gründe - Verbindung des Regimes zu Al Quaida und der Besitz von den Westen bedrohenden Massenvernichtungswaffen - waren schon seinerzeit als Vorwände durchschaubar. In Wirklichkeit ging es von vornherein um wirtschaftliche und militärisch-strategische Interessen der USA.

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Ein Muster-Strafbefehl

Ein Muster-Strafbefehl Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main klagt Sie an, in Frankfurt am Main am 15.03.2003 gemeinschaftlich handelnd einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben, wobei die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

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Nikolaus Huhn

Einspruch gegen Haftbefehl

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Richterin Walter, gegen Ihren Strafbefehl vom 13. April 2004 gegen mich lege ich hiermit Einspruch ein.

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Amtsgericht Frankfurt am Main: Im Namen des Volkes - Urteil

In der Strafsache gegen vier Personen wegen Vergehen strafbar nach § 240 StGB hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Sitzung vom 30.08.2004, an der teilgenommen haben: Richterin am Amtsgericht Walter als Strafrichterin Staatsanwältin Suter als Beamtin der Staatsanwaltschaft Rechtsanwalt NN. als Verteidiger zu 1 Justizfachangestellter NN als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle für Recht erkannt: Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe zu je 15 Tagessätzen verurteilt.

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Das 5-Euro-Urteil

Landgericht Frankfurt am Main Beschluss In der Strafsache gegen fünf Personen wegen Verdachts der gemeinschaftlichen Nötigung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Sitzung vom 14. Juni 2004, an der teilgenommen haben: Richter am Amtsgericht Rupp als Strafrichter Staatsanwalt Rauchhaus als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt NN als Verteidiger des Angeklagten NN Justizangestelle NN als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:

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Ein außergewöhnlicher Freispruch

Amtsgericht Frankfurt am Main Im Namen des Volkes Urteil In der Strafsache gegen vier Personen wegen Vergehen nach §§ 240 pp.StGB hat das Amtsgericht in Frankfurt am Main in der Sitzung vom 22. Juli 2004, an der teilgenommen haben: Richter im Amtsgericht Matzack als Strafrichter Oberstaatsanwalt Claude als Beamter der Staatsanwaltschaft Zu 1. Rechtanwältin NN als Verteidigerin Zu 4. Rechtsanwalt NN als Verteidiger Justizangestellte NN als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle für Recht erkannt:

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Keine Nötigung

Landgericht Frankfurt am Main: Im Namen des Volkes Urteil In der Strafsache gegen 1. NN. und 2. NN wegen Nötigung hat die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main auf die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28.1.2004 in der Hauptverhandlung vom 15.11.2004, an der teilgenommen haben:

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Einstellung eines OWI-Verfahrens

Amtsgericht Frankfurt am Main Beschluss In der Bußgeldsache gegen NN, wegen Ordnungswidrigkeit gern. §§ 15 Abs. 1, 29 Abs.1 Nr. 3 Versammlungsgesetz wird das Verfahren gemäß § 47 Abs.2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Es wird jedoch davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen (§ 467 Abs. 4 notwendigen Auslagen des Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

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Dienstaufsichtsbeschwerde

(ms) Lt. OWI-Gesetz beträgt die höchste Geldbuße im Versammlungsgesetz 1.000 Euro. Rechtswidrig drohte die Polizei 15.000 Euro an. Die Dienstaufsichtsbeschwerde dagegen wurde ein halbes Jahr später beantwortet: Man hätte ja Schlimmeres androhen können (§ 240 StGB). So einfach geht das. Antwort des Polizeipräsidenten Weiss-Bollandt vom 31.10.2003 auf die Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich polizeilicher Einsatzmaßnahmen am 29.03.03 in Frankfurt am Main Air Base. Sehr geehrter Herr Singe,

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Elfriede Krutsch

... und Verbringung in den Gefangenengewahrsam des Frankfurter Polizeipräsidenten am 29.03.2003

Protokoll einer Festnahme

Um meinem Widerstand gegen den verbrecherischen Angriffskrieg gegen den Irak Ausdruck zu verleihen, hatte ich mich der gewaltfreien resist-Blockade an der US-Airbase Rhein/Main am 29.3.2003 angeschlossen.

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Delf Krohm

Plädoyer eines Angeklagten

Was hat mich bewogen, mich in der Nähe des Südtors Flughafen Ffm auf die Straße zu setzen? Mir ging es darum, mit einer symbolischen Handlung ein Zeichen zu setzen. Um den Sinn davon zu erläutern, muss ich etwas über die Entwicklung meiner ethischen Einstellung zu Krieg und Frieden sagen.

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Franziska Senze

Recht versus Politik

Plädoyer

vor dem Amtsgericht Frankf./Main am 29.1.2004

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Klaus Bade

vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main

Zur Verteidigung

Ehrenwerte Vertreter des hochverehrten Rechtsstaates, meine Damen und Herren,

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Gunter Kramp

Plädoyer vor Gericht

Ich bin hier angeklagt eine Nötigung begangen zu haben. § 240 StGB lautet: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

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Thomas Geisler

Aus meiner Verfassungsbeschwerde geplaudert

Die vergangenen zwei Jahre seit der Airbase-Blockade verlebte ich heillos. Jedenfalls soweit die Zänkereien auf mich abfärbten, die von hochnobliger Seite an mich herangetragen wurden. Als bekannt setze ich voraus, wie Polizei und Gerichte zum Zwecke unserer Einschüchterung, Spaltung und Kriminalisierung zusammenarbeiteten.

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Andreas Winderl

Erfahrungen mit der Verfahrensführung nach einer Zivilen Aktion

In dieser Zeit wird der Rechts- und Sozialstaat weltweit demontiert wie nie zuvor. In einem demokratischen Rechststaat ist es die Aufgabe des Rechtes selbst, genau diese Demontage zu verhindern und ebenso Verfassungsbrüche durch die Regierung zu rügen. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Im Gegenteil. Im Moment sieht es so aus, als ob von Seiten der Staatsanwaltschaft die Verurteilungen der notwendig gewordenen rechtskonformen zivilen Aktionen verschärft werden sollen. Einige RichterInnen ziehen hierbei bedenkenlos mit.

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Ulrike Klug

Hintergründe der Argumentation verschiedener Richter und der Staatsanwaltschaft

Langsam erhellen sich für mich nach vielen beobachteten Verhandlungen sowohl zur Südtor- wie auch zur Nordtor-Aktion die Hintergründe der Positionen einiger Richter und Staatsanwälte. Manche RichterInnen oder StaatsanwältInnen machen ja von Beginn der Verhandlung an (oder sogar vorher, wenn sie nämlich z.B. den Angeklagten die Akteneinsicht verweigern) keinen Hehl aus ihrer vorgefassten Meinung.

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